Erkenntnisse wurden durch das LKA NRW und die Kriminalhauptstellen hinsichtlich veränderter Gefährdungsaspekte ausgewertet

Welche Maßnahmen taktischer, technischer, personeller, organisatorischer oder sonstiger Art hat die Landesregierung seit 2007 ergriffen, um der anhaltenden Bedrohung durch die Mafia entgegenzutreten?

Die im Rahmen der Ermittlungen wegen des sechsfachen Tötungsdelikts vom 15.08. erzielten Erkenntnisse wurden durch das LKA NRW und die Kriminalhauptstellen hinsichtlich veränderter Gefährdungsaspekte ausgewertet. Die Erkenntnisse zur italienischen OK sowie strategische Schwerpunktsetzungen sind regelmäßig im Rahmen der Dienstbesprechungen des LKA mit den Leitern/innen der Kriminalinspektionen OK der Kriminalhauptstellen sowie den OK-Koordinatoren der Generalstaatanwaltschaften des Landes erörtert und abgestimmt worden. Dies hat zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren geführt.

Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit der Einrichtung der Deutsch-Italienischen Task-Force nachdrücklich auf die Beteiligung des LKA NRW hingewirkt. Darüber hinaus hat das Innenministerium anlässlich eines Besuchs der Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlamentes im Sommer 2008 auf polizeifachlicher und politischer Ebene den intensiven Austausch gesucht sowie Möglichkeiten der Intensivierung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und einer verstärkten Bekämpfung der italienischen OK in NordhreinWestfalen erörtert.

Auf Bundesebene ist die Bedrohung durch die italienische OK ­ unter anderem aufgrund des sechsfachen Tötungsdelikts vom 15.08.2007 in Duisburg ­ auf der jährlichen Arbeitstagung der OK-Zentralstellen und OK-Koordinatoren der Generalstaatsanwaltschaften vom 23. bis 25.04.2008 als Schwerpunktthema behandelt worden. Auf dieser Veranstaltung wurde insbesondere die Zusammenarbeit der Deutsch-Italienischen Task Force aus Sicht der nationalen italienischen Antimafiabehörde (DNA), deren Leiter der Tagung beiwohnte, sowie aus Sicht des BKA erörtert.

In NRW bietet der turnusmäßig stattfindende landesweite „Erfahrungsaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften des Landes und anderen mit der OK befassten Behörden" unter Leitung der OK-Koordinatoren der Generalstaatsanwaltschaften ein Expertenforum, das sich regelmäßig mit spezifischen Aspekten der OK und deren Bekämpfung befasst.

Das Innenministerium des Landes NRW hat die aus Anlass des sechsfachen Tötungsdelikts vom 15.08.2007 eingerichtete Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums Duisburg durch Personal und Sachmittel unterstützt. Auch aufgrund der positiven Erfahrungen mit der ermittlungsunterstützenden Software CASE NRW, die zur Unterstützung dieser Ermittlungskommission genutzt wurde, hat das Innenministerium diese Datenbankanwendung landesweit eingeführt. Dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste und dem LKA NRW sind für die fachliche und technische Beratung und Unterstützung der KPB in NRW durch die Datenbankanwendung CASE NRW in Ermittlungsverfahren zehn Planstellen zugewiesen worden.

Für den Bereich der Justiz ist die Einrichtung von weiteren 32 Planstellen Staatsanwalt/Staatsanwältin und 37 Planstellen Richter/Richterin am Amts-/ Landgericht vorgesehen, davon 7 bzw. 12 Planstellen zur verstärkten Bekämpfung der Jugend- und Wirtschaftskriminalität. Die Stellenverstärkungen sollen zu einer noch intensiveren Bekämpfung der OK beigetragen. Weitere Maßnahmen in personeller bzw. organisatorischer Hinsicht sind im justiziellen Bereich in Einzelfällen in Form von Personenschutzmaßnahmen getroffen worden.

Die Konsequenzen aus der allgemeinen technologischen Weiterentwicklung für die Bekämpfung der Kriminalität und der OK sind ein Arbeitsschwerpunkt des LKA NRW. Die dabei erarbeiteten Erkenntnisse werden auch für die Bekämpfung der OK genutzt. So beteiligt sich das LKA z. B. an den bundesweiten polizeilichen Projekt-Gruppen „Strategie der IuKBekämpfung" und „Elektronische Zahlungssysteme". Im Juni 2009 führte das LKA eine internationale Fachtagung zu Fragen im Zusammenhang mit „Cybercrime" durch. Aktuell erarbeitet das LKA in Kooperation mit den KPB eine Strukturanalyse zum Thema „Internet als Kommunikationsmedium im Bereich der OK".

6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen bei und welche Maßnahmen hat sie dazu getroffen?

