Sollte die Summe aus Rückstellungen und Stiftungsvermögen nicht ausreichen um die Ewigkeitslasten abzudecken

Im Juni 2008 hat die Stiftung für 2,4 Mrd. 25,01 % der Evonik Industries AG an die CVC Capital Partners veräußert. Laut Ausgangsplanung muss die Stiftung bis zum 31.12.2018 einen Kapitalstock in Höhe von 6,85 Mrd. EUR anhäufen. Mit diesem Kapitalstock und den bis zum 31.12.2018 erfolgten Rückstellungen in der RAG-Bilanz in Höhe von 1,55 Mrd. EUR sollen die im KPMG-Gutachten ausgewiesenen Ewigkeitslasten von 8,4 Mrd. EUR abgedeckt werden.

Sollte die Summe aus Rückstellungen und Stiftungsvermögen nicht ausreichen, um die Ewigkeitslasten abzudecken, müssen die ggf. fehlenden Mittel durch die öffentlichen Haushalte getragen werden. Dabei entfallen zwei Drittel auf die Bergbauländer NRW und Saarland und ein Drittel auf den Bund.

Angesichts der hohen Belastungen, die der Steinkohlenbergbau aktuell und über den Zeitpunkt seiner Beendigung hinaus für die öffentliche Hand mit sich bringt, ist es erforderlich, ein hohes Maß an Transparenz herzustellen. Dies gilt bezüglich der seitens der RAG vorgenommenen Planungen, bezüglich der hiermit verbundenen Kosten, bezüglich der jeweiligen Auswirkungen auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten sowie bezüglich der Arbeit der Stiftung und der Entwicklung ihres Kapitalstocks. Ziel der Politik muss die Minimierung der Kosten des Steinkohlenbergbaus und eine gesicherte Finanzierung der Alt- und Ewigkeitslasten sein.

Vorbemerkung der Landesregierung Zahlreiche der nachfolgenden Antworten beruhen auf Daten und fachlichen Stellungnahmen der RAG AG, der RAG-Stiftung und weiterer externer Stellen, da die Landesregierung zu verschiedensten nachgefragten Sachverhalten naturgemäß nicht über die notwendigen Informationen verfügt. In Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2008 - VerfGH 7/07 - hat die Landesregierung die RAG AG, die RAG-Stiftung und weitere externe Stellen um Unterstützung bei der Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage gebeten und zu diesem Zweck die Fragen im Wortlaut weitergegeben. Einige der bei der Landesregierung eingegangenen Stellungnahmen korrespondierten nicht vollständig mit dem genauen Wortlaut der gestellten Fragen. Zwangsläufig gilt dies daher auch für einige der darauf aufbauenden Antworten der Landesregierung, ohne dass hierfür ein Verschulden bei der Landesregierung liegt.

Die RAG AG hat die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Beantwortung von Fragen zu standortbezogenen Daten auf Folgendes hinzuweisen: "Bei den in der Anfrage erbetenen Angaben handelt es sich vielfach um schützenswerte Unternehmensdaten des Steinkohlenbergbaus. Der Vertrauensschutz dieser Daten wird auch von der EU-Kommission, der diese Planung bzw. diese Daten von der Bundesregierung eingereicht wurde, ausdrücklich gewährleistet."

I. Standortbezogene Informationen (jeweils einzeln zu den Bergwerken West, Ost, Auguste Victoria, Prosper und Ibbenbüren)

1. Wie hoch waren die Kosten je geförderter Tonne Steinkohle seit dem Jahr 2004

(bitte um Auflistung für jedes Jahr aufgeschlüsselt nach den o. g. Bergwerken)? Welche Förderkosten werden für die Zukunft erwartet (aufgeschlüsselt nach den o. g. Bergwerken)?

Nach Mitteilung der RAG AG ist eine Meldung von Einzelbergwerken nach 2012 aufgrund der fehlenden Stilllegungsbeschlüsse durch den Aufsichtsrat und der fehlenden Konkretisierung durch eine Mittelfristplanung nicht möglich.

3. Wie hoch war der tatsächliche Erlös für die in den o. g. Bergwerken geförderte und verkaufte Kohle seit dem Jahr 2004 (bitte um Auflistung für jedes Jahr aufgeschlüsselt nach den o. g. Bergwerken)?

Nach Mitteilung der RAG AG ist eine Meldung nach Einzelbergwerken nicht möglich, da der Vertrieb der Kohle zentral erfolgt und sich vielfach aus Mischprodukten verschiedener Standorte und Kohlenlager zusammensetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erlöskappung ab 2006 bei 46 /t SKE greift. Die jährlichen Plafondmittel werden auf Basis der Kohlerichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gekürzt, wenn die durchschnittlichen Gesamterlöse für den Absatz an die Kraftwirtschaft und die Eisen schaffende Industrie über 46 /t SKE liegen.

4. Welche Erlöse durch geförderte und verkaufte Kohle werden für die Zukunft erwartet (aufgeschlüsselt nach den o. g. Bergwerken)?

Zur Meldung von Einzelbergwerken gilt nach Angabe der RAG AG die Einschränkung zu Frage I. 3.

Eine Einschätzung künftiger tatsächlicher Erlöse ist spekulativ. Es wird unterstellt, dass die oben angegebenen, dem Steinkohlefinanzierungsgesetz und der Rahmenvereinbarung zugrunde liegenden Erlöserwartungen mindestens erfüllt werden können.

5. Wie hoch und welcher Art sind die bisher geleisteten Stilllegungsaufwendungen bei den o. g. und bei den stillgelegten Bergwerken Walsum, Lohberg, Lippe (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bergwerken)?

Gemäß Punkt 6 der Kohlerichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zählen zu den Stilllegungsaufwendungen die Aufwendungen für den Personalabbau, technische Stilllegungsaufwendungen (Abbruchverpflichtungen, Schachtverfüllung, Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen und die Dekontaminierung von verunreinigten Böden und für weitere Maßnahmen), Aufwendungen aus Ausgleichsverpflichtungen sowie Stilllegungsabschreibungen.

In welcher Höhe und welcher Art werden in Zukunft Stilllegungsaufwendungen bei den o. g. und bei den bereits stillgelegten Bergwerken Walsum, Lohberg, Lippe erwartet (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bergwerken)?

Nach Angabe der RAG AG: