Startbahnverlängerung auf dem NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren

Die Aachener Nachrichten haben am 24.09.2009 berichtet, dass Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am 21.09.2009 mit dem Staatssekretär im niederländischen Verteidigungsministerium, Jack de Vries, über die Bedenken der niederländischen Gemeinden in Bezug auf die lauten Awacs-Flugzeuge am NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren gesprochen hat. In einem konstruktiven Gespräch hätten beide über mögliche in einem Gutachten der Firma Landrum & Brown empfohlene Lärmreduzierungsmaßnahmen gesprochen. Nach diesem Zeitungsbericht hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers zugesagt, die Empfehlungen im Untersuchungsreport der Firma Landrum und Brown als weitere Grundlage für die Beurteilung der Lage anzusehen. Beim Punkt einer Verlängerung der Start- und Landebahn hätte Rüttgers keinen Vorbehalt geäußert und keine Blockade signalisiert.

Die Studie der Firma Landrum & Brown zur Bewertung der Lärm- und Umweltbelastungen liegt dem NATO E-3A Verband seit Mai 2009 vor. Niederländischen Behörden, Gemeinden und Interessengruppen liegt sie in deren Landessprache vor.

Bis zum Ende des Jahres 2009 muss gemäß § 4 Abs. 4 Fluglärmschutzgesetz der Lärmschutzbereich am Flugplatz Geilenkirchen neu berechnet und festgesetzt werden. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Fluglärmschutzgesetz per Rechtsverordnung der Landesregierung.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Auf Anregung von Premierminister Balkenende hat am 21. September 2009 ein Gespräch zwischen Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und dem niederländischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Jack de Vries, stattgefunden. Dabei ging es um die Frage eines besseren Lärmschutzes für die Bevölkerung rund um den NATO-Flughafen Geilenkirchen.

Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers sagte zu, Fragen zu den Themenbereichen „Lärmschutzbereiche" und „Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen" an das Bundesministerium für Verteidigung zu übermitteln (siehe Antwort zu Frage 4). Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers hat zu keinem Zeitpunkt und nicht einmal in Andeutungen auf niederländische Überlegungen reagiert, die Start- und Landebahn in östliche Richtung zu verlängern.

Anderslautende Darstellungen über den Verlauf des Gespräches sind falsch.

Der NATO-Flugplatz Geilenkirchen liegt vier Kilometer westlich der Stadt Geilenkirchen im Kreis Heinsberg. Er verfügt über eine 3.400 m lange und 45 m breite Start- und Landebahn.

Der seit 1968 im Besitz der deutschen Luftwaffe befindliche Flugplatz wurde am 31. März 1982 der NATO für die Aufstellung des NATO-E-3A-Verbandes als Haupteinsatzflugplatz übergeben.

Die NATO betreibt auf dem o.g. Militärflugplatz einen multinationalen Verband mit Frühwarnflugzeugen vom Typ Boeing NATO-E-3A-AWACS. Der Verband besitzt 17 Frühwarnflugzeuge und 3 Ausbildungs- und Transportflugzeuge. Das Militärpersonal wird von 14 Nationen gestellt; das Flottenkommando hat sein Hauptquartier in Mons (Belgien) und ist mit SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers Europe ­ Oberstes Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa) zusammengelegt.

Das Kommando über die Flugzeugflotte wird im turnusmäßigen Wechsel durch einen Generalmajor der deutschen oder der US-Luftwaffe geführt.

Halter des Militärflugplatzes Geilenkirchen ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung.

1. Ist die Studie der Firma Landrum & Brown zur Bewertung der Lärm- und Umweltbelastungen am Flugplatz Geilenkirchen-Teveren der Öffentlichkeit in deutscher Sprache zugänglich?

Die „Final Comprehensive Study" zur NATO Air Base Geilenkirchen der Firma Landrum & Brown liegt nicht in deutscher Sprache vor.

2. Wie steht die Landesregierung zu den in der Studie der Firma Landrum & Brown gemachten Vorschlägen zur Lärmminderung und Abgasreduzierung am Flugplatz im Einzelnen?

Mit der Auswertung der in Frage 1 genannten Studie sind derzeit auf deutscher Seite Fachreferate im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), auf niederländischer Seite das dortige Verteidigungsministerium, der NATO-E-3A-Verband sowie die NATO Airborne Early Warning and Control Programm Management Organisation (NAPMO) befasst.

Die Bewertung der Studie obliegt den zuständigen militärischen Stellen.

3. Wie ist die Haltung der Landesregierung gegenüber einer Verlängerung der Startund Landebahn am NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren?

Eine Verlängerung der Start- und Landebahn am NATO-Militärflugplatz Geilenkirchen zieht das zuständige Bundesministerium der Verteidigung nicht in Betracht, da unter anderem kein militärischer Bedarf besteht und dies zu einer Fluglärmmehrbelastung der Flugplatzanrainer führen würde. Dies entspricht auch der Haltung der Landesregierung.

4. Wann und mit welcher Zielsetzung, wird die Landesregierung mit dem deutschen Verteidigungsminister über die zu lauten AWACS-Flugzeuge sprechen?

Herr Staatssekretär Mertes hat am 24. September 2009 Herrn Staatssekretär Dr. Wichert im Bundesministerium der Verteidigung um Prüfung gebeten, ob sich die Ermittlung der Daten, die zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche benötigt werden, beschleunigen lässt und ob es künftig eine Regelung geben könnte, wonach Ansprüche auf Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit grenzüberschreitend geltend gemacht werden können. In seiner Antwort vom 22. Oktober 2009 teilte das Bundesministerium der Verteidigung mit, dass die Flugplatzdaten für den Flugplatz Geilenkirchen Ende August 2010 übergeben werden und dass eine grenzüberschreitende Kostenerstattung nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nicht vorgesehen ist. Weitere Kontaktaufnahmen zwischen der Landesregierung und dem Bundesministerium der Verteidigung sind derzeit nicht geplant. Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung ist als fluglärmrelevante Umrüstungsmaßnahme eine Modernisierung der Flugzeuge vom Typ E-3A geplant, die zu einer Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Anrainergemeinden beitragen soll.

5. Finden die Pläne für eine etwaige Verlängerung der Start- und Landebahn am Flugplatz Geilenkirchen bereits in der Neuberechnung des Lärmschutzbereiches nach Fluglärmschutzgesetz Berücksichtigung?

Nein, vergleiche Antwort zu Frage 3.