Stationsgebühren der DB Station & Service

Stehen die Stationsgebühren der DB Station & Service in einem angemessenen Verhältnis zum aus Sicht der Fahrgäste erbärmlichen Zustand vieler Bahnhöfe und Haltepunkte im Land NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage:

Für die Stationshalte an den Bahnhöfen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssen die Zweckverbände und Verkehrsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe Stationsgebühren bezahlen. Diese Stationsgebühren werden in verschiedenen Stufen von der DB Station&Service erhoben.

Besonders eine Vielzahl der kleineren Bahnhöfe in NRW sind aber aus Sicht der Fahrgäste in einem erschreckenden Zustand. Daran hat sich auch durch die diversen verkündeten Programme (Modernisierungsoffensive II, Masterplan NRW, Konjunkturprogramm der Bundesregierung) nur unwesentlich etwas geändert ­ die Bahnhöfe in NRW befinden sich zum Teil in einem verwahrlosten Zustand!

1. Wie haben sich die Stationsgebühren in den letzten fünf Jahren für die SPNV-Halte an den Bahnhöfen und Haltepunkten des Landes entwickelt? (Bitte detailliert für die jeweiligen SPNV-Zweckverbände für die einzelnen Haltepunkte des Landes als Einzelgebühr und Jahressumme darstellen.)

Der Landesregierung liegen derartige Übersichten nicht vor. Nach Art. 87 e Abs. 3 des Grundgesetzes werden die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt. Der Ausbau, die Modernisierung und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur liegen wirtschaftlich eigenverantwortlich bei der Deutschen Bahn AG. Die

Stationspreise werden von der DB Station & Service AG festgelegt. Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr sind der Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland sowie der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe in kommunaler Selbstverwaltung.

Die DB Station & Service AG hat auf Nachfrage die anliegende Übersicht zur Entwicklung der Stationspreise in den letzten fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Eine Zuordnung der einzelnen Haltepunkte in Nordrhein-Westfalen zu den jeweiligen Kategorien kann der Liste der Deutschen Bahn AG unter http://www.deutschebahn.com/site/shared/de/dateianhaenge/infomaterial/sonstige/bahnhofskategorieliste_2009.pdf entnommen werden. Die DB Station & Service AG macht jedoch darauf aufmerksam, dass zudem Nutzungsfrequenzen und Umkategorisierungen von Bahnhöfen berücksichtigt werden müssen.

2. Hält die Landesregierung angesichts des desolaten Zustandes einer Vielzahl von Bahnhöfen und Haltepunkten im Land NRW die Höhe der Stationsgebühren, die von der DB Station&Service für das Anfahren der Bahnhöfe erhoben werden, für angemessen?

Die Landesregierung hält den Zustand vieler Bahnhöfe und Haltepunkte der DB Station & Service AG in Nordrhein-Westfalen für unbefriedigend. Zur Frage der Angemessenheit von Stationsentgelten wird deren Regulierung als Bundesangelegenheit allein durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen. Diese hat jetzt entschieden, dass die Entgelte der DB Station & Service AG mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar und damit ungültig sind. Das Unternehmen muss nun diskriminierungsfreie Entgelte erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten.

3. Hält die Landesregierung den Investitionsgrad der Bahn für den Unterhalt und die Instandhaltung in die NRW-Bahnhöfe vor dem Hintergrund der erhobenen Stationsgebühren für angemessen?

Die Landesregierung hätte sich in der Vergangenheit mehr Investitionen in Nordrhein Westfalen gewünscht. Sie geht davon aus, dass der Masterplan und die Bahnhofsmodernisierungsoffensive 2 zu nachhaltigen Verbesserungen führen.

4. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Zweckverbänden bisher unternommen, um eine höhere Re-Investition der von der DB Station&Service vereinnahmten Stationsgebühren für das Anfahren der NRWBahnhöfe zu erreichen?

Die Landesregierung hat gemeinsam mit den SPNV-Aufgabenträgern die BahnhofsModernisierungsoffensiven 1 und 2 ins Leben gerufen, um höhere Investitionen in die NRWBahnhöfe zu erreichen.

5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie NRW in Bezug auf die vereinnahmten Stationsgebühren und die durch die DB Station&Service vorgenommenen Investitionen in die Instandhaltung im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt?