Flurbereinigungsverfahren im Werra-Meißner-Kreis im Rahmen des Baus der A 44

Der schnelle Bau der A 44 ist für die wirtschaftliche Entwicklung des WerraMeißner-Kreises und die Entlastung der Bürger an der B 7, der B 27 und der B 400 von großer Bedeutung. Daher sind alle Maßnahmen konsequent zu ergreifen bzw. zu forcieren, die diesem Ziel dienen.

Flurbereinigungsverfahren können zur schnelleren Verwirklichung der A 44 beitragen, weil durch zeitnahe Besitzzuweisung oder durch die Vermeidung von Enteignungsverfahren ein früherer Baubeginn erreicht werden kann.

Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

Das Handlungsziel der hessischen Flurbereinigungsverwaltung ist generell auf die schnellere Verwirklichung von Maßnahmen der Unternehmensträger (hier der A 44) und dabei auf die Vermeidung oder Beseitigung entstehender Nachteile für die allgemeine Landeskultur ausgerichtet.

Die Instrumente und die finanziellen und personellen Ressourcen des Landes werden gebündelt und problemlösungsorientiert in einem Management aus einer Hand im Flurbereinigungsverfahren eingesetzt. Mit der Verwaltungsreform 2000 wurde die Zahl der hessischen Flurbereinigungsbehörden von 16 auf 7 verringert, um handlungsfähige Verwaltungseinheiten auf der operativen Ebene vor Ort zu schaffen.

Durch die vom Land Hessen eingebrachten Flächen zweier Domänen und deren zielgerichtete Verwendung innerhalb der Unternehmensflurbereinigungsverfahren wird der Landbedarf an privatem Grundeigentum für die A 44 erheblich verringert.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Anzahl von Flurbereinigungsverfahren mit welcher Fläche (ha-Zahl) ist im Werra-Meißner-Kreis für den Bau der A 44 mindestens/höchstens erforderlich?

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit voraussichtlich ca. 15 Flurbereinigungsverfahren mit rund 10.000 ha Gesamtverfahrensfläche für den Bau der A 44 zu rechnen.

Für den Nebenkorridor (Umgehungsstraßen der B 249) werden weitere Flurbereinigungsverfahren erforderlich, über deren Anzahl und Verfahrensfläche aufgrund des Planungsstandes derzeit keine genaueren Aussagen getroffen werden können.

Frage 2. Welche Flurbereinigungsverfahren mit welcher Fläche (ha-Zahl) sind davon bereits eingeleitet bzw. nachgefragt?

Es sind bisher drei Flurbereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) beantragt worden. Die Anordnung der Unternehmensflurberei nigung "A 44 - Hessisch Lichtenau/Walburg" (Verfahrensfläche 355 ha) erfolgte am 10. August 1999 und für "A 44 - Hessisch Lichtenau" (604 ha) am 6. Dezember 2000. Die Flurbereinigung im Abschnitt Hollstein-KüchenHasselbach (ca. 1.000 ha) soll in Kürze angeordnet werden.

Frage 3. Wie ist der gegenwärtige Stand der eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren?

In den beiden anhängigen Verfahren wurde der Unternehmensträger in die zum Bau benötigten Flächen mittels vorläufiger Anordnung nach § 36 FlurbG eingewiesen. Die Flurbereinigungsbehörde hat bereits "Flächenankäufe" nach § 52 FlurbG (so genannte Landverzichtserklärungen) und vorübergehende Besitzregelungen getätigt. Die Vorstandswahlen der Teilnehmergemeinschaften sind erfolgt.

Frage 4. Welche Kalkulation der benötigten Arbeitstage ergibt sich mindestens/höchstens für die erforderlichen Flurbereinigungsverfahren im Werra-Meißner-Kreis?

Die Ermittlung des genauen Arbeitsaufwands für die im Werra-Meißner-Kreis erforderlichen Flurbereinigungsverfahren ist derzeit nicht möglich, da es aufgrund des gegenwärtigen Planungsstandes im Einzelnen nicht absehbar ist, welche Unternehmensflurbereinigungen noch einzuleiten sind.

Die Flurbereinigungsverwaltung geht nach den derzeitigen Erkenntnissen davon aus, dass für die bereits angeordneten und in den nächsten drei Jahren einzuleitenden Flurbereinigungsverfahren im Werra-Meißner-Kreis insgesamt ca. 60.000 bis 80.000 Arbeitstage bis zur jeweiligen VerfahrensSchlussfeststellung anfallen.

Frage 5. Wie viele Arbeitstage sind für die bereits eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren bei welcher Flächengröße (ha-Zahl) erforderlich?

Für die bereits eingeleiteten zwei Verfahren (zusammen ca. 1.000 ha) werden bis zu ihrem Abschluss rund 5.000 Arbeitstage anfallen.

Frage 6. Wie ist die aktuelle Personalsituation der Hauptabteilung Regionalentwicklung, Kataster und Flurneuordnung Bad Hersfeld in den Standorten Bad Hersfeld, Fulda und Eschwege? Die Verfahrenseinleitungen in 2003 und die weitere zeitnahe Bearbeitung der dann voraussichtlich eingeleiteten ca. 15 notwendigen Unternehmensflurbereinigungen ist mit den Maßnahmen zu gewährleisten, die in den Antworten zu den Fragen 9 und 10 dargestellt sind.

Frage 8. In welchem Umfang sollen Arbeitsaufträge an Private vergeben werden?

Die Vergabe von Arbeitsaufträgen an Private für Vorarbeiten, ökologische Gutachten und die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt bereits und wird auch in den Unternehmensflurbereinigungsverfahren eingesetzt.

Darüber hinausgehende Vergaben sind nicht vorgesehen.

Frage 9. Wie soll für die Dauer der Maßnahmen die Personalstärke in Eschwege erhöht werden, um vor Ort ausreichende Arbeitskapazitäten zur Verfügung zu haben?

Die Personalsituation der örtlich zuständigen Flurbereinigungsbehörden beim Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg als Behörde der Landesverwaltung wird durch den verwaltungsinternen, bedarfsorientierten Einsatz von Personal aus dem Kataster- im Flurbereinigungsbereich sowie durch eine gleich gerichtete "Umschichtung" von Personal verbessert und durch einzelne Beauftragung des Bereichs Flurneuordnung des Landrates des Schwalm-Eder-Kreises als Behörde der Landesverwaltung entlastet. Demzufolge wird es auch zwischen dem Bereich Kataster des Landrates des Werra-Meißner-Kreises als Behörde der Landesverwaltung und der zuständigen Flurbereinigungsbehörde temporär zu gemeinsamer Aufgabenerledigung insbesondere im Bereich Vermessung kommen.

Frage 10. Mit welchem Konzept kann durch das Hessische Landesvermessungsamt und die nachgeordnete Verwaltung gewährleistet werden, dass die erforderlichen Flurneuordnungsverfahren einen effektiven Beitrag zur Verwirklichung eines schnellen Baus der A 44 leisten?

Voraussichtlich werden in 2002 ca. acht und in 2003 ca. fünf Unternehmensflurbereinigungen für den Bau der A 44 erforderlich sein. Die Einweisung des Unternehmensträgers in die von ihm 2002 benötigten Flächen kann termingerecht vorgenommen werden. Die Verfahrenseinleitungen in 2003 und die darauf folgenden Arbeiten wie Legitimation, Wertermittlung, Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan, die gesamte Neuordnung des Eigentums (Vereinbarung mit den Beteiligten, Aufstellung des Flurbereinigungsplanes, Berichtigung der öffentlichen Bücher etc.) einschließlich des umfangreichen Finanzierungs- und Realisierungsmanagements im Flurbereinigungsverfahren können allerdings mit den in der Antwort zu Frage 9 genannten Maßnahmen nicht zeitnah erledigt werden.

Deshalb soll das vorhandene Personal durch temporäre Neueinstellungen bei der Flurbereinigungsbehörde beim Landrat des Landkreises HersfeldRotenburg als Behörde der Landesverwaltung ergänzt werden.

Dazu ist beabsichtigt, ab 2003 Einnahmen des Landes aus den Verfahrenskostenanteilen der Träger von Unternehmen nach § 88 FlurbG zur Auftragsvergabe und zur Finanzierung von temporären Neueinstellungen zu verwenden.

Frage 11. Wie beteiligt sich der Bund als Vorhabenträger für die A 44 an der Finanzierung der erforderlichen Flurbereinigungsverfahren?

Ab etwa 2005 (abhängig vom Stand der Verfahren und der jeweiligen vorläufigen Besitzeinweisung) wird die Bundesrepublik Deutschland dem Land Hessen für die Unternehmensflurbereinigungsverfahren zur Realisierung der A 44 insgesamt ca. 4 Mio. (400 /ha) an Verfahrenskostenanteilen erstatten.

Diese sind für die Finanzierung der vorgesehenen Vergaben (siehe Antwort zu

Frage 8) und der vorgegebenen Einstellungen (siehe Antwort zu Frage 10) vorgesehen.