Mahnschreiben der EU-Kommission zum LEPro NRW

Ende Juli 2009 hat die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland ein Mahnschreiben bezüglich der landesrechtlichen Planungsvorschriften zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels zugestellt. Konkrete Bezugspunkte dabei waren die Vorgaben in § 24a LEPro NRW und im Regionalplan für die Region Stuttgart.

Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass eine Beschränkung des Verkaufs von zentrenrelevanten Sortimenten auf zentrale Versorgungsbereiche gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt verstößt. Im Ergebnis führt diese Argumentation dazu, dass die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel auf der "grünen Wiese" nicht mehr unterbunden werden könnte.

Im Landtag NRW besteht seit jeher ein breiter Konsens, die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten landes- und regionalplanerisch zu steuern. Diesem Konsens liegt die Überzeugung zugrunde, dass großflächige Einzelhandelsprojekte mit zentrenrelevantem Sortiment bei falscher Standortwahl das zentralörtliche Versorgungssystem beeinträchtigen und die Funktionalität der Innenstädte und Stadtteilzentren massiv gefährden könnten.

Dies bedeutet: Die Steuerung von großflächigen Einzelhandelsprojekten ist eine Aufgabe, die sich unmittelbar aus der Notwendigkeit der Daseinsvorsorge ergibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat die Bundesregierung das Mahnschreiben der EU-Kommission beantwortet?

2. Wie hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung in den Prozess zur Beantwortung des EU-Schreibens eingebracht?

3. Wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand dar?

4. Die EU-Kommission sieht die Gefahr, dass die Vorgaben im LEPro zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels eine ordnungsgemäße Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie zum 28.12.2009 behindern könnten. Teilt die Landesregierung diese Einschätzung?