Wir bitten um eine differenzierte Angabe für jedes einzelne der unter 4 nachgefragten Flüsse Kanäle oder sonstigen

5. Welche bergbaubedingten Schadenseinwirkungen gibt es in jedem einzelnen der Fälle?

6. Von wem wurden bis heute zu welchen Anteilen die Kosten für die notwendigen Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen geleistet?

Wir bitten um eine differenzierte Angabe für jedes einzelne der unter 4. nachgefragten Flüsse, Kanäle oder sonstigen Fließgewässer.

7. Von wem werden zu welchen Anteilen die Kosten für die zukünftig notwendigen Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen geleistet?

Wir bitten um eine differenzierte Angabe für jedes einzelne der unter 4. nachgefragten Flüsse, Kanäle oder sonstigen Fließgewässer.

Über die in Frage III. 1 genannten Schifffahrtskanäle (Wesel-Datteln-Kanal, Datteln-HammKanal, Dortmund-Ems-Kanal und Rhein-Herne-Kanal) hinaus sind keine weiteren Kanäle von bergbaulichen Einwirkungen betroffen.

Den Einwirkungen des seit dem vorletzten Jahrhundert in Nordrhein-Westfalen geführten untertägigen Steinkohlenbergbaus unterliegt neben den in Frage III. 1 genannten Flüssen ( Rhein, Lippe, Emscher) eine Vielzahl von Flüssen und Fließgewässern in unterschiedlicher Ausprägung. Sie liegen im Wesentlichen in den Verbandsgebieten der sondergesetzlichen Wasserverbände Ruhrverband, Emschergenossenschaft, Lippeverband und Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft (LINEG). Ein Teil der kontinuierlichen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung ist vielfach den bergbaulichen Einwirkungen geschuldet, ohne dass betroffene Gewässer(-abschnitte) hier konkret aufgelistet werden können.

An Flüssen und sonstigen Fließgewässern bewirken die Folgen des untertägigen Steinkohlenbergbaus (Senkungen) in der Mehrzahl Gefälleveränderungen bis hin zur Gefälleumkehr, Ausuferungen und sonstige Vorflut- oder Abflussstörungen.

Unterhaltung, Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen obliegen stets den jeweiligen Trägern der Baulast (Deichverbände für Rheindeiche, Sondergesetzliche Wasserverbände für Maßnahmen an Gewässern im jeweiligen Verbands- oder Genossenschaftsgebiet, Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Rhein als Schifffahrtsweg sowie die Schifffahrtskanäle). Finanzierungsanteile der RAG AG für ganz oder teilweise bergbaulich veranlasste Maßnahmen bemessen sich nach den rechtlich bindenden Verpflichtungen (Satzungen, Grundsätze der Beitragserhebung, Veranlagungen etc.).

IV. Wasserhaltung (Jeweils aufgeteilt nach RAG und Altbergbau)

1. Welche Kosten fallen für die Wasserhaltung im aktiven und stillgelegten Grubenbergbau derzeit pro Jahr an (bitte getrennt darstellen)?

Nach Angaben der RAG AG auf Basis der letztverfügbaren Daten (2007): Aktive Bergwerke (Ruhr) der RAG: 30,9 Mio. (28,9 Mio. m³) Stillstandsbereich Ruhr der RAG: 54,5 Mio. (51,0 Mio. m³) Summe: 85,4 Mio. (79,9 Mio. m³)

2. Wie hoch werden voraussichtlich die jährlichen Kosten für die dauerhafte Polderwasserhaltung?

Der Begriff Polderwasserhaltung ist das Synonym für die Niveauregulierung des oberflächennahen Grundwassers vornehmlich in Marschlandschaften und daneben auch u.a. in Regionen, in denen es infolge bergbaubedingter Senkungen der Tagesoberfläche zu Störungen der Vorflut, zu geringen Grundwasserflurabständen und im Extremfall zu Austritt von Grundwasser an der Oberfläche kommen kann. In hiervon betroffenen Bergbauregionen in Nordrhein-Westfalen ist die Regulierung der Vorfluten und des oberflächennahen Grundwasserstandes primär die Aufgabe der sondergesetzlichen Wasserverbände. Die RAG AG leistet im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in verschiedenen Wasserverbänden in Nordrhein-Westfalen verursachungsgerechte Mitgliedsbeiträge. Darüber hinaus betreibt die RAG AG selbst einzelne eigene Pumpanlagen zur Regulierung der oberflächennahen Grundwasserverhältnisse.

Bei der gutachterlichen Ermittlung (KPMG im Auftrag des Bundes) der Kosten zur Bewältigung der Alt- und Ewigkeitslasten des subventionierten Steinkohlenbergbaus wurde zu Grunde gelegt, dass sich der künftige und damit auch langfristige Umfang der Polderwasserhaltung zum Ausgleich bergbaulicher Einwirkungen aus dem untertägigen Steinkohlenbergbau der RAG AG im Vergleich zu den heutigen Gegebenheiten nicht wesentlich ändert. Basis der langfristigen Kostenermittlung war daher der Aufwand des Jahres 2005 (rd. 51 Mio.) zuzüglich einer angenommenen jährlichen Teuerung von 1,75%.

3. Wer trägt diese Kosten?

Bis zum Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus trägt die RAG AG diese Kosten.

Nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus gehen diese finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Bewältigung der Ewigkeitslasten aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau der RAG AG auf die RAG-Stiftung über.

4. In welcher Höhe werden die Rechtsnachfolger des Altbergbaus (vor Gründung der RAG) an den Kosten der Polderwasserhaltung beteiligt?

Die E.ON AG, KruppHoesch Stahl GmbH, RWE Service GmbH, GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung AG, Alte Haase Bergwerks-Verwaltungs-Gesellschaft mbH sind als Altbergbaugesellschaften bzw. als deren Rechtsnachfolger Mitglieder in der LINEG, der Emschergenossenschaft oder im Lippeverband und werden satzungsgemäß zu verursachungsgerechten Mitgliedsbeiträgen veranlagt.

5. Ab wann wird in welchen Bereichen ein Wiederanstieg des Grundwassers eingeleitet?

6. Bis zu welcher Höhe soll dieser Wiederanstieg erfolgen?

7. Welche Untersuchungen gibt es zu den Auswirkungen eines solchen Wiederanstiegs?

Ein Wiederanstieg des Grundwassers ist nicht vorgesehen.

V. Schachtsanierung

1. Wie viele ehemalige Schachtanlagen gibt es nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Bereich des Steinkohlebergbaus?

Im Nachfolgenden wird für den Begriff „Schachtanlagen" der Begriff „Schächte" verwendet.

Nach derzeitigem Stand sind rund 14.800 Schächte vorhanden.

2. Wie viele dieser Schachtanlagen sind der RAG zuzuordnen?

Nach derzeitigem Stand sind rund 4.500 Schächte der RAG zuzuordnen.

3. Wie viele dieser Schachtanlagen sind welchen Altbergbaueigentümern zuzuordnen?

Unternehmen Anzahl E.on rund 6.

RWE rund 1.

ThyssenKrupp Real Estate rund 125

Sonstige Verantwortliche rund 960 erloschene Felder rund 1.

4. Wo liegen diese Altschachtanlagen (aufgeschlüsselt nach Kommunen)?

Diese Schächte liegen in 70 Kommunen in NRW, schwerpunktmäßig im Ruhr- und Aachener Revier. Jedoch ist davon auszugehen, dass viele der genannten Schächte in einer Zeit verfüllt und gesichert wurden, als Teil- oder Vollverfüllungen mit Lockermassen einem als ausreichend erachteten Standard entsprachen.