Hörstel Kreis Steinfurt Kloster Gravenhorst Förderung rd

Der transparente Pavillon aus dunklem Stahl und grün schimmernden Glas über den Mauerresten der ehemaligen Brauereigebäude erinnert in seiner Form an eine Eisscholle und bildet den Zugang zum Eiskeller.

Hörstel (Kreis Steinfurt), Kloster Gravenhorst, Förderung: rund 7.469 TEUR Stadterneuerungsmittel

Die Klosteranlage wird seit 2004 nach einer umfangreichen Instandsetzung als Kunsthaus genutzt. Ausstellungen, Workshops, Projektstipendien oder offene Kunstprojekte laden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Mitdenken, Mitmachen und Miterleben ein. Feste, Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen lassen im Kunsthaus Kloster Gravenhorst Kultur erleben.

Lengerich (Kreis Steinfurt), Bürgerkulturzentrum Gempt, Förderung: rund 6.113 TEUR Stadterneuerungsmittel

Bis zu ihrer Schließung wurden in der Gießereihalle noch Maschinenteile gegossen. Danach wurde sie lange nur noch als Lager genutzt. Im Rahmen der Regionale 2004 wurde der Erhalt der Industriehalle und die Nutzung als Bürger- und Kulturzentrum umgesetzt.

Tecklenburg (Kreis Steinfurt) Talaue Haus Marck, Förderung: 447 TEUR Stadterneuerungsmittel

Im Rahmen der Regionale 2004 wurde die bauliche Sicherung und Präsentation des Wasserschlosses Haus Marck, das 1643 Schauplatz der Vorverhandlungen zum Westfälischen Frieden war, vorgenommen.

Rheine (Kreis Steinfurt), Emsufer - Falkenhof, Förderung: rund 3.948 TEUR Stadterneuerungsmittel

Im Rahmen der REGIONALE 2004 wurde in Rheine der Falkenhof, in dem sich heute ein Museum befindet, umfassend renoviert und umgebaut. Es handelt sich um einen ehemaligen Adelshof, der auf eine über 1200jährige Geschichte zurückblickt.

Rheine (Kreis Steinfurt), Salinenpark, Förderung: rund 5.205 TEUR Stadterneuerungsmittel

Im Nordwesten der Emsstadt Rheine befindet sich die für das Münsterland einzigartige Saline "Gottesgabe". Der Salinenpark wurde zur REGIONALE 2004 neu gestaltet. Als gartenarchitektonisches Gestaltungselement akzentuieren heute Baumpflanzungen mit kastenförmig geschnittenen Linden das fehlende Mittelstück des Gradierwerkes.

Herzogenrath (Kreis Aachen), Flusslandschaft Wurmtal, Förderung: 2.516.000 EUR Stadterneuerungsmittel

Im neuen binationalen und interkommunalen Naherholungsgebiet Wurmtal soll die (nicht mehr erlebbare) Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden auf künstlerische Weise sichtbar gemacht werden. Am 31. Mai 2008 ist im Rahmen des Präsentationsprogramms der EuRegionale 2008 der "Start ins Wurmtal ohne Grenzen" gefeiert worden.

Stolberg (Kreis Aachen), Zinkhütter Hof, Förderung: 3,802 Mio. EUR Stadterneuerungsmittel

Der Zinkhütter Hof wurde einst als Glashütte errichtet. Produktionshalle, Arbeiterwohnungen und Verwaltungsvilla aus der Frühphase der Industrialisierung sind relativ gut erhalten. Das neue Lernzentrum wurde im Rahmen der EuRegionale 2008 in Form von Schülerwerkstätten und interaktiver Ausstellung in den alten Arbeiterwohnungen angesiedelt.

Simmerath (Kreis Aachen), Antoniushof, Förderung: 590 TEUR Stadterneuerungsmittel

Bei diesem Projekt wurde ein leerstehendes Ausflugslokal zu einem soziokulturellen Dorfzentrum erneuert und umgenutzt. Es soll Gästen und Vereinen für die unterschiedlichsten Aktivitäten dienen.

Initiative ergreifen

Mit dem Programm „Initiative ergreifen" unterstützt das Land bürgerschaftliches Engagement in der Stadtentwicklung, insbesondere im sozialen, kulturellen, nachbarschaftlichen und städtebaulichen Bereich. Bürgerinnen und Bürger entwickeln Projektideen zur Erhaltung und Nutzung von Denkmälern oder stadtbildprägenden Gebäuden; es entstehen Projekte, die das städtische und ländliche Leben kulturell bereichern und von öffentlichem Nutzen sind. Im Berichtszeitraum wurden folgende Projekte im ländlichen Raum realisiert: Ibbenbüren (Kreis Steinfurt), Kulturspeicher Dörenthe, Förderung: 200 TEUR Stadterneuerungsmittel Fröndenberg (Kreis Unna), Kulturschmiede, Förderung: 230 TEUR Stadterneuerungsmittel Wipperführt (Oberbergischer Kreis), Kultur- und Veranstaltungszentrum „Alte Drahtzieherei", Förderung: 2.800 TEUR Stadterneuerungsmittel Düren (Kreis Düren), Fabrik für Kultur und Stadtteil Becker & Funck, Förderung: 2.820 TEUR Stadterneuerungsmittel Werl (Kreis Soest), Kulturzentrum Bahnhof, Förderung: 282 EUR Denkmalförderung und Stadterneuerungsmittel Industriekultur Nordrhein-Westfalen ist wie kaum eine andere Region in Europa von der Geschichte der Industrialisierung geprägt. Das gilt nicht nur für das Ruhrgebiet sondern auch für das vergleichsweise eher ländlich geprägte Bergische Land, das Siegerland, die früheren Hochburgen der Textilindustrie in Ostwestfalen, im westlichen Münsterland, am Niederrhein sowie den Aachener Raum. Die Industriegeschichte hat hier zahlreiche Zeugnisse hinterlassen: landesweit sind ca. 3.500 industrie- und technikgeschichtliche Gebäude und Anlagen denkmalgeschützt. Zahlreiche Privatpersonen, Vereine, Initiativen und regionale Netzwerke setzen sich für die Erhaltung und Nutzung dieses Erbes ein. Das Land unterstützt die Arbeit insbesondere der regionalen Netzwerke wie Netzwerk Industriekultur Bergisches Land e.V. WasserEisenLand ­ Industriekultur in Südwestfalen e.V. Industriemuseen in der Euregio Maas-Rhein e.V. „Industriekultur in Stadt und Land" der Museumsinitiative OWL indem es insbesondere deren Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für die Erhaltung des industriellen Erbes fördert. Im Berichtszeitraum sind hierfür jährlich durchschnittlich 75 TEUR Fördermittel („Netzwerk Industriekultur NRW") bewilligt worden.

