Spaltung der Polizei in NRW - Der Innenminister lässt die Kripo sterben

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat entschieden, hunderte von Beförderungsmöglichkeiten bei der Kriminalpolizei zu streichen und diese an die Schutzpolizei umzuschichten. In der Welt am Sonntag vom 08.11.2009 wird dazu der Innenminister Wolf zitiert, der auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft "Bund Deutscher Kriminalbeamter" (BDK) die anwesenden Kriminalbeamten aufforderte, anstatt zu protestieren, sich doch für die Kollegen der Schutzpolizei für deren neuerliche Beförderungen zu freuen.

Weiterhin ist dem Artikel zu entnehmen, dass sich der Innenminister Wolf in einem Wortwechsel mit dem Gewerkschaftsvorsitzenden erst im Saal und dann vor der Tür einen lautstarken Wortwechsel lieferte, in dem er, so die Zeitung wörtlich, "nicht gerade GentlemanVokabular" verwendete.

Vorbemerkung:

Die Aufgaben der Polizei, Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehrssicherheitsarbeit und Kriminalitätsbekämpfung (Kernaufgaben), können nur mit dem Verständnis einer ganzheitlichen Polizeiarbeit erfolgreich bewältigt werden.

Voraussetzung für nachhaltig gute Ergebnisse ist eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Organisationseinheiten der Polizei. Nur durch das Zusammenwirken aller Direktionsbereiche wird der Erfolg polizeilicher Arbeit gesichert. Dieses ist allen Mitarbeitern der Polizei bekannt.

An der erfolgreichen Wahrnehmung dieser Kernaufgaben richten sich Führungs-, Steuerungs- und weitere Unterstützungsprozesse aus. Die Kernaufgaben sind in einem ganzheitlichen und integrativen Aufgabenverständnis wahrzunehmen. Innerhalb der Kernaufgaben sind die Aspekte Gefahrenabwehr, Prävention, Repression und Opferschutz zu berücksichtigen.

Die Arbeit der Polizei in NRW ist erfolgreich. Seit 2005 verzeichnen wir einen Rückgang der Straftaten, eine Steigerung der Aufklärungsquote und einen historischen Tiefstand bei der Anzahl der Verkehrstoten. Diese Ergebnisse wurden auch durch zahlreiche organisatorische, technische und investive Maßnahmen erzielt, die insbesondere dem Ermittlungsbereich zugute kamen:

· Die Einführung des sogenannten Direktionsmodells ist nahezu abgeschlossen. Aktuell sind 39 von 47 Kreispolizeibehörden kernaufgabenorganisiert. In der Direktion Kriminalität werden alle Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung zentral wahrgenommen.

· Ergänzend zu den dezentralen Beschaffungen der Polizeibehörden wurden zentrale Beschaffungen von zivilen Funkstreifenwagen im Jahr 2006 für ca. 2,5 Mio. Euro (140 Fahrzeuge) durchgeführt. Im Jahr 2009 sind zentrale Beschaffungen von 275 weiteren Fahrzeugen im Gesamtwert von 6,9 Mio. Euro beauftragt und werden noch bis Jahresende realisiert.

· Die IT-Ausstattung entspricht den aktuellen Anforderungen im Ermittlungsbereich.

Der Internetzugriff kann von jedem CN-Pol-Arbeitsplatz aus erfolgen.

· In die Entwicklung und den Betrieb des landesweiten IT-Verfahrens Case NRW wurden ca. 4,8 Mio. Euro investiert.

· Kein Polizei-Computer ist älter als vier Jahre. Seit 2005 wurden rund 30.000 neue PC und Notebooks (Finanzvolumen: 32 Mio. Euro) beschafft.

· Die Sicherung des hohen Qualitätsstandards Polizei NRW wird u.a. durch einen Einführungslehrgang (sechs Monate) für angehende Ermittler gewährleistet.

· Die Fortbildungsmaßnahmen für den Ermittlungsbereich werden - unter Berücksichtigung veränderter Kriminalitätsphänomene und der damit verbundenen Beweisanforderungen - ständig evaluiert.

· Die Evaluation aller Fortbildungsmaßnahmen ist seit Jahren eine permanente und selbstverständliche Aufgabe der Fortbildungsträger.

· Die Zahl der Neueinstellungen wurde von 500 um 600 auf jetzt 1.100 mehr als verdoppelt. Damit wird zum einen dem demografischen Wandel Rechnung getragen und zum anderen mittelfristig auch eine Verjüngung des Ermittlungsbereichs erreicht.

· Darüber hinaus bleiben 841 Planstellen, die von der Vorgängerregierung zur Streichung vorgesehen waren, der Polizei erhalten.

· Obwohl der demografische Wandel alle Kernaufgabenbereiche gleichermaßen betrifft, ist festgelegt, dass bis zu 75% des erforderlichen Nachersatzes im Bereich „Kriminalitätsbekämpfung" aus lebensjüngeren Bewerbern nach Ableisten der Mindestverwendung im Wachdienst bzw. in der Einsatzhundertschaft (insgesamt vier Jahre) gewonnen werden. Polizeivollzugsbeamte mit besonderen Vorkenntnissen oder Qualifikationen können bereits unmittelbar nach einem Jahr Wachdienst in den Ermittlungsbereich wechseln.

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2009 eine Änderung der Landesobergrenzenverordnung für den gehobenen Dienst der Polizei in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wurde eine Fehlentwicklung der rot-grünen Vorgängerregierung korrigiert. Der Beschluss sieht eine Ausweitung der Spitzenämter des gehobenen Dienstes bei der Polizei für A12 um 300 und für A13 um 150 Planstellen in 6 gleichen Jahresschritten bis zum Jahr 2014 vor. Daraus ergeben sich zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Führungskräfte und qualifizierte Sachbearbeiterfunktionen in der gesamten Polizei. Der Landtag des Landes NRW hat in seiner Sitzung am 3.12.2009 die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen noch für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.

Der Anteil der Stellen A13 konnte um ca. 400% und der Anteil der Stellen A12 um ca. 250% gesteigert werden. Durch einen weiteren Ausbau dieser Spitzenfunktionen um 450 Stellen werden Führung und qualifizierte Sachbearbeitung deutlich gestärkt. Insgesamt ergeben sich von 2009 bis 2014 600 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bei den Spitzenämtern. Mit insgesamt 4.484 Planstellen nach A12 und A13 nimmt NRW im Ländervergleich den 1. Platz ein.

Die Funktionszuordnung sieht folgende Verteilung der Spitzenämter für die Bereiche Kriminalität und Einsatz/Verkehr ohne Landesoberbehörden vor:

Der Ermittlungsbereich der Polizei profitiert auch von der Änderung der Landesobergrenzenverordnung für den gehobenen Dienst der Polizei in Nordrhein-Westfalen überproportional.

So entfallen ca. 41% der zusätzlichen A12-Stellen und 32% der A13-Stellen auf kriminalpolizeiliche Funktionen, die insgesamt ca. 23% des Gesamtpersonalkörpers der Polizei des Landes umfassen. Dadurch wird deutlich, dass den besonderen Anforderungen im kriminalpolizeilichen Aufgabenbereich umfassend Rechnung getragen wird und die Beförderungsmöglichkeiten weiterhin nahezu mehr als doppelt so hoch sind wie in den übrigen Aufgabenbereichen der Polizei. Es handelt sich mithin um einen fairen Interessenausgleich.

Diesem großen Erfolg für die Polizei des Landes gingen umfangreiche Gespräche mit allen Beteiligten, u.a. mit den Spitzen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (bdk), voraus.

Im Rahmen dieser umfassenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den drei nordrhein-westfälischen Berufsvertretungen der Polizei galten von Beginn der Gespräche an folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung: