Kredit

Ausschuss für Bauen und Verkehr (81.) 03.09.

Haushalts- und Finanzausschuss (101.) me Thomas Kempen (BDB NRW): Frau Ruff-Händelkes, es ist möglich, beides zu tun.

Die Idee ist, so wie Herr Miksch es gerade ausgeführt hat, den Bonus zu nutzen, um die zugehende Schere zu verhindern, in die wir sonst zwangsläufig hineinlaufen.

Dr. Hubertus Brauer (Ingenieurkammer-Bau NRW): Sie fragten nach dem Neubaubedarf. Das Pestel-Gutachten spricht von 680.000 Wohneinheiten bis zum Jahre 2025.

Das Steuerrecht oder andere flexible Gestaltungsmöglichkeiten stehen heute gar nicht zur Diskussion, es geht um die Wohnungsbauförderung. Bei der Flexibilisierung des Städtebaurechts, steuerlichen Maßnahmen, Belegungsrechten geht es um das, was abgefragt wird. Aus meiner Erfahrung aus dem genossenschaftlichen Wohnungsbau kann ich nur sagen: Wir überlegen uns sehr wohl, ob wir noch Dinge abfragen oder welche Fördermöglichkeiten es gibt. In der Förderungsrichtlinie wird zum Teil auf Bodenpreise abgestellt, die wir zum Beispiel im Umfeld von Düsseldorf gar nicht generieren können. Dort sind die Bodenpreise dermaßen hoch, dass es nicht förderfähig ist. Von daher ist es völlig ausgeschlossen, Fördermittel abzufragen. Es ist nicht so, dass der Wohnungsbau diese Mittel nicht abfragen will, sondern es sind begleitende Maßnahmen erforderlich, damit sie abgefragt werden können.

Stefan Pfeifer (DGB NRW): Wir zeigen in unserer Stellungnahme auf Seite 5 auf, wie die Landesregierung in den vergangenen drei Jahren das Wfa-Vermögen genutzt hat, um ­ salopp gesagt ­ ihre eigene Haushaltssituation günstiger zu gestalten. Im Jahr 2006 fand der erste Schritt statt. Die Zinszahlungen in Höhe von 25 Millionen pro Jahr für die langfristigen Kredite, die der Bund in der Vergangenheit an das Land vergeben hat, wurden der Wfa übertragen. 2007/2008 mussten aus den WfaErträgen zusätzlich 22 Millionen für den Grundstücksfonds NRW aufgewendet werden, und im Jahr 2008 erhielt die Landesregierung die Möglichkeit, die Gewinne, die Überschüsse der Wfa in höherem Maße als bisher abzuschöpfen; es handelte sich um 82 Millionen. Diese Schritte Jahr für Jahr haben die Verwendung des WfaVermögens für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingeschränkt.

Ein Gesetz wie dieses nährt die Zweifel an der Durchsetzungsbereitschaft der nachhaltigen sozialen Wohnungsbauförderung, vor allen Dingen auch, wenn man sich die Entwicklung um die Landesentwicklungsgesellschaft ansieht, die man ebenfalls als landeseigenes Wohnungsbauvermögen in die Diskussion einbeziehen muss.

(Zuruf von Christian Weisbrich [CDU])

­ Ich habe mir gedacht, dass der Zuruf in Bezug auf die Gewerkschaften kommt.

Den gibt es seit etwa 30 Jahren bei diesem Thema. Dann muss man aber auch darüber sprechen, wer für die größte Wohnraumzerstörung vor 60 Jahren verantwortlich war. Wir leben jetzt im 21. Jahrhundert.

Bernhard Schemmer (CDU): Herr Miksch ­ ich bitte auch Herrn Kempen um eine Antwort ­, Sie haben recht, dass die Wohnungsbindung zahlenmäßig zurückgeht.

Sie differenzieren allerdings nicht ­ ich glaube, das müssten wir tun; Herr Dr. Brauer

Ausschuss für Bauen und Verkehr (81.) 03.09.

Haushalts- und Finanzausschuss (101.) me hat gerade die Grundstückspreise angesprochen ­ zwischen den verschiedenen Bereichen im Land, nämlich den Mietermärkten und den Vermietermärkten. Es gibt Mietermärkte, wo die Mieten der frei geförderten Wohnungen unter bzw. mindestens auf gleicher Höhe wie bei den geförderten Wohnungen liegen, während die Situation zum Beispiel in Neuss oder Köln ganz anders ist. Ist also die Frage der reinen Quantität ­ was sind gebundene, und was sind andere Wohnungen? ­ nicht zweitrangig gegenüber der eigentlichen, für mich wichtigeren Frage: Können die Leute ihre Wohnungen regional zu deutlich erträglichen Preisen mieten? Mir geht es um die Frage:

Was muss zwingend sein? Müssen wir die 1 Milliarde nicht eher komprimiert dort einsetzen, wo sie real gebraucht wird, und die Probleme in anderen Bereichen anders lösen?

Monika Ruff-Händelkes (SPD): Herr Kempen, Herr Dr. Brauer und Herr Miksch, das Folgegutachten von Pestel besagt, dass selbst in Gemeinden, in denen es heute einen Mietermarkt gibt, in zehn oder zwölf Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung ein akuter Bedarf beispielsweise an barrierefreien Neubauwohnungen besteht. Können Sie das unterstreichen, was Herr Schemmer gesagt hat, dass man einfach nur die Märkte wie in Köln betrachten muss, die im Moment akut sind, oder müssen wir nicht auch in die Zukunft schauen, was uns in zehn oder 15 Jahren in Gemeinden, in denen man jetzt gar nicht damit rechnet, erwartet?

Hartmut Miksch (Architektenkammer NRW): Herr Schemmer sprach die unterschiedlichen Vermietungsmärkte in Nordrhein-Westfalen an. Das ist ganz klar so. Die Rheinschiene ist völlig anders aufgestellt als Teile des Ruhrgebiets. Das Land hat das Pestel-Gutachten erstellen lassen, das eine gute Grundlage ist, um in die Zukunft planen zu können. Es ist mehr als positiv, dass wir so etwas haben. Darin ist der Bedarf für die verschiedenen Bereiche eingeschätzt worden. Ich bin mit Ihnen völlig einig, dass man nur da nachbessern muss, wo es Sinn macht.

Aber Frau Ruff-Händelkes ­ damit kann ich Ihre Frage gleich mit beantworten ­ hat auf einen ganz wichtigen Tatbestand hingewiesen: Es nützt nichts, wenn wir die falschen Wohnungen haben. Niemand bestreitet mehr, dass wir einen hohen Bedarf an altengerechten Wohnungen bekommen. Ein Drittel des Bestandes muss altengerecht sein, es sei denn, wir wollen ­ was wir gar nicht können ­ die Leute in Pflegeheimen unterbringen, was sie im Übrigen auch nicht wollen. So nützt es nichts, wenn es in Gelsenkirchen erhebliche Wohnungsleerstände gibt, im Zweifel auch einen Mietermarkt, aber der Bestand energetisch schlecht und nicht barrierefrei ist. Sollen dann diejenigen, die ohnehin wenig Geld haben, darin wohnen? Deswegen wird man natürlich sehen müssen, in welchem Umfang man wo investiert; da bin ich mit Ihnen absolut einig. Wir haben in der letzten Anhörung schon gesagt, dass die Regionalisierung der richtige Weg ist. Deswegen macht es im Zweifel auch Sinn, dass die Kommunen stärker beteiligt werden, weil sie den Bedarf vor Ort am besten beurteilen können.

Der Glaube, es gebe in Nordrhein-Westfalen Bereiche, wo wir nichts mehr tun müssten, ist falsch. Auch in den Bereichen, die heute einen entspannten Wohnungsmarkt

Ausschuss für Bauen und Verkehr (81.) 03.09.

Haushalts- und Finanzausschuss (101.) me haben, werden die Wohnungen fehlen, die ich gerade aufgezeigt habe, wenn sie dort nicht in der Zwischenzeit entstehen. Deswegen gibt es auch da entsprechenden Bedarf. Wir haben eine gute Grundlage, um festzulegen, was wir brauchen und daran unser Fördervolumen für die nächsten zehn bis 15 Jahre zu orientieren. Was da auf uns zukommt, wissen wir; das ist auch nicht strittig.

Zu Neubau und Barrierefreiheit: Natürlich muss man in solchen Beständen bei jedem einzelnen Bau immer auch die Frage beantworten, ob es richtig ist, zu erhalten, oder nicht doch sinnvoller, neu zu bauen.

Annette Dalstein-Troendle (Ingenieurkammer-Bau NRW): Herr Dr. Brauer ist nicht mehr anwesend, aber Herr Miksch hat die Frage, die auch an ihn gerichtet war, ausreichend beantwortet.

Thomas Kempen (BDB NRW): Der alte Lateiner spricht vom Circulus vitiosus. Will heißen: Irgendwo beißt sich die Schlange in den Schwanz. Schlechte Qualität in den Wohnquartieren, schlechte Qualität in den Wohnungen selbst, heruntergehende Miete, keine Investitionen, keine energetische Sanierung, keine Barrierearmut, und dann geht das Ganze wieder von vorne los. An welcher Stelle wir diesen Kreislauf unterbrechen, ob bei der Steuer, um den Investor hereinzuholen, oder bei der öffentlichen Förderung, ist letzten Endes egal. Wichtig ist, dass wir Zahlen haben ­ die Leute sind alle geboren, wir können sie zählen ­, die eindeutig den Bedarf für die nächsten Jahre festlegen.

Wenn Sie heute sagen, Sie machen es über das Steuerrecht, dann gehen wir mit einem Schmunzeln heraus und finden das auch in Ordnung. Aber das war nicht das Thema, sondern es geht um den sozialen Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Die muss sein, ohne sie funktioniert es nicht.

Auf die Frage von Frau Ruff-Händelkes hat Hartmut Miksch völlig korrekt wiedergegeben: Der Bedarf ist da, auch wenn der Markt heute noch nicht vorhanden ist, weil uns die Demografie diese Zahlen vorgibt. Als Verantwortungsträger wissen wir, wie die Zahlen aussehen werden. Insofern können wir nicht darauf warten, dass der Markt kommt. Er ist in den nächsten Jahren da, und wir brauchen es dann sofort.

Vorsitzender Wolfgang Röken: Danke schön. ­ Es gibt keine Nachfragen mehr an die Sachverständigen. Ich bedanke mich bei Ihnen.

Die Blöcke 5 und 6 fassen wir zusammen. ­ Ich rufe zunächst für den Deutschen Mieterbund Herrn von Grünberg auf.

Bernhard von Grünberg (DMB NRW): Meine Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal relativ betroffen über meine Funktion hier. In einer Presseerklärung, die die CDU-Fraktion über die heutige Veranstaltung abgegeben hat, sagt Herr Sahnen: „Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz der Sachverständigen auf den Gesetzentwurf der Landesregierung." Weiter heißt es von Herrn Klein: „Klein teilt hierbei die Meinung vieler Experten: Die Aufhebung des Sonderstatus des Wohnungsbauver