m 70 m 37 Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden Hambach und

36. Wie groß (Fläche, Volumen, maximale und durchschnittliche Tiefe) werden die drei nach dem Ende des Braunkohleabbaus verbleibenden Restseen Inden, Hambach und Garzweiler sein?

Garzweiler II: 2.300 ha, 2.000 Mio. m³, 190 m, 85 m Hambach: 4.000 ha, 5.800 Mio. m³, 400 m, 145 m Inden: 1.120 ha, 800 Mio. m³, 180 m, 70 m

Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils das Massendefizit durch die entnommene Braunkohle (Angaben bitte in Kubikmetern und im Verhältnis zum bewegten Abraum)? Garzweiler II: 1.300 Mio. m³ (20 %) Hambach: 2.500 Mio. m³ (16 %) Inden: 990 Mio. m³ (28 %)

Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils die Masse des entnommenen und auf Halde gelegten Abraums?

Garzweiler II: 0 m³ Hambach: 2.800 Mio. m³ Inden: 50 Mio. m³

In welchem Zeitraum soll jeweils die Flutung der drei Restlöcher erfolgen?

40. Wann ist jeweils mit einer vollständigen Befüllung der Restlöcher zu rechnen?

Garzweiler II: nach 2045 bis etwa 2085

Hambach: nach 2045 bis etwa 2100

Inden: nach 2030 bis etwa 2060

41. Wie soll die Flutung bei den drei Restlöchern jeweils erfolgen?

Die Flutung der Restlöcher in Inden, Garzweiler und Hambach beginnt nach Tagebauende und vollständiger Auskohlung. Dies ist in Inden etwa ab dem Jahr 2030, in den Tagebauen Hambach und Garzweiler etwa ab dem Jahre 2045 der Fall. Die Belange der Restseen aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden in den Braunkohlenplänen umfassend geregelt. So ist z. B. in Kapitel 3.1.6.1 des Braunkohlenplans Inden, Räumlicher Teilabschnitt II geregelt, dass die Standsicherheit der Restlochböschung unterhalb und oberhalb des Zielwasserspiegels vor, während und nach dem Füllvorgang zu gewährleisten ist. Um besonders während der für Standsicherheitsfragen kritischen Zeit der Füllphase stabile Böschungsverhältnisse zu gewährleisten (in dieser Zeit wäre der Grundwasseranstrom zu den Böschungen am stärksten) wird im Nahbereich des Restloches während der Füllphase die Grundwasserentnahme mit der erforderlichen Wassermenge zeitlich begrenzt fortgesetzt, um den umgebenden Grundwasserspiegel niedriger als den jeweiligen Seespiegel zu halten. Damit wird jederzeit eine sichere Stabilität der Böschungen gewährleistet. Die Neigung der Kippenböschung („Generalneigung") oberhalb des Seespiegels soll nicht steiler als 1:3 sein.

Zur Füllung des Restsees Inden wird Wasser aus der Rur bis zu einer voraussichtlichen Menge von derzeit etwa 20 Mio. m³/a entnommen. Die Restseen Garzweiler und Hambach sollen mit Wasser aus dem Rhein mit einer Jahresmenge von 60 Mio. m³/a für Garzweiler und 270 Mio. m³/a für Hambach befüllt werden. Auswirkungen auf die Wasserführung des Rheins sind hierbei nicht zu erwarten.

42. Welche Studien, Untersuchungen, Gutachten etc., gibt es zur Standsicherheit der Böschungen, sowohl in der Jahrzehnte andauernden Phase der Flutung als auch nach deren Ende, unter Berücksichtigung der jeweiligen unterschiedlichen Verhältnisse (Tiefe, Geologie etc.) an den drei Restlöchern?

Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der Quellen.

43. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien etc., und welche Konsequenzen hat die Landesregierung daraus gezogen?

Die Angaben für den Restsee Inden finden sich in der UVP Kapitel 8.6 Standsicherheit zum Braunkohlenplanverfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes Inden und sind öffentlich zugänglich.

