Ich kann Ihnen weil ich es ganz schlicht nicht weiß im Moment nicht sagen ob eine Hochschule diesem Vorschlag gefolgt ist

Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (58.) sl-be

Im Zusammenhang mit der Realschulpädagogik ist es genauso, wie wir in unserer Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage geantwortet haben: Wir haben den Vorschlag zur Einrichtung einer solchen Professur mit den Hochschulen besprochen.

Ich kann Ihnen - weil ich es ganz schlicht nicht weiß - im Moment nicht sagen, ob eine Hochschule diesem Vorschlag gefolgt ist. Ganz ausdrücklich haben wir nicht von uns aus irgendetwas mit der Konsequenz eingerichtet, dafür Geld zu geben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Könnten Sie uns das bitte nachträglich noch mitteilen?)

­ Wenn eine solche eingerichtet wird? - Das mache ich gerne.

In gewisser Weise haben Sie noch einmal Zweifel an der Polyvalenz des geäußert. Die Polyvalenz wird sich in der Tat ­ wie bei allen Studiengängen ­ erweisen. Herr Heinemann hatte sehr dezidiert darauf hingewiesen, dass die Fachlichkeit für alle Lehrämter im Bachelor dermaßen erhöht worden ist, dass es durchaus eine erwartbare Chance auf Polyvalenz und Stärkung des Faches gibt. Wir haben sehr großen Wert darauf gelegt, dass auch Personen, die zunächst einmal den Bachelor mit der Absicht begonnen haben, ein Lehramtsstudium zu absolvieren, fachlich so gut ausgebildet sind, dass sie mit unter Umständen gewissen Zusatzleistungen beispielsweise in einen fachlich orientierten Master gehen können.

Von daher denke ich, dass man diese Frage nicht abschließend beantworten kann.

Es ist aber Ihr gutes Recht, die Landesregierung nach einiger Zeit zu fragen, was mit den Bachelorn passiert ist. Die HIS macht beispielsweise häufig Absolventenverbleibsstudien. Das hier wäre sicherlich ein Fall, bei dem man das tun müsste. Im Moment ist das von uns aus so nicht zu beantworten. Ich kann nur sagen: Die Strukturen sind eigentlich so angelegt, dass wir davon ausgehen können, dass eine Polyvalenz wirklich relevant wird. ­ Vielen Dank!

MR Dr. Fridtjof Filmer (MSW): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gerne noch die Antwort auf die Frage von Frau Beer nach der Beteiligung der Fachhochschulen ergänzen. Die Grundlagen für eine solche Beteiligung sind aus unserer Sicht in der neuen Struktur alleine schon durch die Bachelor/Master-Struktur erheblich erweitert. Wir gehen davon aus, dass in vielen Fällen auf der Grundlage von an Fachhochschulen absolvierten Personen in lehramtsbezogene Master-Studiengänge wechseln. Es ist auch ausdrücklich vorgesehen, dass man dann im Rahmen dieser lehramtsbezogenen Master-Studiengänge die Dinge nachholen muss, die lehramtsspezifisch eigentlich im Bachelor angesiedelt sind. Aber ­ wenn Sie so wollen ­ der Quereinstieg von einem nicht lehramtsbezogenen Studium in ein lehramtsbezogenes Studium wird allein durch die neue Struktur erleichtert. Die hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern darüber hinaus die Kooperation unter Hochschulen. Schon heute haben wir Kooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitäten, für die die Grundlagen aufgrund der neuen gesetzlichen Basis eigentlich verbessert werden.

Gerade aus rechtlicher Sicht muss ich etwas zur Grenze für diese Beteiligung sagen.

Zum einen liegt diese Grenze in der Landesverfassung begründet, die in den 70er-Jahren dahin gehend geändert, dass Lehrerausbildung in der Regel an wissenschaftlichen Hochschulen stattzufinden hat. Sie liegt sehr viel konkreter und aktueller in den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, nämlich zum einen dem Quedlinburger Beschluss aus dem Jahre 2005 sowie den noch aktuelleren Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lehrämter. Dort ist klar geregelt: Lehramtsstudiengänge finden an Universitäten statt. Leistungen von Fachhochschulen können weitgehend angerechnet werden. Aber die Universität ist sozusagen die federführende Einrichtung, die diese Lehramtsstudiengänge zu verantworten hat.

Die Einhaltung dieser KMK-Vereinbarungen ist aus unserer Sicht natürlich kein Selbstzweck, sondern hat einen ganz erheblichen sozialen Aspekt. Alleine darüber wird nämlich gewährleistet, dass Absolventen bundesweit anerkannt werden. Gerade das Thema Universität/Fachhochschule wird bundesweit nicht einheitlich gesehen.

