Wie wird beim Schadstoffregister PRTR eine Datenüberprüfung durch staatliche Stellen sichergestellt?

Seit dem 3. Juni 2009 ist das deutsche kartenbasierte Schadstoffregister Pollutant Releases and Transfer Register (PRTR) des Bundesumweltamtes freigeschaltet, welches an Stelle des vorherigen Europäische Schadstoffregisters (EPER) tritt). Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben durch das PRTR die Möglichkeit an Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen in ihrer Nachbarschaft zu gelangen. Die Liste der veröffentlichungspflichtigen Schadstoffe umfasst 91 verschiedene Stoffe.

Über 4.000 Unternehmen stellen jährlich ihre Daten in die Datenbank ein. Verpflichtet sind unter anderem Betriebe aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, als auch Betriebe der Intensivtierhaltung und Kläranlagen. Diese Unternehmen müssen ihre Daten durch die neue Erfassungssoftware BUBE (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung) an autorisierten Behörden weitergeben.

Die jeweiligen Daten werden von den Ländern gesammelt, auf "Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit" geprüft und dann an das Umweltbundesamt weitergegeben. Mehr als eine Plausibilitätsprüfung der Daten findet durch die Landesbehörden somit nicht statt. Wie diese Kontrollen im Einzelnen auszusehen haben, ist im Gesetz nicht geregelt.

Für die Qualitätssicherung der Daten sind die Betreiber selber verantwortlich. Ob das Interesse jedes einzelnen Betreibers zur wahrheitsgemäßen Angabe vorhanden ist, kann aber bezweifelt werden.

Das hier skizzierte Verfahren wird unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus gerechtfertigt.

Ferner werden in das Register nur Betriebe aufgenommen, die einen festgelegten Schwellen- bzw. Grenzwert der 91 Stoffgruppen überschreiten. Folglich sind viele Betriebe, trotz Verwendung einer der 91 Stoffe, nicht im Register vorhaben. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit weiterhin nicht die vollständige Transparenz.

Vorbemerkung der Landesregierung Bestimmte Industriebetriebe müssen seit 2008 jährlich bis zum 31. Mai für das zurückliegende Jahr (Berichtsjahr 2007) Informationen zur Schadstofffreisetzung in Luft, Wasser und Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und von Schadstoffen im Abwasser außerhalb des Standortes an die für sie zuständige Umweltbehörde (Bezirksregierung oder Kreis / kreisfreie Stadt) berichten. Berichtspflichtig sind Betreiber nur, wenn die Betriebe PRTR-Tätigkeiten haben und wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten sind.

Mit dem Erfassungssystem BUBE-Online können die Betreiber die Daten für das PRTR (Luft, Wasser, Boden, Abfall) online über das Internet eingeben und den zuständigen Länderbehörden melden. Nach Prüfung der Daten durch die zuständigen Behörden auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit werden die Daten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) an den Bund (Umweltbundesamt - UBA) übermittelt. Der Bund stellt diese Daten in dem nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung und leitet darüber hinaus die Daten an die EU-Kommission für das europäische PRTR weiter.

Die Software BUBE-Online beinhaltet zahlreiche und umfangreiche Funktionen und Prüfungen, die die Daten formal auf Vollständigkeit und Kohärenz kontrollieren.

1. Inwieweit wird ein Datenabgleich zwischen den Daten der Behörden der Länder und den Daten im Schadstoffregister PRTR sichergestellt?

Die Basis für die PRTR-Datenberichterstattung ist das Informationssystem Stoffe und Anlagen (ISA) der zuständigen Behörden. Hiermit werden für jedes Berichtsjahr die Grunddaten eines Betriebes (Stammdaten) für die PRTR-Berichterstattung vorgegeben. In der BUBEOnline-Software werden neben den PRTR-Daten die Daten der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV und die Daten der Meldungen nach der 13. BImSchV für Großfeuerungsanlagen verwaltet. Somit ist ein direkter Vergleich zu den Freisetzungen der Luft innerhalb der Software gegeben. Darüber hinaus beinhaltet BUBE-Online einen Datenaustausch über eine XML-Schnittstelle zu dem Abfallsystem ASYS/EUDIN_A, mit dem die Verbringungen von gefährlichen Abfällen zwischen diesen System abgeglichen werden. Für die Wasserdaten ist eine solche Datenaustauschfunktion in BUBE-Online ebenfalls vorgesehen.

2. In welchem Umfang finden die durch Land, Kommunen und anderen staatlichen Überwachungseinrichtungen gesammelten Daten Eingang in die Datenbank?

Neben den durch die PRTR-VO bestimmten PRTR-Daten fließen keine weiteren durch Land, Kommunen und anderen staatlichen Überwachungseinrichtungen gesammelte Daten in die PRTR­Datenbank ein.

3. Wie kann eine Qualitätskontrolle sichergestellt werden?

In der Software BUBE-Online gewährleistet eine durchgehende Prozesskette die Qualitätskontrolle der Daten von der Datenerfassung durch den Betreiber bis zur Datenweiterleitung an das UBA. Der Betreiber kann die Daten nur an die zuständige Behörde abgeben, wenn die in BUBE-Online integrierten Prüfroutinen die Daten formal fehlerfrei dokumentieren.

Gem. Art. 9 (1) PRTR-VO muss der Betreiber die Qualität der übermittelten Informationen gewährleisten. Die zuständige Behörde prüft die Daten im Hinblick auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit (Art. 9 (2) PRTR-VO). Die Behörden dokumentieren ihre Prüfaufgaben durch einen Prüfstatus (geprüft / nicht geprüft) in den Daten. Die BUBE-Software gewährleistet, dass nur von der Behörde geprüfte Daten durch das LANUV an den Bund weitergeleitet werden können.

4. Welcher Aufwand würde entstehen, wenn die Daten von staatlicher Seite fachgemäß geprüft würden?

Es wird davon ausgegangen, dass die zuständigen Behörden die PRTR­Daten fachgemäß prüfen.

5. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass viele Betriebe nicht in das Register aufgenommen werden?

Auf Grund der eingeführten von der EU festgelegten Schwellenwerte müssen nicht alle Betriebseinrichtungen mit PRTR-Tätigkeiten, sondern nur die bedeutenden Anlagen ihre Freisetzungen und Verbringungen berichten. In NRW sind somit ca. 50 % der Betreiber mit PRTR-Anlagen berichtspflichtig. Ca. 90 % der industriellen Freisetzungen und Verbringungen sollen laut EU in dem PRTR-Register Berücksichtigung finden. Ein Vergleich z. B. der Luftfreisetzungen mit den Daten aus den Emissionserklärungen hat gezeigt, dass in der Regel 80 % bis 90 % der Emissionen aus den bedeutenden Anlagen in NRW im PRTR berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass in vielen EU-Vorschriften Schwellenwerte festgeschrieben sind, z. B. auch bezüglich der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen, um die relevantesten Emittenten zu erfassen und Aufwand und Nutzen in vernünftigen Grenzen zu halten.