Erweiterung der JVA Werl. Die Justizministerin hat die Kleine Anfrage 3653 mit Schreiben vom 16 Dezember

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Mitte April 2009 veröffentlichte der Werler Anzeiger Fotografien von Bauplänen, die den Schluss nahe legten, dass mindestens vier Häuser, in denen sich JVA-Dienstwohnungen befinden, abgerissen werden sollen, um eine Erweiterung der JVA Werl zu ermöglichen. Gegen diese Pläne wurden von den Bewohnern der betroffenen Dienstwohnungen öffentlich protestiert.

Am 17. April 2009 dementierte der stellvertretende Leiter der Soester Niederlassung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW in einem. Gespräch mit dem Werler Anzeiger diese Pläne. Die kurzzeitig ins Gespräch gebrachten Überlegungen, für die Erweiterung der JVA einige der Dienstwohnungen abzureißen, würden definitiv nicht weiter verfolgt. Alternativ wurde eine Lösung konkretisiert, "die (...) eine Erweiterung der Anstalt ohne Abriss von Dienstwohnungen ermögliche."

Am 06. November 2009 berichtete der Werler Anzeiger, von einer "ganztägigen Baubesprechung", anlässlich derer dem Leiter der JVA Werl Michael Skirl sowie weiteren Abteilungsleitern mitgeteilt worden sei, dass im Zuge einer Anstaltserweiterung nunmehr doch Abrissmaßnahmen an mindestens fünf Häusern am Bergweg durchgeführt werden sollen.

1. Welche an der JVA befindlichen Baulichkeiten sollen nach dem Stand der derzeitigen Planungen den Erweiterungsmaßnahmen durch Abriss oder größere Umbaumaßnahmen weichen?

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen sollen von den insgesamt bei der JVA Werl vorhandenen 55 Dienst- bzw. Landesmietwohnungen lediglich die Dienst- bzw. Landesmietwohnungsgebäude Bergweg 18/20, 22/24 und 26/28 (drei Doppelhäuser) mit insgesamt fünf Dienstwohnungen und einer Landesmietwohnung der Erweiterungsbaumaßnahme (Neubau eines Unterkunftsgebäudes für 200 Sicherungsverwahrte nebst Werkhalle, Neubau eines Besuchsgebäudes für Sicherungsverwahrte und Strafgefangene sowie eine Außenpforte) weichen.

2. Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Bau- und Liegenschaftsbetriebes in Soest von Anfang April 2009 zu bewerten, dass Dienstwohnungen an der JVA von den Erweiterungsmaßnahmen nicht betroffen seien?

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat unterschiedliche Überlegungen zur Planung der dringend notwendigen Erweiterungsmaßnahmen angestellt. Im April 2009 ging er von einer Planung aus, für die ein Abriss von Dienstwohnungen nicht notwendig war.

3. Die der JVA Werl vorgelagerten Wohnhäuser mit Dienstwohnungen stehen bekanntlich unter Denkmalschutz und müssten von daher eigentlich im Bestand erhalten werden. Welche Schritte wurden eingeleitet oder sollen eingeleitet werden, um den Denkmalschutz aufzuheben?

Die erforderlichen Schritte werden eingeleitet, sobald die Planungen konkret geworden sind.

4. Durch einen Abriss der Wohnhäuser würden zahlreiche Bedienstete und ihre Familien ihre Dienstwohnung verlieren. In einem Bericht des Werler Anzeigers vom 9. November 2009 ist die Rede von 17 Familien. Wo sollen diese Familien im Falle eines Abrisses der von ihnen bewohnten Häuser untergebracht werden?

Es sind nicht 17 Familien von der Planung betroffen. Den nach gegenwärtigem Stand der Überlegungen betroffenen sechs Familien sollen im Falle einer Realisierung dieser Planungen freie Dienst- bzw. Landesmietwohnungen der JVA Werl angeboten werden.

5. Der zitierten Pressemeldung zufolge haben die betroffenen Bediensteten zum Teil höhere Beträge in den Ausbau ihrer Dienstwohnungen investiert. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Familien zu entschädigen?

Die Rechtsverhältnisse der Dienstwohnungsinhaber sind in der Dienstwohnungsverordnung geregelt. Danach ist eine Veränderung in Umfang, Anordnung, Ausstattung oder Einrichtung der Dienstwohnung nebst Zubehör nur nach Genehmigung der aufsichtführenden Behörde zulässig. Eine Entschädigungsleistung lässt die Dienstwohnungsverordnung grundsätzlich nicht zu.