Dahinter stehen andere Erwägungen, die teilweise beamtenrechtlicher und auch besoldungsrechtlicher Art sind. Leider haben wir schon die Erfahrung gemacht, dass Seiteneinsteiger aus Nordrhein-Westfalen, die fußend auf dem Lehrerausbildungsgesetz aus dem Jahr 2002 übergangsweise aufgrund ihres Fachhochschulabschlusses den Weg ins Lehramt finden konnten, teilweise in anderen Bundesländern selbst dann nicht anerkannt werden, wenn sie bei uns die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden haben. Die Argumentation ist rein beamtenrechtlicher Natur: In Niedersachsen beispielsweise braucht man für eine bestimmte Laufbahn den universitären Abschluss. Wir würden Hoffnungen und Erwartungen wecken, die nach mehrjährigem Studium herb enttäuscht werden könnten. Insofern ist dort die sehr viel konkretere Grenze für eine Beteiligung der Fachhochschulen, an die wir heute gebunden sind. ­ Danke schön!

Vorsitzender Wolfgang Große Brömer Auch diese Antwortrunde ist beendet. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. ­ Frau Beer, doch noch! Aber bitte, beeilen Sie sich, weil wir 13 Uhr als Endzeit vorgesehen hatten.

Sigrid Beer (GRÜNE): Ich bin ganz schnell und habe nur noch eine konkrete Nachfrage. Bei den Anfragen geht es im Augenblick um diejenigen, die mit BA/MA bei uns ins Lehramt wollen, gegebenenfalls mit einer entsprechenden pädagogischdidaktischen Ergänzungsqualifikation. Diese Anfragen liegen uns mit Petitionen vor.

Gibt es eine Öffnung der Anerkennung der Diskussion insgesamt?

MR Dr. Fridtjof Filmer (MSW): Eine Anerkennung im bisherigen Sinne wird und kann es in der neuen Struktur nicht mehr geben, weil wir akademische Studiengänge bekommen, die - auch was die Abschlüsse angeht - in der vollen Verantwortung der Hochschulen liegen. Insofern basiert der Seiteneinstieg zukünftig auf einer anderen Grundlage. Grundlage der Wertungen im Seiteneinstieg sind natürlich immer auch die Wertungen, die in der grundständigen Lehrerausbildung getroffen werden. Insofern ist es auch auf der Grundlage des Lehrerausbildungsgesetzes 2002 so, dass an

Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (58.) sl-be den Seiteneinstieg ­ was das Niveau der Abschlüsse angeht ­ prinzipiell die gleichen Anforderungen wie im Rahmen der grundständigen Lehrerausbildung gestellt werden. Insofern gibt es dort eine Parallelität zwischen diesen beiden Bereichen.

Vorsitzender Wolfgang Große Brömer Danke schön. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben damit heute die Auswertung der Anhörung abgeschlossen. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie wird sich abschließend heute Mittag mit den beiden vorliegenden Papieren beschäftigen und gegenüber dem federführenden Ausschuss ein Votum abgeben.

Der Schulausschuss als federführender Ausschuss wird sich am 06.05. vor dem Plenum abschließend mit den beiden Papieren beschäftigen, weil noch am selben Tag im Plenum die zweite Lesung erfolgen wird.

Ich weise darauf hin, dass eventuelle Änderungsanträge spätestens am Vortag dieser Sitzung im Ausschusssekretariat eingereicht werden müssen, damit wir uns mit ihnen zumindest im Rahmen einer Tischvorlage auseinander setzen können. Jetzt brauche ich noch ein gemeinsames Signal der Fraktionen, wann die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 6. Mai beginnen soll. Wir müssen spätestens 10 Minuten vor Beginn der Plenarsitzung, also um 9:50 Uhr, diese Sitzung beenden. Wir haben verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie umfangreich die Diskussion erwartet wird.

(Zurufe aus den Fraktionen)

­ Die Koalitionsfraktionen sind verständlicherweise für einen Beginn dieser Sitzung um 9:30 Uhr. Ich schätze, dass die Oppositionsfraktionen das etwas anders sehen. - Können wir als Beginn der Sitzung 9 Uhr festlegen?

(Allgemeine Zustimmung)

­ Ich höre allgemeine Zustimmung. Wir werden also zu dieser Sitzung für 9 Uhr einladen. Ich bedanke mich abschließend bei Ihnen.

Die Sitzung ist geschlossen.