24.000 Überstunden bei der Duisburger Einsatzhundertschaft

Wie der Duisburger Lokalausgabe der NRZ vom 23. Oktober 2009 zu entnehmen war, hat die Duisburger Einsatzhundertschaft der Polizei in den vergangenen Monaten eine erhebliche Zahl von Überstunden angehäuft. Demnach haben die Polizeibeamten mehr als 24.000 Überstunden geleistet, die nur unzureichend durch Freizeit abgegolten werden. Eine finanzielle Abgeltung kompensiert die kontinuierliche Mehrbelastung der Beamten nur in unzureichendem Maße. Nach Angaben des Personalrates werde sich die Belastung innerhalb der Hundertschaft in den nächsten Jahren noch erhöhen (Stichwort: Pensionierungswelle).

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der umgangssprachliche Begriff der Überstunde ist im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht gebräuchlich - es wird vielmehr der Begriff „Mehrarbeit" verwendet. Nach § 61 Landesbeamtengesetz (LBG) liegt Mehrarbeit dann vor, wenn über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst geleistet wird.

Für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu berücksichtigen, dass einsatzbedingt schon immer Mehrarbeit geleistet werden musste. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten liegt im Durchschnitt bei 41 Wochenstunden.

Allerdings wird diese Arbeitszeit durch eine Vielzahl von planbaren und unplanbaren Einsätzen unregelmäßig abgerufen.

Durch die Einführung des Dezentralen Schichtdienstmanagements bei der Polizei des Landes NRW (DSM) wurde die Erfassung und Planung von Arbeitszeiten zunächst für den Bereich des Wachdienstes, später auch für andere Organisationseinheiten wie die Einsatzhundertschaften, durch eine Softwareunterstützung erleichtert. Die Buchung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit erfolgt über verschiedene Zeitkonten. Ein wesentliches Konto stellt das sogenannte „Differenzkonto" dar. Dieses Konto weist ein Saldo zwischen der „SollArbeitszeit" und der tatsächlich geleisteten „Ist-Arbeitszeit" aus. Durch den unvermeidbaren einsatzbedingten unregelmäßigen Abruf der Arbeitszeit liegt dieses Konto zeitweise im positiven oder im negativen Bereich. Sofern das Differenzkonto am Monatsende mehr als 5 Stunden im positiven Bereich liegt, werden diese Stunden unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen dem Mehrarbeitskonto gutgeschrieben. Durch dieses Vorgehen bei der Buchung der Arbeitszeit werden die Schwankungen in der Arbeitszeit der Beschäftigten ausgeglichen. Da dem DSM eine jährliche Betrachtung der Arbeitszeit zu Grunde liegt, soll das Differenzkonto zum Jahresende ausgeglichen sein.

Das unregelmäßige Abrufen von Arbeitszeit ist gerade bei den Einsatzhundertschaften zu berücksichtigen, da diese für größere Einsätze - wie z. B. Fußballspiele oder Demonstrationen - herangezogen werden. Diese Einheiten versehen eben ihren Dienst in der Regel nicht im Rahmen regelmäßiger Bürodienstzeiten, sondern sind gerade für die Bewältigung von Einsätzen außerhalb dieser Zeit und insbesondere an Wochenenden vorgesehen. Gerade der Einsatz an Wochenenden wird zusätzlich durch finanzielle Zulagen vergütet.

Arbeitsintensive und weniger arbeitsintensivere Zeitintervalle wechseln sich hier ab. Insbesondere nach (zeitlich) besonders belastenden Einsätzen wird versucht die entstandene Mehrarbeit zeitnah durch die Gewährung von Dienstfrei wieder abzubauen. Dies stößt oftmals durch weitere Einsätze - aber auch durch die Weigerung der Beschäftigten zu bestimmten Zeiten Dienstfrei in Anspruch zu nehmen - an Grenzen.

Diese Möglichkeit ist allerdings unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge für die Beschäftigten nur ausnahmsweise zulässig.

In der nachfolgenden grafischen Darstellung wird deutlich, dass seit 2005 verstärkt ein Ausgleich ermöglicht werden konnte. Eine Ausnahme stellt lediglich das Jahr 2006 dar. Bedingt durch die FIFA-Fußballweltmeisterschaft stieg die geleistete Mehrarbeit um ca. 480. Stunden an - gleichwohl konnte die angefallene Mehrarbeit zu etwa 80 % durch Freizeit und Vergütung ausgeglichen werden.000 „Überstunden" in ein Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten (Sollstärke Einsatzhundertschaft: 123

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte), so weist jeder Beschäftigte ca. 200 Stunden Mehrarbeit auf. Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich diese Stunden nur über drei Jahre (= vorgesehene Verweildauer in der Einsatzhundertschaft) aufgebaut haben, ergibt sich eine rechnerische Belastung pro Beamter und Monat von weniger als 6 Stunden.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Aussage, wonach die Mehrarbeitsbelastung aufgrund des demografischen Wandels in der Einsatzhundertschaft ansteige, nicht zutreffend ist. Gerade die Einsatzhundertschaften sind mehrheitlich mit jüngerem Personal besetzt.