Absolventen

Bewerberfeld und vom Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber abhängig. Es ist gelungen, seit 2007 eine annähernd hundertprozentige Ausnutzung der Einstellungsmöglichkeiten zu erreichen. Hierzu hat insbesondere der seit Sommer 2007 eingerichtete zweite Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter beigetragen, der die Wartezeiten im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber auf ein halbes Jahr reduziert hat.

c) Wie viele der ursprünglich eingestellten Lehramtsanwärter /innen und Referendare und Referendarinnen haben ihre Ausbildung tatsächlich beendet?

Ausweislich der vergleichenden Statistik der Prüfungsjahrgänge 2005 - 2008 haben im genannten Zeitraum durchschnittlich 95% der Lehramtsanwärterinnenanwärter sowie Studienreferendarinnen und -referendare ihre Zweite Staatsprüfung abgelegt und ihre Ausbildung abgeschlossen. Ein Prüfungsjahrgang umfasst die im Frühjahr und im Herbst des Jahres abgelegten Prüfungen einschließlich der Zwischentermine, die für Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt werden, deren Vorbereitungsdienst verkürzt oder verlängert wurde bzw. Sie wären auch nicht aussagekräftig, weil die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten abhängig ist von folgenden Faktoren:

· Berufsaustritte,

· Versetzungen zwischen den Schulkapiteln,

· Umbuchungen zwischen den Schulkapiteln nach der Zuweisung der Stellen aus dem Kapitel 05 300 für das jeweilige Schuljahr

· Kapitalisierungen von Stellen

· Veränderung der Kompensationsanteile für Altersteilzeit und Sabbatjahr,

· Veränderung der Freistellungen für Altersteilzeit und Sabbatjahr,

· Stellenverlagerungen zwischen den Schulkapiteln nach dem Bedarf,

· Saldierung der auf Grund von Beurlaubungs- / Teilzeitanträgen sowie Elternzeit geräumten Stellen im Verhältnis zur Zahl der zurückkehrenden Lehrkräfte,

· zusätzliche Stellen des jeweiligen Haushalts.

Hinzu kommt, dass Stellen wiederholt ausgeschrieben werden, wenn sich im ersten Einstellungsverfahren kein geeigneter Bewerber findet.

35. Wird die Landesregierung zur Deckung der Bedarfe Anwärtersonderzuschläge zahlen oder die Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung generell auch über das 40. Lebensjahr hinaus anheben?

Eine Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ist derzeit nicht beabsichtigt. Gleiches gilt für eine erneute Anhebung der erst im Juli 2009 auf das vollendete 40. Lebensjahr angehobenen Höchstaltersgrenze für die Einstellung oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen weiterhin bis zum vollendeten 43. Lebensjahr eingestellt oder übernommen werden.

36. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die unterschiedlichen, aber offenbar immer „hohen" Bedarfe an Lehrkräften zu decken?

Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Bedarfe an Lehrkräften zu decken. Die einzelnen Maßnahmen sind der Auflistung zu Frage 18 b) zu entnehmen.

37. Will die Landesregierung auch zukünftig Ausbildungen außerhalb eines Referendariates bzw. eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf ermöglichen?

38. a) Wie viele Seiteneinsteiger in welchen Fächern hält die Landesregierung kurzund mittelfristig für notwendig, um den "hohen Bedarf" an Lehrkräften zu decken?

b) In welchem Rechtsverhältnis sollen sie beschäftigt, wie vergütet und wie für die Profession des Lehrers/ der Lehrerin qualifiziert werden?

Die Fragen 37 und 38 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet:

Aus Gründen dringenden fachspezifischen Personalbedarfs können derzeit Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einstellen.

Mittelfristig ist der Bedarf an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern abhängig vom zukünftigen Bedarf, der sich aus einer aktualisierten Lehrerarbeitsmarktprognose, den bedarfsrelevanten Entscheidungen der nächsten Landesregierung und für das Berufskolleg von der konjunkturellen Entwicklung abhängt.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Ziel des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes gemäß der Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP-B) vom 24.07.2003 werden für die Dauer der Ausbildung zunächst befristet (in der Regel 24 Monate) beschäftigt.

Eingestellte Lehrerinnen und Lehrer, die nicht über ein Erstes Staatsexamen für ein Lehramt verfügen, werden im Tarifbeschäftigungsverhältnis auf ihren Beruf vorbereitet und durch eine einjährige Pädagogische Einführung in den Schuldienst unterstützt.

Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die über die Voraussetzungen gem. § 13 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG) verfügen, nehmen ab dem 01.02.2010 im Tarifbeschäftigungsverhältnis an einer zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern (OBAS) teil, die sie mit dem Zweiten Staatsexamen für ein Lehramt abschließen können. Mit dem Bestehen der Staatsprüfung haben diese Lehrkräfte dieselbe Lehramtsbefähigung wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Bei der vorgesehenen Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis werden sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis übernommen und können sich ebenso im Weiteren auf Funktions- und Beförderungsstellen bewerben.

Die Höhe des Entgelts wird bestimmt von der Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der innerhalb der Entgeltgruppe möglichen Zuordnung zu Entwicklungsstufen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der jeweiligen Ausbildung (Studium, Erste Staatsprüfung für ein Lehramt), der angestrebten Lehramtsbefähigung und dem Einsatz in einer Schulform. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen ist abhängig von der Anerkennung beruflicher Vorerfahrung (förderliche Zeiten). Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen zur Stufe 2 drei Jahren führen zur Stufe 3 sechs Jahren führen zur Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Übersicht (Stand 01.03.2009). Lehrkräfte in Ausbildung mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium und anerkannter Erster Staatsprüfung für das Lehramt

a) Haupt-, Real- und Gesamtschule (Jahrgangsstufen 5 bis 10) werden bei entsprechendem Einsatz in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in Stufe 2 in Höhe von derzeit 2.847 Euro Stufe 3 in Höhe von derzeit 3.058 Euro Stufe 4 in Höhe von derzeit 3.377 Euro

b) Gymnasien und Gesamtschulen (Jahrgangsstufen 5 bis 13), Berufskollegs werden in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert und erhalten ein monatliches Bruttoentgelt in