Golfplatzerweiterung in Mühltal/Traisa

In der Gemeinde Mühltal gibt es seit 1987 eine 9-Loch-Golfplatzanlage. Die Betreiber dieser Anlage möchten den Golfplatz auf eine 18-Loch-Anlage erweitern und beanspruchen dafür entsprechende Flächen im Mittelbachtal der Gemeinde Traisa. Der Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung sowie die Bürgerinnen und Bürger haben sich entschieden gegen die Erweiterung des Golfplatzes im Mittelbachtal ausgesprochen.

Dennoch hat das Regierungspräsidium Darmstadt gegen den Willen der Gemeinde rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die eine Golfplatzerweiterung ermöglichen sollen.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche fachlichen Gründe haben dazu geführt, dass das seit 1976 bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Birkenberg" gelöscht wurde?

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde das Landschaftsschutzgebiet "Birkenberg" bisher noch nicht gelöscht. Der Bereich dieses Landschaftsschutzgebietes soll aufgehoben werden, um ihn dann nahezu gänzlich in das Landschaftsschutzgebiet "Bergstraße-Odenwald" einzubeziehen.

Frage 2. Aus welchen fachlichen Gründen wurde das Mittelbachtal entgegen den ursprünglichen Plänen des Regierungspräsidiums Darmstadt - denen bereits die politischen Gremien (Gemeindevorstand, Gemeindevertretung, Ortsbeirat) zugestimmt hatten - nicht in das LSG "Bergstraße-Odenwald" aufgenommen?

Über den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Landschaftsschutzgebietes "Bergstraße-Odenwald" ist noch nicht abschließend entschieden. Für das Mittelbachtal wird demnächst ein landschaftsschutzrechtliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden, dessen Ergebnis abgewartet werden muss.

Frage 3. Aus welchen Gründen wurde das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde für den vom Golfclub Darmstadt-Traisa gestellten Bauantrag durch den Regierungspräsidenten ersetzt?

Das in dieser Sache von der Gemeinde Mühltal beantragte Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann zu Einzelheiten des Verfahrens keine Stellung genommen werden.

Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung unsere Auffassung, dass es der von ihr in Anspruch genommenen Kommunalfreundlichkeit widerspricht, wenn der Regierungspräsident gegen den Willen der Gemeindevertreter und gegen den erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune das Einvernehmen mit dem Antragsteller Golfclub Darmstadt-Traisa herstellt, um damit die Genehmigungsfähigkeit der Golfplatzerweiterung durchzusetzen?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass in einer jüngst durchgeführten Umfrage in der Gemeinde Mühltal mehr als 1.500 Gemeindebüger ihr "Nein zur Golfplatzerweiterung im Mittelbachtal" und "Ja zur Beibehaltung des LSG Birkenberg und Umgebung" durch Nennung von Namen und Anschrift bekräftigt haben?

Die Umfrage ist bekannt.

Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung dieses Bürgervotum?

Kommunalpolitisches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in ihren Gemeinden wird grundsätzlich begrüßt.

Frage 7. Liegt aus der Fachabteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt eine die Genehmigungsfähigkeit des Projektes bejahende Stellungnahme zum Antrag des Golfclubs auf die Erweiterung des Golfplatzes im Mittelbachtal vor?

Frage 8. Wenn ja, wie wird darin die Erweiterung des Golfplatzes im Mittelbachtal fachlich beurteilt?

Da wegen des anhängigen Widerspruchsverfahrens die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, kommen zu dem laufenden Verfahren Stellungnahmen nicht in Betracht.

Frage 9. Wie bewertet die Landesregierung das Schreiben des Regierungspräsidiums vom 15. Oktober 1999 an die Anwälte des Golfclubs, in der die Aussage getroffen wird, dass die vom Golfclub beantragte Golfplatzerweiterung, insbesondere auf Flurstück 31, nicht genehmigungsfähig sei, da die beabsichtigte Nutzung der Flächen als Golfplatz mit den Schutzzielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht zu vereinbaren sei?

Zu anhängigen Verfahren wird seitens der Landesregierung keine Stellungnahme abgegeben.

Ob das Flurstück 31 auch in das künftige Landschaftsschutzgebiet "Bergstraße-Odenwald" einbezogen werden wird, steht noch nicht abschließend fest.

Für das Mittelbachtal und damit auch für das Flurstück 31 wird demnächst ein landschaftsschutzrechtliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden, in dessen Rahmen die endgültige Entscheidung über den Verbleib oder die Entlassung aus dem Landschaftsschutz fallen wird.