Polizisten in Zivil - mehr Sicherheit in die öffentlichen Verkehrsmittel?

Der Tod des 50-jährigen Geschäftsmanns Dominik B. in München, der auf einem S-Bahnhof vier Kinder beschützte und dafür brutal erschlagen wurde, hat die Diskussion um die Verhinderung von Gewaltkriminalität in öffentlichen Verkehrsmitteln aufs Neue entfacht. Unter vielen anderen Vorschlägen, wie Gewalt in S-Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln verhindert und beendet werden kann, gibt es auch die Idee, Polizisten in Zivil oder Uniform künftig die kostenlose Mitfahrt in Bussen und Bahnen zu ermöglichen.

In Nordrhein-Westfalen ist seit längerer Zeit zwischen dem Innenministerium und der Deutschen Bahn AG vereinbart, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Uniform grundsätzlich die Freifahrt in der 2. Klasse in allen Nahverkehrszügen benutzen können. Mit Erlass aus dem Jahr 2003 hat das Innenministerium zudem klargestellt, dass auch in den Verbundverkehrsmitteln des VRR Polizisten in Uniform kostenlos mitfahren dürfen. Unberührt blieben örtliche Vereinbarungen zwischen örtlichen Verkehrsunternehmen und Kreispolizeibehörden, die auch Polizisten in Zivil die kostenlose Nutzung der jeweiligen Verkehrsmittel ermöglichen.

Vorbemerkung der Landesregierung Polizeivollzugsbeamtinnen und ­beamte in Uniform können in den Zügen der Deutschen Bahn AG außerhalb der Verkehrsverbünde kostenfrei fahren. Dies hat die Deutsche Bahn AG mit dem Bund und den Ländern zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls ihrer Kunden (mit NRW im Jahr 1997 ­ im Jahr 2003 aktualisiert) vereinbart.

Vergleichbare Regelungen in ihren Tarifbestimmungen hatten zuvor bereits für ihre Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 1986 im Einvernehmen mit dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 1987 getroffen. Der VRR sah mit Änderung seiner Tarifbestimmungen im Jahr 1995 zudem eine freie Mitnahme von Polizeivollzugsbeamtinnen und ­ beamte des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesgrenzschutzes auch in Zivil vor.

Im Rahmen einer landesweiten Harmonisierung der Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften war eine solche kostenlose Mitnahme in Zivil aber landesweit nicht konsensfähig. Allerdings wurde nun in die zum 01.01.2010 landesweit harmonisierten Beförderungsbedingungen für alle Verbund- und Gemeinschaftstarife in Nordrhein Westfalen sowie für den NRW-Tarif aufgenommen, dass Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert werden.

Da die Verkehrsunternehmen die alleinige Tarifhoheit haben, gibt es für das Land keinerlei Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung von Polizeibeamtinnen und -beamten.

Nach Mitteilung der Deutschen Bahn und der Verkehrsverbünde ist deren Intention die Verbesserung der Sicherheit in ihren Verkehrsmitteln durch vermehrte Präsenz von uniformierten Polizeivollzugsbeamten.

Gemeinsames Ziel ist es, dass sich Fahrgäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben in öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer fühlen.

Selbstverständlich bleibt im Rahmen bilateraler Vereinbarungen mit einzelnen Verkehrsunternehmen zur Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr die freie Mitnahme auch in Zivil kostenfrei.

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung davon abgesehen, die kostenlose Mitnahme von Polizisten in Zivil zu vereinbaren?

2. Welche örtlichen Verkehrsbetriebe haben mit ihren Kreispolizeibehörden die kostenlose Mitfahrt von Polizisten auch in Zivil vereinbart?

Folgende Verkehrsbetriebe haben mit Kreispolizeibehörden eine entsprechende Vereinbarung, teilweise auf dienstliche Fahrten beschränkt, getroffen bzw. dies in den Tarifbestimmungen geregelt, um die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Welche Haltung vertritt die Landesregierung unter dem Eindruck des Verbrechens in der Münchner S- Bahn zur Frage der kostenlosen Mitfahrt von Polizisten in Zivil?

Zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls ist vorrangig die freie Mitnahme in Uniform zielführend.

Die kostenlose Mitfahrt von Polizeivollzugsbeamtinnen und ­beamten in Zivil kann darüber hinaus einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln leisten.

4. Wird die Landesregierung mit der Deutschen Bahn AG und den Verkehrsverbünden in Nordrhein-Westfalen Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, die kostenlose Mitfahrt von Polizeibeamten auch in Zivil zu vereinbaren? siehe Antworten zu Fragen 1, 2 und 3

5. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln unter Beteiligung der Polizei zu erhöhen?

Die Sicherheitslage stellt sich differenziert dar.

Die Polizei arbeitet seit 1998 mit anderen Behörden und Organisationen in sog. Ordnungspartnerschaften zusammen. Vielfach ist die Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr ein bedeutsames Thema. Als beispielhaft für eine gelungene Netzwerkarbeit kann die seit 1998 bestehende "Zentralstelle für regionales Sicherheitsmanagement und Prävention (ZerP)" gelten. In dieser auf Initiative des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gebildeten Ordnungspartnerschaft sind neben der Polizei des Landes auch die Bundespolizei und 27 Kommunen und Verkehrsbetriebe in derzeit 5 Fachkreisen zusammengeschlossen.

Das Innenministerium hat die Kreispolizeibehörden seit 2005 beauftragt, die Sicherheitslage umfassend zu analysieren und örtliche Sicherheitsprogramme und jährliche Sicherheitsbilanzen zu erstellen. Auf der Grundlage der spezifischen Lage im Bezirk der jeweiligen Kreispolizeibehörde werden die Polizeikräfte gezielt eingesetzt, um die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen weiter zu verbessern.

Dabei stellt die "gezielte Präsenz" durch den offenen und verdeckten Einsatz von Polizeikräften einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Je nach Lage bilden dauerhafte und kontinuierliche Einsatzmaßnahmen an zentralen Abfahrtstellen des öffentlichen Personennahverkehrs einen bedeutenden Teil der Einsatzkonzeptionen. Die Konzepte werden häufig in Kooperation mit der Bundespolizei und dem Sicherheitspersonal der Kommunen sowie der Verkehrsbetriebe umgesetzt. Die Kreispolizeibehörden werden durch die Unterstellung von Kräften der Bereitschaftspolizei und der Landesreiterstaffel unterstützt, um gravierende örtliche Problemstellungen zeitnah und nachhaltig zu lösen.