52. Welche Formen der Kultur im ländlichen Raum hat das Land schwerpunktmäßig gefördert?

Vgl. die Antwort auf Frage 51. Bestimmte, für die Kultur im ländlichen Raum spezifische Formen sind nicht festzustellen. Die Förderung der Landesregierung bezieht sich dort allerdings besonders häufig auf Netzwerke. Die Stadtentwicklungspolitik des MBV hat im Rahmen der „Regionalen" sowie des „Netzwerks Industriekultur NRW" insbesondere die Erhaltung und Bewusstseinsbildung für die Erhaltung des (industrie-)kulturellen Erbes gefördert.

53. Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen im ländlichen Raum im Vergleich mit anderen Kommunen zur Förderung der Kultur durch das Land in den Jahren 2005 bis 2009 entwickelt?

Vorbemerkung der Landesregierung zu Frage 53

Die Beantwortung der vorstehenden Frage erfolgt auf der Grundlage der Datei der Zweckzuwendungen. Hierbei handelt es sich um einen ressortübergreifenden Nachweis über die zweckgebundenen Zuweisungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung.

Grundlage für diesen Nachweis ist ein Beschluss der Landesregierung, „ab 1. Januar 1968 alle Zweckzuweisungen des Landes und den durch Landesbehörden unmittelbar erfolgenden Einsatz von Landesmitteln in regionaler Hinsicht zu speichern, damit diese für politische Entscheidungen auf dem Gebiet der Landesentwicklung notwendigen Daten rascher greifbar werden".

Diese Datei wird in der Zuständigkeit des Innenministeriums NRW im Landesbetrieb Information und Technik NRW betrieben.

Im Bereich Kulturelle Angelegenheiten sind folgende in der Datei der Zweckzuwendungen „Sachgebiete" genannte Aspekte der Kulturförderung nachgewiesen: Bibliothekswesen, Museen und Bildende Kunst, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Musikpflege und Musikerziehung, Kirchliche Angelegenheiten, Theater und Schauspiel, Medienund Filmförderung; Förderung literarischer Zwecke, Förderung staatspolitischer ziele, Kulturelle Förderung nach § 96 BVFG, Förderung von Rundfunk, TV und Kabel. Die genaue Zuordnung der erfassten Sachgebiete zu den Haushaltsstellen des Landeshaushalts sind der als Anlage Nr. 3 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Erfassung der Fördermaßnahmen in der Datei der Zweckzuwendung ist somit nicht in Gänze deckungsgleich mit den im Kulturfinanzbericht erfassten Daten und insofern sind die jeweiligen Daten nur bedingt vergleichbar.

Für die Beantwortung der Frage 53 ist im Vorfeld eine konkrete Abgrenzung des Gebietes „ländlicher Raum" zu treffen. Weiterhin ist eine genaue räumliche Zuordnung jeder einzelnen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erforderlich. Eine in der Literatur einheitliche Begriffsdefinition zur Bestimmung des ländlichen Raumes existiert nicht. Der Begriff wird in unterschiedlichen Zusammenhängen jeweils unterschiedlich verwendet und abgegrenzt. So gibt es in der Raumforschung die verschiedensten Begrifflichkeiten die allerdings nicht einheitlich verwendet werden. In der Literatur werden die Begriffe „städtischer Raum" - „ländlicher Raum" „Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum" - „ländlicher Raum im engeren Sinne" - „Innerer Zentralraum" - „Übergangsraum" etc. zur Bildung vom Raumstrukturen verwendet, ohne dass allerdings eine einheitliche kommunenscharfe Zuordnung für NRW vorgenommen wird.

Nachfolgend wird als Grundlage für die Datenerhebung die zonale Gliederung des Landesentwicklungsplans NRW verwendet. Diese gliedert das Land Nordrhein-Westfalen in vier Gebietseinheiten: Ländliche Zonen, Ballungsrandzonen, Ballungskerne und Solitärstädte.

Die genaue Zuordnung der einzelnen Kommunen zu den verschiedenen Gebietseinheiten ergibt sich aus der als Anlage Nr. 4 beigefügten Übersicht. Die nachfolgende Auswertung aus der Datei der Zweckzuwendung beschränkt sich auf die Haushaltsjahre 2005 bis 2008.

Aufgrund des der Datei zugrundeliegenden Meldeverfahrens können für das Haushaltsjahr 2009 noch keine Daten vorliegen.

Die kulturbezogene Landesförderung hat sich in den Kommunen der vier Zonen der Landesentwicklungsplanung 2005 bis 2008 wie folgt entwickelt: