Landesregierung muss sich für vollen Erhalt der Bankenaufsicht bei der BaFin einsetzen!

1. Pläne zur Umstrukturierung der Bankenaufsicht in Koalitionsvertrag:

Der Koalitionsvertrag von Union und FDP auf Bundesebene beinhaltet im Bereich der Bankenaufsicht, die Bankenaufsicht bei der Deutschen Bundesbank zusammenzuführen. Bisher erfolgt die laufende Aufsicht und Prüfung der Kreditinstitute durch die Deutsche Bundesbank.

Die BaFin wertet die ihr von der Deutschen Bundesbank zugesandten Ergebnisse aus und kann aufgrund dessen aufsichtsrechtliche Maßnahmen durchführen.

Zukünftig soll dieser Bereich ebenfalls in der Zuständigkeit der Bundesbank liegen. Mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein der Bankenaufsicht in der BaFin müssten mit einem Umzug zur Bundesbankzentrale nach Frankfurt rechnen; Querschnittsbereiche hinzugerechnet, ergibt sich eine Zahl von etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, also rund einem Drittel der 1.300 momentan bei der BaFin in Bonn Beschäftigten.

2. Übertragung der Bankenaufsicht an die Bundesbank ist fachlich nicht nachvollziehbar:

Von der Verlagerung der Bankenaufsicht hin zur Bundesbank verspricht sich die neue Bundesregierung eine Vereinheitlichung und Straffung der Kompetenzen. Diese sollen zu einer effektiveren Kontrolle führen. Das Gegenteil ist richtig. Im Vorfeld der Finanzkrise hat die Bundesbank nicht ausreichend vor der herannahenden Krise gewarnt. Inwiefern ein Kompetenzzuwachs der Bundesbank eine verbesserte Solvenzaufsicht garantieren könnte, ist fraglich. Der internationale Vergleich hat jedenfalls bisher nicht bewiesen, dass Bankenaufsichten, die in einer Hand bei der Notenbank liegen, im Vorteil sind.

Die BaFin hat seit ihrer Zusammenführung und Gründung im Jahr 2002 systematisch KnowHow im Bereich der Bankenaufsicht gesammelt. Dieses gerade in Zeiten der nach wie vor bestehenden Finanzkrise durch Organisationsumstrukturierungen zu gefährden, ist überaus riskant.

Darüber hinaus ist das verfassungsrechtliche Konstrukt, unter dem eine durch die Bankenaufsicht verstärkte Bundesbank arbeiten würde, fragwürdig. Die Bundesbank erhielte hoheitliche Aufgaben wie etwa die Schließung von Bankinstituten oder die Absetzung von Bankvorständen. Dies verlangt eine demokratische Legitimation, die durch die Fach- und Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen sichergestellt werden muss. Die Bundesbank jedoch ist unabhängig von Weisungen der Bundesregierung. Diese Unabhängigkeit soll laut Bundesbank ausdrücklich nicht aufgegeben werden. So erklärte Bundesbankpräsident Axel Weber, „eine volle Integration der Bankenaufsicht in die Bundesbank", dürfe „die Unabhängigkeit und Reputation der Bundesbank nicht beeinträchtigen." Der Koalitionsvertrag von Union und FDP führt hierzu aus: „Der Umfang der bisherigen rechtlichen Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank wird durch die hinzukommenden hoheitlichen Zuständigkeiten nicht berührt." Gerade vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass die Bankenaufsicht weiterhin der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

3. Drohende Umzüge gefährden Kompetenz stellen soziale Härte dar:

Im Zuge der Reorganisation der Bankenaufsicht würden Umzüge von hunderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der BaFin in Bonn zur Bundesbank in Frankfurt am Main drohen.

Betroffen wären ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bankenaufsicht, zusätzlich einige aus dem Bereich der Querschnittsaufgaben. 2002 erst zogen diese Beschäftigten, viele mitsamt Familie, nach Bonn und in die Region. Nach nur sieben Jahren einen erneuten Umzug und somit einen Neuanfang in einer anderen Stadt zu fordern, stellt eine soziale Härte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst wie für die (Ehe-)partner und Kinder dar. Es gilt als sicher, dass viele dieser Hochqualifizierten einen Umzug nicht mitmachen und sich für den Verbleib in der Region und die Suche nach einer neuen Beschäftigung entscheiden würden. Der Bankenaufsicht würde damit ein massiver Kompetenzverlust drohen. Einen vergleichbaren Kenntnisstand zu erreichen, würde für neue Mitarbeiter einen mehrjährigen Zeitaufwand bedeuten. Der hier entstandene Kompetenzverlust bedeutet ein erhebliches Risiko, gerade angesichts der nach wie vor virulenten Finanzkrise.

Für Nordrhein-Westfalen würde ein Umzug der Bankenaufsicht nicht nur einen Arbeitsplatzverlust bedeuten; ein „Rutschbahneffekt", der weitere Institutionen aus dem Land zieht, wäre zu befürchten.

4. Landesregierung muss sich für den Erhalt der Bankenaufsicht bei der BaFin einsetzen:

Die drohende Verlagerung der Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht von der BaFin auf die Bundesbank gefährdet mitten in der Finanzkrise die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht. Eine Neuorganisation in dieser sensiblen Zeit ist das falsche Signal. Eine demokratisch nicht kontrollierbare Bankenaufsicht gefährdet die dringend notwendigen Durchgriffsmöglichkeiten der Bundesregierung. Die auch geografische Verlagerung der Aufsicht riskiert zudem, hochqualifizierte Beschäftigte in diesem Bereich zu verlieren und einen „Rutschbahneffekt" in Nordrhein-Westfalen auszulösen. Daher muss sich die Landesregierung für den vollen Erhalt der Bankenaufsicht bei der BaFin in Bonn einsetzen.

5. Beschluss:

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf: sich gegen die geplante Verlagerung der Bankenaufsicht unter das Dach der Bundesbank und für den Verbleib dieses Bereiches bei der BaFin in Bonn einzusetzen und sich gegen einen Verlust von Arbeitsplätzen und Kompetenzen auszusprechen.

· sicherzustellen, dass das in der existierenden Allfinanzaufsicht gebündelte Know-How sowie die vorhandenen Synergien erhalten bleiben.