Staatsanwaltschaft

13. Wie viele Polizeibeamte wurden seit 2004 als verdeckte Ermittler im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität eingesetzt, und an wie vielen Einsätzen waren sie beteiligt?

Eine detailliertere Beantwortung der Frage wäre geeignet, Rückschlüsse auf Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen zu ermöglichen und so Leib, Leben und Gesundheit von Personen zu gefährden oder eine erfolgreiche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu gefährden.

14. Wie geht die Landesregierung gegen Schutzgelderpressung vor?

Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über die erforderlichen rechtlichen Eingriffsbefugnisse und taktischen Handlungsmöglichkeiten, um konsequent und effektiv gegen Schutzgelderpressungen vorzugehen. Dies schließt ausdrücklich Maßnahmen des Opfer- und Zeugenschutzes ein.

Gleichwohl ist dieses Kriminalitätsfeld von einer nur geringen Anzeigebereitschaft oder mangelnder Kooperationswilligkeit der Opfer gekennzeichnet. Die Polizei des Landes spricht jedoch in geeigneten Fällen die Möglichkeiten des Zeugenschutzes an, um die Aussagebereitschaft von Zeugen zu erhöhen.

Darüber hinaus prüfen und bewerten die Kriminalhauptstellen bei der Auswertung und Analyse OK regelmäßig Indikatoren, die auf mögliche Erpressungsdelikte hinweisen, z. B. gravierende Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen, auch wenn hierauf gerichtete konkrete Anhaltspunkte zunächst nicht vorliegen.

15. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die „Mafia? Nein, Danke" ­ Kampagne mit welchen konkreten Mitteln?

Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich Initiativen gesellschaftlicher Gruppen, die sich die Verhinderung von Kriminalität zum Ziel gesetzt haben.

Soweit die Frage auf die Initiative „Viva e.V. - Mafia, nein Danke!" (Berlin) bezogen sein sollte, sind der Landesregierung keine Kontakte von Stellen des Landes zu dieser Initiative bekannt geworden.

16. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, abgeschöpfte Verbrechensgewinne zu Zwecken der Bekämpfung der Mafia Kriminalität durch die Strafverfolgungsbehörden zu verwenden?

Die Einnahmen aus der Vermögensabschöpfung werden im Haushalt der Justiz bei Kapitel 04 210 Titel 112 00 gesondert ausgewiesen. Gemäß § 8 Satz 1 Landeshaushaltsordnung dienen alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben (Grundsatz der Gesamtdeckung).

Auf der Grundlage des § 66 Strafvollstreckungsordnung besteht die Möglichkeit, verfallene oder eingezogene Sachen, die sich zur Verwendung der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung eignen, dieser zuzuweisen. Davon wird regelmäßig Gebrauch gemacht.

17. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Mafia-Kriminalität für notwendig und vordringlich?

Für die Bekämpfung der grenzübergreifenden italienischen OK ist ein intensiver, bilateraler wie auch in EU-Gremien multilateraler Informationsaustausch mit den italienischen Sicherheitsbehörden notwendig. Er wurde auch bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Die Einrichtung der Deutsch-Italienischen Task Force fördert den zielgerichteten Informationsaustausch zu personenbezogenen Erkenntnissen und schafft verbesserte Voraussetzungen für die Bekämpfung der italienischen OK. Werden in zwei Staaten in gleicher Sache, d.h. wegen derselben Tat und gegen dieselben Tatverdächtigen, parallel Ermittlungsverfahren geführt, kann der auf den Austausch von Daten und Ermittlungsergebnissen beschränkte Kontakt durch eine koordinierte Verfahrensbearbeitung ergänzt werden. So wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Tötungsdelikts zum Nachteil von sechs italienischen Staatsangehörigen vom 15.08.2007 in Duisburg ebenfalls in Italien geführt.

Im Bereich der Justiz findet die gute Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung der italienischen OK durch EUROJUST und das Europäische Justizielle Netz (EJN) eine fundierte Unterstützung.

EUROJUST übernimmt dabei die Aufgabe, grenzüberschreitende Strafverfahren auf EUEbene zu koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden zu fördern. Dabei spielt Letzteres gerade in Verfahren mit Bezügen zur OK eine herausragende Rolle. EUROJUST hat mittlerweile seine Effektivität unter Beweis gestellt und in der Zeit seines Bestehens bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität geleistet. Die Schnelligkeit und Qualität, mit der Fälle bei EUROJUST behandelt werden, ist allgemein anerkannt.

Das EJN stellt mit einem Netz justizieller Kontaktstellen in den Mitgliedsstaaten nicht nur eine wichtige Ergänzung zur Arbeit von EUROJUST dar. Durch die Kontaktstellen, von denen sich die für NRW zuständige bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf befindet, wird insgesamt die justizielle Zusammenarbeit bei der EU-weiten Bekämpfung von Kriminalität maßgeblich gefördert und beschleunigt. Im bilateralen Bereich leisten die Kontaktstellen in einer Vielzahl von Fällen Unterstützung und tragen zur Lösung von Problemen bei. Der Herstellung von Direktkontakten zu den örtlich zuständigen Justizbehörden im Ausland kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Bedeutung auch über das jeweilige Verfahren hinaus zu. Regelmäßig stattfindende zentrale Arbeitssitzungen unterstützen diesen positiven Effekt.

Die Landesregierung bewertet die mit EUROJUST und dem EJN gemachten Erfahrungen als gut. Sie ist der Ansicht, dass beiden Einrichtungen auch künftig eine Schlüsselrolle für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung auch der italienischen OK zukommt. Insoweit sieht die Landesregierung in der verstärkten Inanspruchnahme der durch EUROJUST und das EJN zur Verfügung gestellten Möglichkeiten eine notwendige und vordringliche Maßnahme. Von welchen dieser Möglichkeiten die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren Gebrauch machen, hängt vom Einzelfall ab. Dies zu beurteilen, ist Aufgabe der für die Ermittlungen zuständigen Stellen.

Die Landesregierung befürwortet und unterstützt Bemühungen, die auf europäischer Ebene die Voraussetzungen für eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfe schaffen.

18. Welche neuen Ansätze zur Bekämpfung der Mafia-Kriminalität sollten sich nach Ansicht der Landesregierung aus dem sog. „Stockholmer Programm" der Europäischen Union ergeben?

Das Stockholmer Programm ist zurzeit noch nicht beschlossen; es befindet sich noch in Abstimmung auf EU-Ebene. In ihrer Mitteilung vom 10.06.2009 an das Europäische Parlament und den Rat schlägt die Europäische Kommission vor, in Nachfolge des Programms von Tampere (1999 - 2004) und des Haager Programms (2005 - 2009) den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger" weiter zu entwickeln.

In Kontinuität zum Haager Programm soll sich die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der EU vor allem auf die besonders grenzübergreifend belastenden Kriminalitätsformen wie Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, Cyber-Crime, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Terrorismus, Geldfälschung sowie Drogenkriminalität konzentrieren.

Auf das im Dezember 2009 durch den Rat zu verabschiedende, politisch-strategische Stockholmer Programm wird im Jahre 2010 ein maßnahmenorientierter Aktionsplan durch die EUKommission folgen, in dem die wesentlichen legislativen und taktischen Initiativen für die kommenden Jahre angekündigt werden.

Es ist nach Auffassung der Landesregierung noch verfrüht, neue Ansätze zur Bekämpfung der italienischen OK aus dem künftigen „Stockholmer Programm" abzuleiten.