Betuwe-Linie

Betuwe-Linie: Gesetzliche Möglichkeiten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes konsequent anwenden und bei der Änderung der Bahnübergänge die Anliegerkommunen von der zwangsweisen Kostenbeteiligung befreien 41

- Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen. Der Ausschuss lehnt den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen ab.

9 Konsequenzen aus der Krise des Luftverkehrs ziehen - Verschwendung von öffentlichen Geldern bei NRW-Flughäfen stoppen 46

- Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen. Der Ausschuss lehnt den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen ab. 8 Betuwe-Linie: Gesetzliche Möglichkeiten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes konsequent anwenden und bei der Änderung der Bahnübergänge die Anliegerkommunen von der zwangsweisen Kostenbeteiligung befreien Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

- Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen (vom Plenum am 24. Juni 2009 zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überwiesen)

Wer sich mit den Anwohnern an der Betuwe-Linie unterhalte und die lokale Presse zur Kenntnis nehme, wisse, so Horst Becker (GRÜNE), um die Emotionalität, die sich mit dem Thema Übergänge verbinde.

Die Emotionalität gründe sich zum einen auf die Tatsache, dass nach Eisenbahnkreuzungsgesetz und den weiteren rechtlichen Grundlagen in der Regel weniger Bahnübergänge zwingend notwendig seien, als den Menschen, deren Ort durch eine solche Linie - aus ihrer Sicht - zerschnitten werde, bisher jeweils zur Verfügung ständen.

Zum Zweiten fragten sich die betroffenen Menschen, weshalb man in Deutschland nicht mit den gleichen Zugzahlen rechne wie in den Niederlanden, wo aufgrund der höheren Veranschlagung der Zugzahlen auch höherwertigere Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen würden.

Drittens hätten sich laut Eisenbahnkreuzungsgesetz die Kommunen an diesen Bauwerken auch noch finanziell zu beteiligen - allerdings nicht zwingend.

Da Abgeordnete aller Couleur vor Ort die gerade beschriebenen Umstände kritisierten, scheine den Grünen sinnfälliger als der Ruf nach Änderung des Gesetzes der Blick in das Gesetz, welches einen Verzicht des Bundes auf eine Beteiligung der Kommunen erlaube. Dies wäre ein schneller und gangbarer Weg, wenngleich die Entscheidung letztendlich beim Bund liege. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte aber im Sinne der beeinträchtigten Kommunen am Niederrhein gegenüber dem Bund die Erwartung nach vollständiger Kostenübernahme äußern.

Gerhard Lorth (CDU) hält es für nicht zielführend, über Abschaffung oder Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zu philosophieren. Insbesondere in Ballungsräumen, wo viele Bahnübergänge existierten, kämen immer wieder Diskussionen über ihre Beseitigung - sie genieße in allen Programmen und bei Beschlüssen auf verschiedenen Ebenen Priorität - und die entsprechende Kostentragung auf.

In Sachen Betuwe-Linie, einer Gütertransportstrecke im Rahmen eines transeuropäischen Netzes, denke man in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus noch mehr zugunsten der Kommunen als bei einer „normalen" Bahnstrecke. Die Anrainergemeinden - es gehe um 55 zu beseitigende Bahnübergänge - am Niederrhein ständen sich besser als andere Kommunen. Was das Land über das gesetzlich Geforderte hinaus tun könne, habe der ehemalige Verkehrsminister Wittke in einer mutigen Erklärung kundgetan. Danach übernehme das Land 75 % der Kosten gleich ungefähr 60 Millionen. Bei den Kommunen verblieben rund 8 %; der Rest entfalle auf den Bund.

Kommunen wie Emmerich, die sich weigerten, sich mit einem Anteil zu beteiligen, sollten sich einmal, bevor sie eine solche Maximalforderung erhöben, die mit den Baumaßnahmen verbundenen Vorteile vor Augen führen. Es wäre zwar schön, würde die gesamte Maßnahme „Bahnübergänge" in Verbindung mit dem transeuropäischen Netz finanziert, aber das Geld fehlte dann wieder an anderer Stelle, Stichwort: Lärmschutz.

An den Kommunen wäre es auch, sich mit der Bahn und den anderen Beteiligten zu verständigen, welche Maßnahme denn wirklich durchgeführt werden solle und an welcher Stelle man sich auch über Schließung von Übergängen unterhalten müsse.

Bodo Wißen (SPD) lobt Gerhard Lorth als Vorsitzenden der parlamentarischen Gruppe Bahn für seinen Besuch im Kreis Kleve, sprich: in den Städten Emmerich und Rees, um sich dort ein eigenes Bild zu machen.

Wie von Gerhard Lorth richtig geschildert, gehe es zum ganz überwiegenden Teil um Güterzüge. Die ebenfalls erwähnten 60 Millionen vom Land stammten jedoch trotz dieser Erkenntnis aus Mitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Alles, was vor Ort helfe, möge nützlich sein, sei aber gleichzeitig insofern nicht wirklich richtig, als diese Gelder dem Personenverkehr fehlten.

Diesen 60 Millionen ständen gewissermaßen 55 Bahnübergänge - wenn sicherlich auch nicht alle mit Anschluss an eine kommunale Straße - gegenüber. Gerhard Lorth als Fachmann wisse, dass sich eine solche Zahl von Bahnübergängen mit 60 Millionen nicht beseitigen lasse, koste doch eine Bahnunter- oder -überführung zwischen 10 und 15 Millionen und in Ausnahmefällen noch wesentlich mehr, beispielsweise in Emmerich sogar 38 Millionen. Das, was das Land zur Finanzierung beisteuere, entpuppe sich unter diesem Gesichtspunkt als Witz, obschon das Land wirtschaftlich von der Strecke profitiere.

Ronald Pofalla - Wahlkreis Kleve, Generalsekretär der CDU Deutschland - schließe sich, wie in der Ausgabe 24. August 2009 des von ihm herausgegebenen Rundbriefs zu lesen, der in den Städten Emmerich und Rees erhobenen Forderung „0 Cent für die Betuwe" an. Dazu - so Ronald Pofalle wie auch die Grünen in ihrem Antrag - bedürfe es auch nicht zwingend einer Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.

Wichtig sei nur, dass die Kosten durch den Bund übernommen würden und eine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werde.

Ihn interessiere die Position Minister Lienenkämpers zu dieser Einlassung von Ronald Pofalla und ob er sich die Zahlung eines größeren Anteils landesseitig vorstellen könne.