Die Landesregierung sieht in der Abschöpfung von Erlösen aus strafbaren Handlungen einen wesentlichen Bestandteil zu einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung und misst dieser - namentlich für den Bereich der OK - eine hohe Bedeutung zu. Verbrechen darf sich nicht „lohnen". Die konsequente Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens sowie die wirksame Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche sind daher wichtige sicherheitspolitische Ziele der Landesregierung.

Ziele, Grundlagen und Verfahrensabläufe sind in den gemeinsamen Richtlinien des Innenministeriums, des Finanzministeriums und des Justizministeriums über polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Finanzermittlungen zur Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens und zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie zur Aufklärung anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung (Finanzermittlungsrichtlinien) niedergelegt.

Die LReg stellt hierzu Polizei- und Justizbehörden die erforderliche Personal- und Sachausstattung zur Verfügung und trägt für eine hohe Qualifikation und aktuelle Fortbildung von Polizei und Justiz Sorge.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage II. 3 hingewiesen.

Das LKA NRW ist zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Verdachtsanzeigen der Finanzdienstleister. In dem Fachdezernat Finanzermittlungen arbeiten Beschäftige des Zoll und der Polizei in gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen unmittelbar zusammen.

Das LKA kooperiert zur Bekämpfung der Geldwäsche intensiv mit den Finanzdienstleistern.

Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wird seit Jahren durch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Vermögensabschöpfung gefördert. Dem hohen Stellenwert bei der Strafverfolgung entsprechend ist die Vermögensabschöpfung seit vielen Jahren ein Themenschwerpunkt im zentralen Fortbildungsprogramm der Justiz in NRW. In einschlägigen Veranstaltungen werden neben den rechtlichen Grundlagen der Finanzermittlung und der Vermögensabschöpfung insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen auf diesem Feld vorgestellt und erarbeitet. Die praktische Durchführung von vermögenssichernden Maßnahmen und die Bewältigung von typischen Vollstreckungsproblemen anhand abstrakter und konkreter Fallbeispiele sind weitere Schwerpunkte der Veranstaltungen. Darüber hinaus werden den Teilnehmern auch die gerade für den Bereich der OK wichtigen Instrumente der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung vermittelt.

Neben den justizinternen Veranstaltungen bilden Seminare in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW seit vielen Jahren die Basis des Fortbildungsangebots im Bereich der Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung. Hier wird jährlich ein zweiteiliges, insgesamt 15-tägiges Seminar angeboten, das sich an Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtspfleger wendet.

Vermittelt werden dabei sowohl die materiellen als auch die formellen Rechtsgrundlagen der Vermögensabschöpfung. Auch hier bilden die Vermögenssicherung im Ausland sowie die Durchführung der Zwangsvollstreckung weitere Schwerpunkte. Ergänzt wird diese Fortbildungsreihe durch fünftägige Vertiefungsseminare und dreitägige Seminare, die sich aktuellen Fragestellungen widmen.

Darüber hinaus können nordrhein-westfälische Richter, Staatsanwälte sowie Amtsanwälte auch auf das Angebot der Deutschen Richterakademie zurückgreifen. Dort wird das Seminar "Strafrechtliche Gewinnabschöpfung" angeboten. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch der bundesweite Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ermöglicht.

Das zentrale Fortbildungsangebot der Justiz wird durch bezirkliche Veranstaltungen der Generalstaatsanwälte bzw. der Leitenden Oberstaatsanwälte ergänzt. Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, die in der Regel über die Grundlagen der Vermögensabschöpfung informieren und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bieten. Dieses Angebot ist sowohl berufsgruppenübergreifend als auch speziell, z. B. auf die Gruppe der Berufsanfänger, zugeschnitten.

Das LKA erstellt und veröffentlicht jährlich das Lagebild Finanzermittlungen. Es gibt einen Überblick über das Hinweisaufkommen in Geldwäschefällen sowie das Ergebnis der Vermögensabschöpfung und beschreibt Handlungsfelder und Maßnahmen der Polizeibehörden.

Die Polizeibehörden in NRW haben im Rahmen verfahrensintegrierter Finanzermittlungen im Zeitraum 1999 bis 2008 ca. 639 Millionen Euro an kriminellen Gewinnen vorläufig gesichert.

Damit hat sich das mit dem Geldwäschegesetz eingeführte Instrument der Verdachtsanzeigen, der verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen beim LKA NRW sowie der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen beim LKA und den KPB zu einem wirkungsvollen Instrument der Strafverfolgung entwickelt.

Verfahrensintegrierte Finanzermittlungen werden grundsätzlich in jedem Strafverfahren der OK eingeleitet, um den finanziellen Hintergrund von Tatverdächtigen aufzuklären.