Sie schreiben weiter der Jäger würde das schon aus eigenem Interesse tun denn er möchte gerne wissen was in seinem Revier ist

Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, 20.05. 69. Sitzung (öffentlich) rß

Eine weitere Frage wäre: Verfügen denn die Kreise über ausgebildetes Personal, das dann auch in der Lage wäre, die Nachsuche durchzuführen, die Tiere weidgerecht zu töten und dann auch die Nachweise zu führen.

Sie schreiben weiter, der Jäger würde das schon aus eigenem Interesse tun, denn er möchte gerne wissen, was in seinem Revier ist. Ist es negativ zu bewerten ­ und wenn er es nicht täte, wäre es dann so ­, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Kommune auskunftspflichtig wäre, wo welches Tier aufgefunden wurde und dann auch der entsprechende Revierinhaber Auskunft geben müsste?

Eine weitere Frage zur Tierseuchenbekämpfung, ein Thema, das zurzeit sehr aktuell ist. Dabei ist die Allgemeinheit auf die Mitwirkung der Jägerschaft angewiesen, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Wildschweinpest oder wie in der Vergangenheit bei der Tollwutbekämpfung, beim Ausbringen der Köder und bei den entsprechenden Erhebungen. Wären die Kreise in der Lage, das mit eigenem Personal durchzuführen? Ist das von Ihnen einmal bewertet worden, in welcher Größenordnung man Kapazitäten vorhalten müsste, um diese Aufgaben zu erfüllen?

Schließlich habe ich noch eine Frage an Herrn Tumbrinck. Sie haben interessanterweise dargestellt, dass es offenbar auch die Möglichkeit gibt, um die Jagdsteuer herumzukommen. Vielleicht könnten Sie dem Ausschuss einmal darstellen, wie das funktioniert; denn das wäre ja auch noch eine denkbare Variante. Vielleicht könnten Sie des Weiteren erklären, warum Sie zu dem Ergebnis kommen, dass in den Revieren, die Sie betreuen offenbar nur Verluste entstehen, während in den Revieren, die die Jäger betreuen, offenbar Gewinne entstehen. Es wäre insofern auch einmal interessant, das mit Fakten hinterlegt zu bekommen.

Johannes Remmel (GRÜNE): Ich habe zwei Fragen. Den Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass der Kreis Viersen wohl eine Erhebung gemacht hat und auf einen Betrag von 2.850 jährlich als Kostenaufwand für die Tierkörperbeseitigung bei Unfällen kommt. Das stimmt nicht so ganz überein mit den Zahlen, die Sie uns, Herr Thies, eben verdeutlicht haben. Wie erklären Sie sich, Herr Klein und auch Herr Thies, diese Diskrepanz der Zahlen, für die es ja unterschiedliche Herleitungen geben muss. Mir ist noch nicht ganz deutlich geworden, wer da wie rechnet. Der Kreis Viersen stellt diesen Kostenaufwand von 2.850 die Einnahmen von 230.000 gegenüber. Es scheint also offenbar eine Diskrepanz zwischen den Zahlen, die Sie uns vorgelegt haben, und denen, die in den Stellungnahmen erwähnt sind, zu geben.

Zweitens möchte ich Freiherrn von Oer, Herrn Tumbrinck und Herrn Meister bitten, zu der Frage der Abgrenzung von Naturschutzleistungen Stellung zu nehmen. Sie haben das vorhin jeweils etwas kursorisch getan. Wo hört der Naturschutz auf und wo fängt das Vergnügen an? Es gibt da ein in letzter Zeit noch zunehmendes öffentliches Interesse; zumindest taucht das Thema in öffentlichen Diskussionen auf, dass stärker bejagt werden müsste. Inwieweit kann man dieses öffentliche Interesse umsetzen? Wie kann man zu dem, was man schlechterdings das Jagdvergnügen nennt, einschließlich der Erscheinungen, die auch immer wieder Ärgernis sind wie Kirren, Anfüttern usw., eine Abgrenzung vornehmen?

Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, 20.05. 69. Sitzung (öffentlich) rß Stefanie Wiegand (SPD): Zum vorherigen Fragenblock eine kurze Nachfrage an Herrn Thies: Zum Verständnis wäre es sinnvoll zu wissen, wie viele von den 526 Befragten Eigenjagdbesitzer bzw. Jagdpächter sind.

Ich möchte auch noch auf das Treuhandkonto eingehen, über das wir noch nicht gesprochen haben, und dazu den Landkreistag, den Bund der Steuerzahler und die beiden Herren der Jägerschaft fragen: Können Nichtmitglieder des Landesjagdverbandes bzw. der Kreisjägerschaften zur Einzahlung auf diese Treuhandkonto überhaupt herangezogen werden? Was passiert, wenn die Mittel aus diesem Treuhandkonto aufgebraucht sind? Kann der Landesjagendverband zur Nachzahlung verpflichtet werden? Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen im Zusammenhang mit einem Treuhandkonto zur Fallwildentsorgung, und wie ist der bürokratische Aufwand?

Jürgen Unruhe (SPD): Meine erste Frage geht an Herrn Dr. Klein und an Herrn Liebern. In Ihrer Stellungnahme, Herr Klein, habe ich gelesen, dass es heute schon möglich ist, dass die Kreise unterschiedliche Hebesätze verlangen. Es wäre theoretisch möglich, dass ein Kreis einen Hebesatz von null nimmt. Gibt es schon Fälle, dass Kreise sagen, der Aufwand ist so groß, dass wir auf die Einnahmen verzichten?

Zweite Frage: Sehen Sie Probleme, wenn jeder Kreis für sich eine eigene Regelung treffen würde?

Karl Kress (CDU): Eine ergänzende Frage an Herrn Dr. Klein: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verzichten ja verschiedene Kommunen wie zum Beispiel die SPD-regierte Stadt Köln auf die Erhebung der Jagdsteuer. Können Sie mir sagen, wie viele Kommunen das in welchen Regionen sind?

Dr. Martin Klein (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW):

Zur Stadt Köln, um gleich mit der letzten Frage anzufangen: Im Stadtrat besteht da ja eine sogenannte Volksfront. Das ist richtig. Es gibt insgesamt sechs kreisfreie Städte, die auf die Erhebung von Jagdsteuer verzichten. Das sind die Stadt Bielefeld, die Stadt Düsseldorf, die Stadt Bonn, die Stadt Mülheim an der Ruhr, die Stadt Remscheid und die Stadt Herne. Aber jeder Kundige weiß, dass da vielleicht auch nicht so ganz viel zu jagen sein dürfte, wenn man sich die Stadtgebiete vergegenwärtigt.

Aber ansonsten streuen die Jagdeinnahmen zum Beispiel zwischen 10.900 in der kreisfreien Stadt Solingen im Jahre 2007 und dem Hochsauerlandkreis mit seinen respektablem 730.000 bis 780.000 Jagdsteueraufkommen, der Verwaltungskosten in Höhe von 50.000 errechnet hat. Die Saldierung ergibt dann immer noch einen erklecklichen Betrag, der übrig bleibt. Von daher haben wir da sehr große Unterschiede zu verzeichnen. Es rechnet sich auf jeden Fall. Man kann also nicht sagen, dass der Verwaltungsaufwand das Steueraufkommen auffrisst.

Klar ist auch, dass es für die Annahme einer Aufwandsteuer auch nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ohne Belang ist, aus welchen Beweggründen die Betätigung des Aufwandes vorgenommen wird. Das ist höchstrichterlich über viele

Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, 20.05. 69. Sitzung (öffentlich) rß Jahre anerkannt. Das gilt speziell auch für die Jagdsteuer. Dazu gab es auch einschlägige Prozesse. Es wird im Grunde genommen ­ so das Verfassungsgericht ­ die Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf besteuert. Was darin zum Ausdruck kommt, ist die besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen. Insofern meine ich, dass die Einordnung als Aufwandsteuer entgegen dem, was im Gesetzentwurf steht, nach wie vor seine Rechtfertigung hat.

Herr Unruhe, Sie sprachen mich darauf an, ob ein Verzicht der Kreise auf die Einnahme möglich ist. Selbstverständlich ist das möglich. Wir beklagen natürlich, dass uns diese Möglichkeit genommen wird. Insofern verfängt auch nicht zwingend das, was da im Gesetzentwurf steht, dass Konnexität da gar keine Rolle spielt. Rein rechtlich stimmt das. Nur: Wenn uns einmal Möglichkeiten genommen werden, ist es ja vom Ergebnis her das Gleiche, als wenn ich eben weitere Aufgaben übertrage, die Sie dann eben mit zusätzlichen Finanzmitteln auszuführen haben. Von daher ist der Effekt der gleiche. Insofern ist der Rechtsgedanke des Konnexitätsprinzip hier schon verletzt. Das kann man schon so sehen.

Es ist mit Sicherheit kein Gerichtsstreit darüber zu führen, aber es ist im Grunde genommen eine Umgehung, wenn ich demjenigen, der ansonsten für entsprechende Kompensationen zuständig ist, im Fall der Übertragung neuer Aufgaben die Einnahmequellen reduziere oder streiche. Das ist eine Option. Es ist kein fester Satz, der vom Landtag vorgegeben wird. Das läuft dann natürlich auf das Gleiche hinaus; denn die Finanzlasten haben selbstverständlich die Kommunen zu tragen.

Insofern ist es in der Tat so, dass die Kreise das bisher noch steuern können. Sie sollten es unserer Auffassung nach auch weiter steuern. Sie haben dem, wie ich vorhin schon einmal sagte, auch insoweit Rechnung getragen, dass in verschiedenen Kreisen in den letzten Jahren auch Minderungen der Jagdsteuerhebesätze aufgrund der nach wie vor anzuerkennenden Leistungen der Jägerschaft erfolgt sind. Das ist völlig klar. Das ist unbestritten und unstreitig. Das habe ich ja auch eingangs schon ausgeführt.

Herr Remmel, die 2.800, die Sie als merkwürdige Geschichte darstellten, beziehen sich natürlich auf den Kreisanteil. Es war wohl so, dass dort besonders wenig Wild verunfallt ist, weil möglicherweise die Kreisstraßen auch wildgerecht ausgebaut sind.

Auf jeden Fall ist der Anteil des Kreises als Straßenbaulastträger so gering, dass der Kreis Viersen als derjenige, der eigentlich dafür zuständig wäre, wenn Straßenbaulastträger herangezogen werden müssten, das mit 2.800 veranschlagt hat.

Zur Frage von Frau Schulze zur Naturschutzdokumentation und zu dem geldwerten Vorteil für die Kreise: Das gibt es ­ wie man es sich ja denken kann ­ nur sehr unvollständig und nur in einzelnen Kreisen. Deswegen haben wir in den Vorgesprächen mit der Landesregierung darum gebeten, dass uns doch die Erhebungen des Landesjagdverbandes mal zur Verfügung gestellt werden, damit wir das gegenchecken könnten und damit das ein bisschen unterlegt wird, weil es ja eigentlich nur behauptet wird. Wir haben bereits in unserer Stellungnahme ausgeführt, dass es schon etwas merkwürdig ist, dass die Steuerpflichtigen gefragt werden, wie sich das gestaltet, und dann die Regierungsvorlage so akzeptiert wird.