Asbestverseuchte Bundeswehrunterkunft auf dem Truppenübungsplatz in der Senne?

In unmittelbarer Nähe der JVA Staumühle, am Rande des Truppenübungsplatzes Senne, im Winkel zwischen Staumühler Straße und Alter Bielefelder Poststraße steht eine Unterkunft der Bundeswehr. Das Lager Staumühle besteht aus 58 Baracken (Feldhäuser) und befindet sich zur Hälfte auf Hövelhofer und Bad Lippspringer Gemeindegebiet. Es wird temporär durch die deutschen Streitkräfte genutzt und dient als Schlafunterkunft der Soldatinnen und Soldaten während Übungen der Bundeswehr auf dem unter britischer Verwaltung stehenden Truppenübungsplatz Senne. (Im Oktober und November 1989 wurden jeweils kurzfristig Flüchtlinge aus der DDR dort untergebracht.)

Die Unterkunft besteht im Wesentlichen aus Asbestplatten. Auf die gesundheitlichen Gefahren, welche von Asbest ausgehen, muss an dieser Stelle nicht gesondert hingewiesen werden.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Zuständigkeit für das „Lager Staumühle" liegt als Unterkunfts- und Liegenschaftsangelegenheit der Bundeswehr beim Dienstleistungszentrum Augustdorf der Wehrbereichsverwaltung als Teil der Territorialen Wehrverwaltung des Bundes.

1. Welche gesundheitlichen Gefahren gehen von der aus Asbest bestehenden Unterkunft, sowohl für die Soldatinnen und Soldaten, als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Umgebung aus?

Viele Gebäudefassaden und Dachflächen bestehen aus Eternitplatten (Asbestzementplatten), die festgebundene Asbestfasern beinhalten. Gesundheitliche Gefahren können für Menschen von diesem Material nur ausgehen, wenn es so beschädigt wird, dass Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden.

2. Wer hat wann, welche Untersuchungen bezüglich der gesundheitlichen Gefährdung durchgeführt?

Der Landesregierung ist bekannt, dass im Jahr 2000 eine Raumluftuntersuchung der Feldhäuser für übende Truppen durchgeführt wurde. Ob und mit welchem Ergebnis weitere Untersuchungen durchgeführt wurden, ist ihr nicht bekannt.

3. Wann wird die Unterkunft saniert oder ersetzt?

Ob die Unterkunft saniert oder ersetzt werden soll, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Die Entscheidung hierüber fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

4. Wie oft wird die Unterkunft im Jahr durch deutsche oder nichtdeutsche Truppen genutzt?

Zur Nutzungsfrequenz liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

5. Warum werden asbestverseuchte Unterkünfte nicht längst saniert und ersetzt?

Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3.