Bildung

Ermittlungen und gemeinsamen Maßnahmen sowie durch die Erstellung strategischer Berichte und Verbrechensanalysen. Die Polizeien des Bundes und der Länder arbeiten mit Europol im Rahmen von länderübergreifenden Kriminalitätsanalysen zusammen. Darüber hinaus entsenden die Mitgliedsstaaten der EU Verbindungsbeamte zu Europol, die bei länderübergreifenden operativen Bekämpfungsmaßnahmen oder dem operativen Informationsaustausch über Verbindungsbeamte der betroffenen Staaten den Kontakt der Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Staaten erheblich beschleunigen und fördern.

Das BKA unterstützt nach § 2 BKAG als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.

Nach § 3 Abs. 2 und 3 BKAG ist es als nationale Zentralstelle grundsätzlich zuständig für den internationalen Dienstverkehr.

Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung hat das BKA mit dem italienischen Innenministerium am 12.12.2007 eine Vereinbarung über die Bildung einer Deutsch-Italienischen Task Force getroffen. Mit der Bildung der Deutsch-Italienischen Task Force werden die Ziele verfolgt, die gegenseitige ermittlungsbezogene Auswertung von Informationen über die italienische OK mit Bezügen nach Deutschland zu fördern sowie Modalitäten der polizeilichen Zusammenarbeit im Kampf gegen die OK zu unterstützen und zu verbessern.

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKAG nimmt das BKA Aufgaben der Strafverfolgung in Fällen international organisierter Delikte wahr, z. B. im Bereich des Waffenhandels oder des Handels mit Betäubungsmitteln.

In NRW ist die Aufgabe der Bekämpfung der OK und der Geldwäsche wegen der erforderlichen Spezialisierung und Personalausstattung den 16 KPB als Kriminalhauptstellen sowie dem Polizeipräsidium Oberhausen zugewiesen. Über OK-Verbindungsbeamte in allen anderen KPB ist eine enge Zusammenarbeit aller KPB bei der Bekämpfung der OK im Flächenland NRW sichergestellt.

Darüber hinaus hat das LKA neben der originären Aufgabe der Auswertung und Analyse der OK eine Straftat selbst zu erforschen oder zu verfolgen mit Zustimmung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, auf Ersuchen des Generalbundesanwalts oder auf Ersuchen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft innerhalb der vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium erlassenen Rechtsverordnung. Hierzu ist im LKA die originäre Aufgabe der Auswertung und Analyse OK in einer Abteilung mit Ermittlungsdezernaten zur Strafverfolgung bei Delikten der OK, der Wirtschaftskriminalität, Korruptionsdelikten sowie verfahrensunabhängigen und verfahrensintegrierten Finanzermittlungen verzahnt.

Die Zusammenarbeit der Polizeibehörden des Landes untereinander sowie mit der Bundesebene ist eng und vernetzt.

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit

a. mit Europol?

b. mit den Bundesbehörden?

c. mit den Polizeien der anderen Länder?

d. mit den italienischen Sicherheitsbehörden?

Zu a): Durch die Zusammenarbeit mit Europol im Rahmen von operativen und strategischen Kriminalitätsanalysen sowie durch die bei Europol realisierte unmittelbare Zusammenarbeit von Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten der EU entsteht für die Polizeibehörden der Länder aus nordrhein-westfälischer Sicht ein erheblicher Mehrwert. Die Daten zu relevanten Gruppierungen der OK werden regelmäßig bzw. anlassbezogen zwischen dem LKA NRW, dem BKA und Europol ausgetauscht. Zu Methoden und Inhalten operativer und strategischer Kriminalitätsanalyse erfolgt ein intensiver Wissensaustausch. Angehörige von Europol haben wiederholt an Analyseprojekten des LKA NRW mitgewirkt. Gefährdungsbewertungen werden zeitnah übermittelt, das Europol-Verbindungsbüro wird anlassbezogen für den schnellen Informationsaustausch zum Erkenntnisabgleich oder zur Abstimmung zeitgleicher exekutiver Maßnahmen in Strafverfahren zwischen den Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten genutzt.

Aus Anlass der Tötungsdelikte in Duisburg waren zwei Mitarbeiter von Europol zum Zwecke des internationalen Datenabgleichs temporär im NRW tätig.

Zu b): Mit Bundesbehörden werden im Rahmen der Bekämpfung der OK regelmäßig Informationen über Erscheinungsformen, Tätergruppierungen, Gefährdungseinschätzungen und Bekämpfungskonzepte ausgetauscht. Daneben findet der erforderliche operative Informationsaustausch im Rahmen des Bund-Länder-Informationssystems der Polizei INPOL sowie im Wege festgelegter Kommunikationsstrukturen statt.

