Gülle aus den Niederlanden verseucht das Trinkwasser mit Nitraten in NRW

Was unternimmt die Landesregierung, um die Menschen vor Gesundheitsschäden zu schützen?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage:

Allein im vergangenen Jahr wurden 2 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert, 90 Prozent davon in die Grenzregionen Nordrhein-Westfalens, wie in der WDR-Sendung Westpol am 11. Oktober 2009 berichtet wurde. Diese Dünger enthalten Ammoniumsalze, die über die Äcker in den Boden absinken, dann als Nitrat ins Grundwasser gelangen und dieses verseuchen. In der Gemeinde Waldfeucht muss gar für 500.000 Euro ein neuer, tieferer Brunnen gebaut werden, da die Trinkwasserschichten seit Jahren immer nitrathaltiger werden. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bereits Alarm für den Kreis Heinsberg geschlagen. In einigen Brunnen überschreitet die Nitratkonzentration den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter um das Doppelte bis Dreifache.

Die Tatsache, dass die Landesregierung im Oktober diesen Jahres ein Programm zur Verbesserung der Gewässergüte beschlossen hat und Milliarden dafür ausgeben will, die Belastung mit Nitraten im Trinkwasser zu reduzieren, hat nichts daran geändert, dass auch heute noch Tonnen von Gülle aus dem Nachbarland auf den Äckern landen, sowohl mit als auch ohne Genehmigung. Gerade acht Mal wurden Gülle-Transporte im Kreis Heinsberg kontrolliert, wobei einmal Bußgeld verhängt wurde. Laut Westpol wird in anderen Regionen noch weniger kontrolliert.

Trotz der alarmierenden Zahlen für den Kreis Heinsberg, soll dort nun auch noch in Gangelt eine Vorrangfläche für Massentierhaltung ausgewiesen werden, ungeachtet der Anwohnerproteste. Damit wird noch einmal Gülle zusätzlich anfallen. Da muss nur noch eins und eins zusammengezählt werden, um zu wissen, was dies für den ohnehin schon belasteten Boden und das Trinkwasser bedeutet.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Thematik war bereits Gegenstand mehrerer Kleiner Anfragen und Berichte an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Es wird auf

1. den Bericht an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30.01.2009 (Vorlage 14/2401),

2. die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3337 vom 4.6.2009 (Drucksache 14/9366) sowie

3. der Kleinen Anfrage 3527 vom 11.09.2009 (Drucksache 14/9829) und

4. den Bericht an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.10.2009 (Vorlage 14/2898) hingewiesen, in denen Fragen zu Wirtschaftsdüngerimporten aus den Niederlanden bereits ausführlich behandelt wurden.

1. Weiß die Landesregierung, wie viel Gülle heute auf den Äckern in NRW landet?

Das Aufkommen an Wirtschaftsdüngern lässt sich aus der Anzahl der in Nordrhein Westfalen gehaltenen Tiere berechnen. Auf Grundlage der letzten Viehzählung 2007 beträgt die Wirtschaftsdüngermenge 28,5 Mio. Tonnen. Darin sind Versendungen aus Nachbarstaaten mit einem Anteil von bis zu 1,5% enthalten. Inwieweit Wirtschaftsdünger in andere Bundesländer verbracht bzw. von dort aufgenommen wird, ist nicht bekannt.

2. Wie belegt die Landesregierung, ob und wie die vorgeschriebenen Genehmigungen und Kontrollen der Gülleeinfuhr durch die Landwirtschaftskammer stattfinden?

Für die Erteilung und Kontrolle der ausschließlich auf dem Tierseuchenrecht beruhenden Genehmigungen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.

Seit 1.1.2010 wird die Genehmigung für jeden aufnehmenden Betrieb ausgestellt. Der Direktor der Landwirtschaftskammer als für den Vollzug der Düngeverordnung zuständige Behörde prüft vor Erteilung der Genehmigung durch das LANUV bei jedem aufnehmenden Betrieb, ob die für diesen Betrieb beantragte Menge nach den Vorgaben der Düngeverordnung ordnungsgemäß verwertet werden kann.

Von Nordrhein-Westfalen wurde am 15.01.2010 mit einer Bundesratsinitiative der Entwurf einer „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern" in den Bundesrat eingebracht, die zukünftig über vorgeschriebene Dokumentations- und Nachweispflichten Kontrollen beim Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern auf Grundlage des Düngerechts ermöglichen soll.

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um nicht genehmigte Gülleimporte aus den Niederlanden effektiv zu unterbinden?

m Rahmen des Vollzugs des Tierseuchenrechts finden Stichprobenkontrollen von Transporten sowie anlassbezogene Kontrollen (Anzeigen/Hinweise aus der Bevölkerung) statt.