Alle relevanten Fragen zum Restsee Hambach wurden in dem Gutachten „Tagebau Hambach und Umwelt, Auswirkungen eines geplanten Tagebaues im Rheinischen Braunkohlenrevier" zum Braunkohlenplanverfahren, insbesondere in den Teilgutachten „Bergbau" sowie „Geologie und Boden" behandelt und sind ebenfalls öffentlich zugänglich.

Die Anlage eines Restsees in Garzweiler war wesentlicher Bestandteil der Diskussionen im Braunkohlenplanverfahren Garzweiler II und stützte sich auf verschiedene Gutachten z. B. das seismologische Gutachten nach Prof. Dr. Ahorner, „Zweites Untersuchungsprogramm Braunkohle der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Abbauvorhaben Garzweiler II ­ Dokumentation der Ergebnisse ­ ", die ebenso wie der Braunkohlenplan öffentlich zugänglich sind.

Darüber hinaus hat der Geologische Dienst NRW zur Frage der Standsicherheit der Restseeböschungen folgende Prüfungen vorgenommen: Stellungnahme zur Planerischen Mitteilung der RWE Power AG zur Standsicherheitsuntersuchung der Endböschungen im Bereich des geplanten Restsees des Tagebaus Inden II, Schnitte 65 AB, 65 C und S 96, 08. September 2006

Stellungnahme zur Planerischen Mitteilung der RWE Power AG zur Standsicherheitsuntersuchung der geplanten Randböschungen und Restsee - Endböschungen im Bereich des Tagebaus Inden II, Schnitte S 5/2, C, D, S 4, S 23, S 99, S 24 und S 81, 23. April 2008.

Die Standsicherheit der Böschungen des Restsees Hambach wird auch in folgender Veröffentlichung behandelt: Tagebau Hambach und Umwelt, Auswirkungen eines geplanten Tagebaues im Rheinischen Braunkohlenrevier; Geologisches Landesamt NRW, Krefeld, 1977

Für den Abbau-, Flutungs- und Endzustand wurden ausreichende Standsicherheiten nachgewiesen. Damit war die Machbarkeit geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfungen durch den Geologischen Dienst NRW liegen der Bezirksregierung Arnsberg vor.

44. Ist die Landesregierung bereit, diese Studien etc., Abgeordneten des Landtags zur Verfügung zu stellen?

Siehe Antwort zur Frage 3.

45. In welcher Weise wurden vorhandene tektonische Störungen im gewachsenen Grund, der an die aufgeschütteten Böschungen angrenzt, im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt?

Die geologischen Verhältnisse wurden so berücksichtigt, wie sie in der jeweiligen Schnittlage vorliegen, also einschließlich der Störungen. Wegen der relativ großen Breite der Kippe vor der Abbauböschung und dem damit verbundenen großen Abstand zu Störungen sind diese jedoch für die Standsicherheit der Kippenböschung nicht von Bedeutung.

46. Welche Konsequenzen und welches Risiko wird der Wiederanstieg des Grundwassers nach der Beendigung des Abbaus für die Standsicherheit der Böschungen haben und wie wurde dies im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt?

Die endgültigen Böschungen werden vom Bergbauunternehmer unter Berücksichtigung der sich ergebenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse geplant und beantragt. Die behördlichen Prüfungen der Anträge und Berechnungen der Standsicherheitsnachweise sind ebenfalls auf diese besonderen Belange abgestellt. Bei den Standsicherheitsberechnungen wurden unterschiedliche Wasserspiegellagen berücksichtigt. Für den Wiederanstieg des Grundwassers sind geeignete Verfahren zur Seebefüllung und zur Überwachung und Steuerung des Grundwasserstandes in der Umgebung des Restlochsees vorgesehen.

47. Wie soll in der Jahrzehnte andauenden Phase der Flutung gewährleistet werden, dass das Grundwasser im Boden nicht schneller ansteigt als die jeweiligen Seespiegel und es dadurch zu unkontrollierbaren Druckverhältnissen auf die Böschungen kommt?

Siehe Antwort zur Frage 41.