Unterrichtsausfall

6. Im Wahlkampf 2005 hatten die FDP 8000 und die CDU 4.000 Stellen allein gegen Unterrichtsausfall zugesagt. Die Landesregierung verbindet jetzt jedoch immer wieder weitere Aufgaben mit diesen 4.000 Stellen, so z. B. die Individuelle Förderung.

a) Wie werden die angeblich 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall eingesetzt, damit in den Schulen weniger Stunden ausfallen?

b) Wie sollen gerade mit diesen Stellen gegen Unterrichtsausfall die Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden?

Maßgeblich für das politische Handeln der Landesregierung sind die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und FDP sowie die in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen" vom 13.07.2005 festgelegten Handlungsmaximen. Es wurde zugesagt, bis zum Ende der Legislaturperiode 4.000 neue Lehrerstellen zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls zu schaffen. Diese Zusagen wurden nicht nur eingehalten, sondern sogar noch übertroffen:

- Für die öffentlichen Schulen und die privaten Ersatzschulen werden seit Übernahme der Regierungsverantwortung bis zum Schuljahr 2010/2011 8.124 (bis zum Schuljahr 2009/2010: 6.915) zusätzliche Lehrerstellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle Förderung sowie für den Ausbau von Ganztagsschulen geschaffen sein.

- Über die neu eingerichteten 8.124 Lehrerstellen hinaus werden den öffentlichen Schulen trotz zurückgehender Schülerzahlen rund 8.800 Lehrerstellen (bis zum Schuljahr 2009/2010 rund 7.130) belassen und im Ersatzschulbereich werden auf Grund der Schülerzahlentwicklung rund 400 Lehrerstellen zusätzlich refinanziert. Dies summiert sich auf weitere 9.200 Lehrerstellen (bis zum Schuljahr 2009/2010 7.530), die für die Unterrichtsversorgung mehr zur Verfügung stehen.

- Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die jetzige Landesregierung im Jahr 2005 wird sich damit zum Schuljahr 2010/2011 die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen und privaten Schulen um insgesamt über 17.

Lehrerstellen (bis zum Schuljahr 2009/2010: 14.445) verbessern.

Die bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 ausgebrachten 4.000 Stellen stehen den Schulen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Stellen kommen insbesondere Grund- und Hauptschulen (1.620 Stellen) in sozialen Brennpunkten zu Gute. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht und differenzierte Förderangebote zu realisieren. So werden die Stellen in der Grundschule zur gezielten individuellen Förderung gem. § 4 AO-GS in der gesamten Grundschulzeit eingesetzt. Dies kann zum Beispiel in Form von äußeren Differenzierungen (Lernstudios) oder auch durch Doppelbesetzungen im Rahmen der Stundentafel geschehen. An Hauptschulen sind diese Stellen, soweit sie nicht für akute Vertretungsaufgaben benötigt werden, für zusätzlich zum Pflichtunterricht eingerichtete, in der Regel flexible, differenzierte und klassenübergreifende Förderangebote in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften zweckgebunden.

Die von der jetzigen Landesregierung ergriffenen Maßnahmen sind evident erfolgreich und wirken sich messbar auf die Unterrichtssituation an den Schulen aus:

- Seit Beginn der Legislaturperiode konnten bis August 2009 rund 30.000 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt werden.

- Der Unterrichtsausfall wurde seit Regierungsübernahme in 2005 praktisch halbiert (2001 ­ 2005 durchschnittlich 4,5 %, 2006 - 2009 durchschnittlich 2,3 %).

- Die so genannte Bedarfsdeckungsquote, die das Verhältnis des Lehrerstellenbedarfs zur Zahl der zugewiesenen Lehrerstellen beschreibt, ist über alle Schulformen von 100,6 % im Schuljahr 2004/05 auf 103,5 % im Schuljahr 2008/2009 gestiegen.

7. a) Wie groß war die sog. Kienbaum-Lücke im Schuljahr 2008/2009?

b) Wie und mit welchen Ressourcen gedenkt die Landesregierung diese Lücke zu schließen?

