Dann sind solche Luxuseinrichtungen wie ein Familienzimmer kaum noch finanzierbar und werden auch

Erwägung natürlich zwingend im Vordergrund stehen müssen, davon.

Dann sind solche „Luxuseinrichtungen" wie ein Familienzimmer kaum noch finanzierbar und werden auch abgelehnt.

Das sind alles kleine Hemmnisse. Ich würde mir wünschen, das Land würde den Behörden, die ein solches Vorhaben vortragen, auch finanziell unter die Arme greifen und nicht sagen, wir könnten dies aus unserem Haushalt machen, im Wissen darum, dass der Haushalt schon lange ausgeblutet ist.

Ludger Schabbing (ElternService AWO): Herr Jörg, Sie hatten nach den Gebühren gefragt. Ich bewege mich in dem Bereich auf der Ebene von Beispielen, da die Kosten schon im öffentlich finanzierten Kinderbetreuungsbereich von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ausfallen. Das gilt im Bereich der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung natürlich auch.

In Bielefeld, wo für Unternehmen in Einrichtungen, die ansonsten stadtteilorientiert sind, Belegplätze bereitgestellt werden, sind die Elternbeiträge für die Unternehmenskinder ­ vorhin wurde schon gesagt, das sind auch „öffentliche Kinder" ­ exakt an die Beitragssätze angepasst, die die anderen Eltern auch zahlen. Ich finde es absolut in Ordnung, es so zu machen. Das ist ein guter Weg. Das heißt, die Beiträge bewegen sich von 0 für sehr geringe Verdienergruppen bis hin zu ca. 315.

Ein anderes Beispiel für ein Modell erweiterter Öffnungszeiten: Die Eltern zahlen 15 im Monat, damit die Öffnungszeit der Kita ­ es ist gesetzlich festgeschrieben, wie sie begrenzt ist ­ noch einmal um zweieinhalb Stunden erweitert wird. Die Kita ist dann von 6 bis 18 Uhr geöffnet. Das bekommt man nur ­ vorhin ist der Begriff gefallen ­ durch Umgehungstatbestände hin. Das hört sich halb kriminell an, so fühlt man sich manchmal auch, wenn man heutzutage flexible Modelle kreativ entwickelt. Wir haben rechtliche Konstruktionen entwickelt was nicht sein muss. Flexibilitätsanforderungen an eine Kita von 6 bis 18 Uhr finde ich absolut angemessen, daran nimmt auch kein Kind Schaden.

Man kann ebenso darüber nachdenken, eine Kita am Wochenende oder samstags zu öffnen. Das ist in der Kommune, von der ich jetzt berichtet habe, auch der Fall. Es ist ein trägerübergreifendes Modell, das Rote Kreuz und die AWO sind daran beteiligt. Manche Eltern zahlen das zwar nicht aus der Portokasse, aber sie haben dann die Möglichkeit, auch für diesen Betrag einen Antrag bei der Kommune zu stellen, um das Angebot für 0 wahrnehmen zu können.

Dr. Remi Stork (AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW): Ich möchte die Ausführungen meines Vorredners unterstützen, das ist auch die Position der Freien Wohlfahrtspflege. Es wäre wünschenswert, mehr Flexibilität in den normalen Kindertageseinrichtungen zu fördern und auch sozial zu staffeln.

Sind die Öffnungszeiten durch KiBiz schlechter geworden? ­ Sie sind im Prinzip nicht schlechter geworden, sondern im Wesentlichen so geblieben oder besser geworden.

Elterninitiativen haben tatsächlich einen deutlichen Verlust an Qualität und Personal erlitten, kämpfen sich aber durch, ohne die Öffnungszeiten ­ in der Regel ­ begren zen zu müssen. Das geht dann auf Kosten der Qualität. Man muss sich fragen, wie lange sie das durchhalten.

Verena Göppert (AG der kommunalen Spitzenverbände NRW): Herr Dr. Stork hat gerade von der Flexibilität gesprochen, die das KiBiz der örtlichen Jugendhilfeplanung gebracht hat. Das ist ein sehr positiver Effekt des KiBiz. Wenn Frau Erler von Willkür spricht, dann ist das ein gewaltiger Vorwurf. Dabei muss man sich auch die Beweggründe bei der örtlichen Bedarfsplanung ansehen. Gibt es vielleicht gute Gründe dafür, dass man die Kindergarten- und Kinderbetreuungsbedarfsplanung in dem einen oder anderen Fall nicht auf die betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsangebote bezogen hat? Man sollte nicht pauschal von Willkür sprechen.

Zu der Frage der Erstattung bzw. von Schwierigkeiten bei gemeindefremden Kindern: Das Problem beschäftigt uns seit Inkrafttreten des KiBiz. Es ist kein Problem für das Land. Dem Land ist es egal, ob es ein Kind aus Düsseldorf oder aus dem Kreis fördert. Es wird manchmal an der Landesgrenze ein bisschen problematisch, wenn plötzlich niedersächsische oder niederländische Kinder auftauchen, aber das sind eher Randprobleme. Wir haben es bis dato rechtlich nicht gelöst, es gibt dafür keine Regelungen. Es gibt in manchen Fällen eine Verständigung durch Gespräche und Vereinbarungen. Diesen Punkt sollte man bei der Revision des KiBiz noch einmal betrachten und sich fragen: Braucht man wirklich eine Regelung, oder überlässt man es einfach den Verhandlungen zwischen den Kommunen vor Ort? Es ist vorhin schon angesprochen worden: Eltern, die aus dem Umland stammen und ihr Kind in der jeweiligen Stadt betreuen lassen, gehen dort meistens auch noch einkaufen. Es gibt noch andere Faktoren, die man dabei berücksichtigen muss.

Zum Unterschied zwischen Rheinland und Westfalen-Lippe: Bei den kommunalen Spitzenverbänden ist schon mehrfach aufgeschlagen, dass es wohl Unterschiede hinsichtlich des Selbstverständnisses der Landschaftsverbände, der Landesjugendämter nach dem KiBiz gibt. Dort hat sich ein gravierender Wandel vollzogen. Auch durch die größere Flexibilität der Jugendämter vor Ort sind die Aufgaben der Landesjugendämter zurückgegangen. Das ist noch nicht überall gleichermaßen verfestigt.

Wir haben jetzt ein Jahr KiBiz hinter uns. Man muss die Landesjugendämter aufgrund der Rechtslage immer wieder auf ihre Funktion und Rolle im KiBiz hinweisen.

Vorsitzende Andrea Milz: Wir kommen jetzt zu einer weiteren Fragerunde der Abgeordneten. Herr Kern.

Walter Kern (CDU): Zunächst einmal möchte ich mich bedanken, wir lernen jeden Tag dazu. Eine persönliche Bemerkung vorab: Bei allem, was wir in den letzten Jahren getan haben, ist dies ein Prozess einer ständigen Verbesserung ­ um mit der Wirtschaft zu sprechen: TQM, Total Quality Management ­ und Veränderung. Deshalb sollte man hier ganz offen sein. Wir sind immer in der Versuchung, ideal und optimal zu verwechseln. Optimal hat etwas mit Ressourcen zu tun.

Die Gebühren ­ das muss man den Eltern gegenüber sehr deutlich sagen, ich möchte auf die Abzugsfähigkeit verweisen, die bei den Betreuungskosten besteht ­ sind Preise für eine Leistung. Durch die Qualität und den Wettbewerb entsteht der Preis für eine Leistung, die eine Einrichtung erbringt.

Im Moment haben wir noch keinen Facharbeitermangel, das hat etwas mit der Wirtschaftskrise zu tun. Wir hätten ihn schon ­ er hat sich schon Ende 2008 abgezeichnet ­, er wurde aber durch die technische Reaktion auf die Wirtschaftskrise noch einmal verschoben. Trotzdem wird er kommen. Deswegen werden die Betriebe in den nächsten Jahren ein erhebliches Interesse daran haben, mehr für ihre Mitarbeiter zu tun. Dabei werden auch die Samstags- und Sonntagsbetreuung sowie Schichtdiensterfahrungen entscheidende Fragen für die Zukunft sein. Frau Köster und Herr Walter, können Sie uns noch mehr Erfahrungen oder Hinweise über den Schichtdienst, gerade im Hinblick auf die Alleinerziehenden, mitteilen? Wie ist das zu regeln?

Aus meinem Wahlkreis, der direkt an Niedersachsen grenzt, kann ich Ihnen berichten, dass 25 Kinder aus Bad Pyrmont ständig in Lügde betreut werden; deswegen habe ich mich intensiver damit beschäftigt. Ich will Ihnen den Hinweis geben: Das, was wir hier als offen behandeln, ist eindeutig geklärt. Weshalb ist die Wohnplatzgemeinde zuständig? ­ Der verfassungsrechtliche Grund liegt bei den Eltern. Die Eltern sind die Erziehungsberechtigten. Sie können nach eigener Fasson ­ kirchlicher oder öffentlicher Kindergarten ­ wählen. Wenn sie vielleicht keinen eigenen kirchlichen Kindergarten in der Nähe haben, schicken sie ihr Kind deshalb nach Lügde. Der Elternwille geht vor, deswegen ist die Wohnplatzgemeinde zuständig und im finanziellen Obligo. Das ist durch einen Erlass des Bundesfamilienministeriums mit entsprechenden Interpretationen eindeutig geklärt. Wir setzen uns dann mit den jeweiligen Kommunen zusammen und sprechen das noch einmal an.

Ingrid Hack (SPD): Meine Frage richtet sich an Herrn Walter, Herrn Schabbing und Herrn Dr. Stork. In der Enquetekommission des Landtags „Chancen für Kinder" haben wir das Thema „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" nicht sehr ausgiebig behandelt, aber doch den Wunsch geäußert ­ einige der Sachverständigen waren auch seinerzeit dabei ­, dass sich die Wirtschaft beteiligen muss. Ich möchte persönlich anmerken: Mir sträuben sich auch die Nackenhaare, wenn ich höre, dass die Wirtschaft das macht, was ich prinzipiell sehr begrüße, aber dann mehr oder weniger starke Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt. Das hat gar nichts mit einer befürchteten Konkurrenz zu den freien Trägern zu tun, sondern das möchte ich unter den Stichworten Bürokratieabbau und diverse Versprechungen der derzeitigen Regierung subsumieren. Ich appelliere daran, dass auch in diesem Bereich ein Bürokratieabbau sehr geboten erscheint.

Wir haben in der Enquetekommission festgestellt, dass sich Familienfreundlichkeit immer wie etwas Kulantes anhört, das man macht, wenn man Lust darauf hat. Wir haben damals auf Rat von Frau Prof. Gerlach den Begriff der Familienbewusstheit gewählt. Nun kann man das als Wortklauberei bezeichnen, mir hat sich das sehr eingeprägt. Bei den Erfahrungen, die Sie hier geschildert haben, passt es besser, weil es ein materieller Bestandteil von Wirtschaften ist, wenn ich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personalentwicklung usw. denke.