Fördermittel

Verpflichteten, die Nachweisführenden und auch die zuständigen Behörden sehr gut leben können.

Henning Mümmler (Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien NRW, Paderborn): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich auf den Aspekt der Beteiligung zu sprechen kommen. Die Landesarbeitsgemeinschaft ist im Vorfeld nicht beteiligt worden, sondern erst zu dem Zeitpunkt, als wir um eine Stellungnahme gebeten worden sind. Auch unserer Sicht ist das eher bedauerlich. Wir hätten uns eine frühere Einbindung durchaus gewünscht.

Den Punkt einer Zusammenfassung des EEWärmeG und der EnEV sehen wir sehr kritisch, und wir sind froh darüber, dass es hier zwei getrennte Gesetze gibt. Der Grund ist einfach: Es ist zwar das Ziel der EnEV, den Primärenergiebedarf zu senken, allerdings schützt das den Hausbesitzer nicht vor steigenden Energiepreisen.

Also, selbst ein verringerter Bedarf an Primärenergie wie Öl und Gas ist Kostensteigerungen in diesem Bereich unterlegen. Das heißt, es werden weiterhin Öl und Gas eingesetzt, und das führt langfristig zu höheren Kosten für Hausbesitzer. Erneuerbare Energien sind jedoch nicht auf den Einsatz von Primärenergie angewiesen. Dadurch entstehen nach der einmaligen Installation keine weiteren Kosten. Dementsprechend sehen wir hier zwei verschiedene Zielsetzungen, und insofern ist es auch richtig, das über zwei verschiedene Gesetze zu regeln.

Wir unterstützen den Bereich, die Überprüfung durch Sachkundige zu regeln. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Alternative, dies durch eine Behörde tun zu lassen. Denn dies würde zu mehr Bürokratie und Kosten führen und wäre nicht dienlich.

Gleichwohl muss man festhalten, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung kein Instrument ist, um etwas gegen den Modernisierungsstau im Heizungsbereich zu tun. Aus Klimaschutzaspekten bringt dies natürlich die Erneuerbaren Energien im Wärmebereich nicht nach vorne. Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn man ­ so ist es beispielsweise in Baden-Württemberg passiert ­ auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, eine gesetzliche Regelung für den Bestand zu verabschieden. In Baden-Württemberg sind es für den Fall, dass ohnehin eine Sanierung ansteht, 10 %. Dies hätten wir als möglich betrachtet.

Wir haben wenig Verständnis dafür, dass durch Sachverständige doppelt geprüft werden muss. Hierfür sehen wir eigentlich keine Notwendigkeit, zumal nicht ganz klar ist, ob beides auf Kosten des Hausbesitzers erfolgt.

Vorsitzender Franz-Josef Knieps: Meine Damen und Herren, nun darf ich die Abgeordneten bitten, konkrete Fragen an bestimmte Personen bzw. Institutionen zu richten. ­ Bitte schön, Herr Weisbrich.

Christian Weisbrich (CDU): Herr Mümmler, vielleicht können Sie mir die Kostenentwicklung von Holzpellets in den letzten Jahren erläutern. Mir geht es um das Stichwort „stabile Preise". Herr Keller, Sie haben den Aspekt angesprochen, dass gemäß § 3 ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz die Länder die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch bei bereits errichteten Gebäuden festlegen könnten. Nun weiß ich, dass bei dem einen oder anderen Kollegen der massive Einsatz von Ordnungsrecht in Bezug auf den Bestand ein Herzenswunsch ist, weil man mit Blick auf den Klimaschutz tatsächlich nur im Bestand etwas erreichen kann. Die Zahl der Baugenehmigungen ist massiv rückläufig. Es ist in Ordnung ­ das hat die Anhörung jetzt auch gezeigt ­, dass die Umsetzung für Neubauten in einem vernünftigen Rahmen erfolgt, aber wenn es darum geht, Klimaschutzziele zu erreichen und die Meseberger Beschlüsse umzusetzen, dann bringt das alles natürlich nicht so viel.

Herr Keller, Sie haben gesagt, Anreize und Ordnungsrecht schließen sich aus. Das ist eigentlich auch meine Einschätzung. Wir hatten in der Enquetekommission zu stark steigenden Energiepreisen trefflich darüber diskutiert, ob man ohne Ordnungsrecht auskommt. Mit welchen Problemen rechnen Sie im Hinblick auf die Hauseigentümer, wenn man von § 3 Abs. 2 Gebrauch machen und eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien ­ das sieht diese Umsetzungsverordnung nicht vor ­ auch für bereits errichtete Gebäude einführen würde? Was käme dann auf die Hauseigentümer zu? Wir würden die Hauseigentümer je nach Lebenssituation ­ ich meine ihr Alter, ihre Rente etc. ­ mit einem solchen ordnungsrechtlichen Eingriff umgehen können? Würden Sie einen solchen ordnungsrechtlichen Eingriff unterstützen, oder sind Sie eher für Anreize, wenn man schon in den Bestand eingreifen möchte?

