Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG

Dritte Ergänzung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung.

Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009).

Die Anlage wurde als Sonderdruck an die Mitglieder des Landtags verteilt. Inhalt und Notwendigkeit der 3. Ergäinzung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalbgesehes

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofsfür das Land Nordrhein-Westfalen zur Finanzierungsbeteiligungder Kommunen an den Lasten der Deutschen Einheit vom 11. Dezember 2007 muss das Land für den Fall, dass der zunachst prognostizierte kommunale Solidarbeitragder tatsachlichen Entwicklung nicht entspricht, sondern eine signifikant höher ausfallende Überzahlung erkennen lässt, einen Ausgleich herbeiführen. Auf der Grundlage des 2. NachtragshauShaltSgeSeKeS 2007 haben die KOtmUnen bereits einen Abschlag für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von 650 Mio. EUR erhalten.

In der Folge haben die kommunalen Spitzenverbände und das Land auf der Basis finanzwissenschaftlicher Gutachten (Professoren Lenk, Färber, Junkernheinrich) Gesprache Uber eine Regelung der Finanzierungsbeteiligungder Kommunen an den Lasten der Deutschen Einheit geführt. Im Ergebnis ist eine exakte mathematische Berechnung der finanziellen Folgen der Deutschen Einheitfür das Land ohne Setzungen nicht mehr moglich:

Für das Jahr 2006 erkennt das Land eine Bindungswirkungdes Urteils des Verfassungsgerichthofs vom 11. Dezember 2007 an.

Der in dem Urteil genannte Betrag von 450 Mio. UR beruhte jedoch auf inzwischen überholten Plandaten. EUR betragt.

Für die Jahre 2007 und 2008 (und fortfolgende) werden im Abrechnungsgesetz die Einheitslasten in einer Höhe veranschlagt, wie sie sich unter BerUcksichtigung der vorliegenden finanzwissenschaftlichen Gutachten (Professoren Lenk, Färber, Junkernheinrich) ergeben.

Die interkommunale Verteilung der Einheitslasten wird ebenfalls neu geregelt. Neben dem Ausgleich der einhejtsbedingten Lasten, den die kommunale Gemeinschaft im Steuerverbund zu tragen hat, wird nun maßgeblichberücksichtigt, in welchem Umfang Gemeinden über die Gewerbesteuerumlage Vorleistungen erbracht haben.

Auf Basis der Höhe der vom Land veranschlagten Einheitslasten und der neuen interkommunalenVerteilung ergeben sich für die Jahre 2006 bis 2008 Rückzahlungsverpflichtungen einzelner Kommunen und RUckzahlungsansprüche anderer Kommunen.

Das Land ist der Auffassung, dass keine Kommune bereits erhaltene Abschlagszahlungen zurückzahlensoll. Um daher gleichzeitig alle interkommunalenAusgleichsansprüche der Kommunen zu befriedigen, stellt das Land Mittel in Höhe von rund 251 Mio. EUR zu Lasten des Haushaltes 2009 zusatzlich zur Verfügung. Insgesamt werden somit vom Land 901 Mio. EUR für die Jahre 2006 bis 2008 (die bereits geleisteten Abschlage in Höhe von 650Mio. EUR zuzüglich weitere rund 251 Mio. EUR) bereit gestellt. Das Land geht damit deutlich über seine Verpflichtungenhinaus.

Ein Gesetzentwurf für ein Einheitslastenfeinabstimmungsgesetz für die Jahre 2006 bis 2019 wird zeitnah vorgelegt. Nach dem Inkrafttreten des Einheitslastenfeinabstimrnungsgesetzes werden die Jahre 2006 bis 2008 abgerechnet.

II. Deckung der steuerinduzierten Mehrausgaben in Höhe von 251 Mio. EUR.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Haushaltsvollzug 2009 können die Mehrausgaben in Höhe von rund 251 Mio. UR durch Minderausgaben an anderer Stelle gedeckt werden. Die Nettoneuverschuldungwird nicht verändert.