Das LKA NRW ist hierzu in ein umfangreiches Gremienwesen eingebunden, in dem auch Themenstellungen der italienischen OK erörtert werden. Dazu zählen insbesondere die Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem BKA (AG Kripo), die Deutsch-Italienische Task Force, die durch das BKA koordinierte Arbeitsgruppe Italienische Organisierte Kriminalität (AG IOK) des BKA und der Landeskriminalämter, die regelmäßige Besprechung der Leiter der zentralen Auswertestellen der Länder und des Bundes und anlassbezogene Besprechungen des BKA zum Thema italienische OK.

Darüber hinaus bestehen in NRW bereits seit mehr als 15 Jahren verschiedene dauerhafte Kooperationen, z. B. die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift von Zoll und Polizei in Düsseldorf, Essen, Münster und Köln, die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen von Zoll und Polizei beim LKA oder die Grundstoffüberwachungsstelle von Zoll und Polizei beim BKA.

Die Landesregierung bewertet Form, Inhalt und Intensität der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden als gut und erfolgreich.

Zu c): Die Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder erfolgt einerseits im Rahmen der zu b) beschriebenen Zusammenarbeit mit dem BKA, andererseits phänomen- oder sachverhaltsbezogen unmittelbar mit betroffenen Ländern. Sie ist effektiv und verläuft regelmäßig reibungslos.

Zu d): Die Zusammenarbeit mit italienischen Sicherheitsbehörden ist kooperativ und gut. Neben den definierten Strukturen der durch Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem BKA eingerichteten Arbeitsgruppe Italienische OK kommt es regelmäßig unter Beteiligung oder Vermittlung des BKA zu einer Vielzahl von anlassbezogenen Arbeitskontakten. So waren Angehörige italienischer Strafverfolgungsbehörden neun Monate vor Ort in Duisburg in die Ermittlungen nach den Tötungsdelikten eingebunden. Auch Ermittlungsbeamte aus NRW haben italienische Sicherheitsbehörden aufgesucht, um Informationen über die beiderseitigen Ermittlungen auszutauschen.

Das LKA NRW ist in die Arbeit der Deutsch-Italienischen Task Force eingebunden.

Unverkennbar bedingen Unterschiede in den Rechtssystemen unterschiedliche Arbeitsansätze und -strategien deutscher und italienischer Strafverfolgungsbehörden. Auch grundlegende Standards der Ermittlungsführung unterscheiden sich. Die durch unterschiedliche Rechtssysteme souveräner Staaten beeinflussten Rahmenbedingungen sind von beiden Seiten zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit den italienischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen aus Anlass des Tötungsdelikts zum Nachteil von sechs italienischen Staatsangehörigen am 15.08.2007 in Duisburg ist aus Sicht von Polizei und Justiz von hoher Kooperationsbereitschaft und hohem Engagement aller Beteiligten geprägt gewesen. Dies hat in besonderem Maße auch zu den Festnahmen des Tatverdächtigen sowie von zwei weiteren Personen, die der Ndrangheta zugerechnet werden, in den Niederlanden beigetragen.

Die Landesregierung begrüßt, dass die im Dezember 2007 vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen deutschen und italienischen Polizeibehörden in Form einer DeutschItalienischen Task Force (DITF) mit dem Ziel des koordinierten Austausches von Strukturerkenntnissen mittlerweile zu einem intensiven bilateralen Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten geführt hat. Sie erwartet, dass durch die direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den italienischen Behörden Erkenntnisse gewonnen werden, die auch zukünftig Ermittlungen fördern und operative Schwerpunkte der Strafverfolgungsbehörden in NRW anreichern werden.

3. Welches Konzept legt die Landesregierung der Bekämpfung der MafiaKriminalität zugrunde?

Das Konzept zur Bekämpfung der OK in NRW ist umfassend. Es ist auf eine erfolgreiche Bekämpfung der OK generell ausgerichtet und mit den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt.

Es beschränkt sich nicht auf einzelne Phänomene oder ethnische Gruppierungen. Dies wäre nicht sachgerecht, da die Strafverfolgungsbehörden anderenfalls auf die zunehmende Heterogenität und insbesondere immer häufiger anzutreffende Kooperationen zwischen OKGruppierungen unterschiedlicher Nationalitäten nicht angemessen reagieren könnten.