Andre Stinka (SPD): Herr Brück, wie soll die Beratung der Bauherren erfolgen? Wie stellen Sie sich das vor? Zuerst wird der Bauherr ja mit Sachkundigen sprechen und dann den Bauantrag stellen. Bereits in dieser Phase sollten wir sicherstellen, dass wir in die richtige Richtung kommen. Wie kriegen wir es hin, dass die Umsetzung in diese Richtung erfolgt? ­ Wir haben uns anfangs insbesondere über Kontrolle unterhalten. Jetzt sollten wir uns nicht auf den Bestand, sondern auf Neubauten konzentrieren.

Reiner Priggen (GRÜNE): Die Äußerungen des Kollegen Weisbrich zwingen mich praktisch dazu, einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Sie haben eben gefragt, ob es ernsthafte Probleme mit der Umsetzung gibt, und Sie kennen die Diskussion; die Diskussion findet schließlich nicht im luftleeren Raum statt. Ich weiß, dass die beiden Regierungsfraktion schon gegen dieses Erneuerbare-EnergienWärmegesetz im Bund waren. Wir haben alternativ das Gesetz, das in Baden-Württemberg von CDU und FDP mit Unterstützung der Grünen-Fraktion beschlossen wurde, 1:1 hier in den Landtag eingebracht. Anscheinend gibt es auch Bundesländer, in denen so etwas geht und in denen auch konservativ geführte Landesregierungen dies nicht als unzumutbar betrachten. Das müssen wir festhalten. Diese Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen waren auch schon gegen das Gesetz auf Bundesebene, und das wird meiner Meinung nach in den Stellungnahmen immer wieder deutlich. Es wird als lästige Pflicht dargestellt, der man sich entledigen muss.

Wir stellen aber keinen Einsatz, keine Leidenschaft oder keine Begeisterung für die Erneuerbaren fest. Das passt aber auch zu der Klimaschutzpolitik dieser Landesregierung.

Daher möchte ich die Kritikpunkte noch mal sagen: Es ist schon erstaunlich, dass ein Gesetz, das vor über einem Jahr im Bund beschlossen worden ist, hier mit über einem Jahre Verzögerung umgesetzt wird. Die Gesetzesarbeit dazu ist nicht besonders umfangreich. Es hätte eher geschehen müssen, weil wir jetzt sozusagen eine gewisse Dunkelzone haben. Ich meine damit, dass Leute tätig geworden sind, und jetzt müssen wir wieder alles ändern.

Darüber hinaus ­ das ist mein zweiter wesentlicher Kritikpunkt ­ sind relevante Akteure nicht beteiligt worden. Wenn die Kollegen von der SPD ­ dafür kann ich mich nur bedanken ­ nicht die Anhörung beantragt hätten, dann hätten wir heute erst gar nicht mit den verschiedenen Akteuren geredet. Das ist aber typisch für diese Landesregierung: Wenn sie ein Thema nicht behandeln will, wenn sie es vom Tisch haben will, dann lehnt sie es ab, in der Breite mit allen zu reden. Das will ich als kritische Anmerkung dazu sagen.

Wir alle wissen ­ da schließe ich die Regierungsfraktionen jetzt vielleicht aus ­, dass die Klimaschutzproblematik zu-, aber nicht abnimmt. Wir stehen kurz vor dem Weltklimagipfel in Kopenhagen. Die Bundeskanzlerin hat neulich auf dem G8-Gipfel in Italien für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, dass wir mindestens 80-%CO2-Reduktion schaffen müssen. Wir reden also nicht über irgendeinen Kleinkram, mit dem ein paar Verrückte aus Berlin Einzelne quälen, sondern über eine Aufgabe, die uns die nächsten Dekaden beschäftigen wird. Es mag sein, dass der Neubaubereich einen Neuanfang markiert. Sie haben auch angesprochen, dass es Widerstände gibt. Wir müssen Technik entwickeln. Wir müssen sie in der Breite bekannt machen. Wir müssen die Sachkundigen gewinnen. Das wissen wir. Wer vor vier oder fünf Jahren versucht hat, bei sich eine Pelletheizung einzubauen, weiß, wie schwierig es war, qualifizierte Handwerker zu finden. Das hat sich gebessert. Da helfen dann die im Neubaubereich eingesetzten Techniken, weil wir Know-how aufbauen. Das ist gut.

Dass uns das im Bestand nicht hilft, wissen wir auch, und daher stellt sich uns jetzt die Frage, wie Sie das beurteilen. Was müssen wir aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die nächsten Dekaden machen? ­ Der Bestand der letzten zehn, 20 oder 30 Jahre ­ von dem davor will ich gar nicht reden ­ bleibt uns ja bis mindestens 2050 erhalten. Welche konkreten Instrumente schlagen Sie vor? ­ Mit Steuererleichterungen gehen wir ja im Moment anders um. Vor dem Hintergrund des Landeshaushalts wird es ja auch nicht helfen, alles an Fördermitteln zu versprechen. Insofern möchte ich gerne von denjenigen, die in dem Bereich tätig sind, wissen, wie sie das sehen und ob es die Notwendigkeit gibt. Was schlagen Sie hinsichtlich des Bestands in Nordrhein Westfalen vor?

Ich habe noch eine Frage an den Kollegen vom Fachverband Sanitär Heizung Klima.

Sie haben eben angesprochen, dass derjenige, der die Anlagen baut, auch die Bescheinigung ausstellen sollte. Das ist aber im Gesetz nicht vorgesehen. Hier im Gesetz steht drin, dass einer die Anlage baut, und dann muss ein Dritter kommen, um diese zu begutachten.