Fragwürdige Werbemaßnahmen mit dem Slogan „Aufreißen ­ Abspritzen ­ Schlucken!" im Casino Hohensyburg

Die Einnahmen der Spielbanken in NRW sind nicht erst seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise rückläufig. Umstrukturierungen und die Erprobung neuer Geschäftsmodelle sind daher an vielen Stellen zu beobachten, ohne dass sich die generelle Lage der Casinos dadurch signifikant verbessert hätte. Von der Belegschaft der Spielbank Hohensyburg, wie auch von zahlreichen Gästen ist berichtet worden, dass während einer sog. 1-Euro-Party des Casinos Dortmund kürzlich als Ärzte und Krankenschwestern verkleidetes Personal alkoholische Süßspeisen unter dem zumindest temporär beworbenen Slogan „Aufreißen ­ Abspritzen ­ Schlucken!" im Spielbetrieb verkauft haben. Diese Praxis hat bei vielen, insbesondere weiblichen Gästen Empörung ausgelöst. Dies zeigen auch etliche Kommentare in Internetforen.

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass im Rahmen der letzten sog. 1-Euro-Party im Casino Hohensyburg als Ärzte und Krankenschwestern verkleidetes Personal alkoholische Süßspeisen unter dem zumindest temporär beworbenen Slogan „Aufreißen ­ Abspritzen ­ Schlucken!" im Spielbetrieb verkauft hat?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Imageschaden insbes. für das Casino Hohensyburg, der sich aus derartig sexistischen Slogans ergibt?

Die betreffende 1-Euro-Party wurde unter dem Motto „Einer für Alles. Alles für einen" und nicht unter dem Slogan „Aufreißen ­ Abspritzen ­ Schlucken!" im Casino Hohensyburg veranstaltet. Der in der Öffentlichkeit diskutierte Slogan wurde weder von der Geschäftsführung noch von der Casinoleitung beauftragt oder kommuniziert. Sowohl der Slogan als auch die konkrete Ausgestaltung gehen auf eine nicht autorisierte Eigeninitiative eines mit der Durchführung der 1-Euro-Party beauftragten Eventmanagers zurück. Bei den als Krankenschwestern und Ärzte verkleideten Servicekräften handelte es sich nicht um Personal des Spielcasinos. Noch während der Veranstaltung wurde die Aktion auf Veranlassung einer Führungskraft des Casinos abgebrochen.

3. Gehört die häufigere Ausrichtung von 1-Euro-Partys zum neuen Geschäftsmodell der Westspiel GmbH und deren Einzelgesellschaften?

Veranstaltungen in den Casinos, bei denen u. a. Speisen und Getränke (u. a. Softdrinks) ab einem Euro angeboten werden, sind bereits seit langem erfolgreich in den WestSpiel Casinos eingeführt. Die Akzeptanz bei den Gästen ist groß, und es besteht nach wie vor die Nachfrage nach derartigen Veranstaltungen.

4. Ist die Durchführung von 1-Euro-Partys, bei denen insbesondere Spielleistungen und Alkoholische Getränke zu niedrigen Preisen erworben werden können, aus Sicht der Landesregierung vereinbar mit dem Präventionsgedanken des staatlichen Glückspielmonopols und der aktuellen Debatte über exzessiven Alkoholkonsum?

In den Casinos der WestSpiel Gruppe ist die Spielteilnahme generell mit einem Spieleinsatz unterhalb 1 Euro möglich. Eine Verbindung zwischen der 1-Euro-Party und exzessivem Alkoholkonsum kann nicht festgestellt werden, insbesondere werden die Besucher weder zum Konsumieren von Getränken noch zum Spielen animiert.

5. In welcher Form gedenkt die Landesregierung auf die Geschäftsführung der Westspiel GmbH einzuwirken, dass derartige Aktionen in den Casinostandorten Nordrhein-Westfalens zukünftig unterbleiben?

Die Glücksspielaufsicht hat die im Zusammenhang mit der am 21.06.2009 durchgeführten 1 Euro-Party aufgetretenen Irritationen bezüglich der Ausgestaltung der Veranstaltung zum Anlass genommen, die darauffolgende Veranstaltung persönlich und unangekündigt in Augenschein zu nehmen. Vergleichbare Vorkommnisse konnten nicht festgestellt werden.