Die seit Anfang der 90er Jahre bestehende Problematik der sogenannten Kienbaumlücke wurde durch die jetzige Landesregierung als weitere „Erblast" übernommen. Sie entspricht im Schuljahr 2009/2010 voraussichtlich folgenden rechnerischen Größenordnungen: Grundschule (0), Hauptschule (620), Realschule (0), Gymnasium (1.030), Gesamtschule (600), Förderschule / sonderpädagogische Förderung (440), Weiterbildungskolleg (0), Berufskolleg (1.570). Gegenüber dem letzten Schuljahr 2004/2005 unter der Vorgängerregierung ist die sogenannte Kienbaumlücke über alle Schulformen hinweg um 230 Stellen geringer geworden.

Die sogenannte Kienbaumlücke besteht als rechnerische Bedarfslücke weiter fort, da die jetzige Landesregierung vorrangig Maßnahmen ergreifen musste, um den eklatanten Unterrichtsausfall, der in der Regierungsverantwortung der Vorgängerregierung stattgefunden hatte, zu minimieren und unser Schulsystem z. B. durch den Ausbau des Ganztags wieder zukunftsfähig auszurichten. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen I.1 bis I.3 und I.6 a) und b) verwiesen. Gegenüber der Situation bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die jetzige Landesregierung im Jahr 2005 wird sich die Unterrichtsversorgung an den Schulen zum Schuljahr 2010/2011 unter Berücksichtigung der im System verbliebenen sogenannten Demographiegewinne um über 17.000 Stellen verbessert haben. Dies bedurfte einer enormen finanzpolitischen Kraftanstrengung. Damit hat die Landesregierung auch dafür gesorgt, dass die Schulen mit der rechnerischen Kienbaumlücke im schulpraktischen Alltag völlig anders umgehen können als zu Zeiten der Vorgängerregierung.

Ob und wie diese rechnerische Lücke in der nächsten Legislaturperiode geschlossen werden kann, wird zur gegebenen Zeit zu entscheiden sein.

8. Wie hat sich die Stellensituation der Schulaufsicht von 2005 bis 2009 entwickelt (Bitte detaillierte Auflistung nach Bezirksregierungen und Schulämtern)?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage IX.1 verwiesen.

9. Wie hat sich die Stellensituation bei der Qualitätsanalyse entwickelt?

2006 wurden 40 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen.

2008 wurden weitere 25 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen, so dass 65 Stellen zur Verfügung standen.

2009 wurden noch einmal 25 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgewiesen, so dass 90 Stellen zur Verfügung stehen.

Daneben wirken punktuell Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handel, Gewerbe und Studienseminaren an der Qualitätsanalyse mit.

10. Wie hat sich die Stellensituation bei den Studienseminaren und den Prüfungsämtern seit 2005 entwickelt?

Die Zahl der Planstellen, Stellen und der Stellen für beamtete Hilfskräfte an den Prüfungsämtern und den Studienseminaren (Verwaltung) hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt:

Die Stellenentwicklung bei den Studienseminaren beruht auf Entscheidungen auf der Basis von Ergebnissen einer Organisationsuntersuchung (2001) sowie der Arbeitszeiterhöhung (2004). Die entsprechenden kw-Vermerke sind in den Haushaltsplänen unter Verantwortung der Vorgängerregierung ausgebracht worden.

11. Wie hat sich die Stellensituation im Ministerium für Schule und Weiterbildung von 2005 bis 2009 entwickelt (insgesamt und unter Ausweisung der Entwicklung ohne die vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung übergeleiteten Stellen)?

Die Entwicklung der Stellensituation im Ministerium für Schule und Weiterbildung im genannten Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Das Landesinstitut für Schule wurde im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform am 01.01.2007 organisatorisch, personell und haushaltsrechtlich in das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen integriert. Eine gesonderte Ausweisung der übergeleiteten Stellen erfolgte seither aus diesem Grund nicht.