Grundschule

Eine ablehnende Entscheidung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über einen Anerkennungsantrag wäre ein belastender Verwaltungsakt, der auf dem Verwaltungsgerichtsweg angefochten werden könnte.

Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 20 bis 22 ausgeführt, werden die staatlichen Qualifizierungen entsprechend der Nachfrage angeboten. Für Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen bedeutet das, dass sie ohne oder allenfalls nach einer kurzen Wartezeit an der für sie kostenlosen SLQ teilnehmen können. Eine Lehrperson, die trotzdem auf eigene Kosten an einer vom Ministerium für Schule und Weiterbildung anerkannten Qualifizierung eines nichtstaatlichen Fortbildungsträgers teilnimmt, erfüllt damit lediglich eine Voraussetzung, um zum EFV zugelassen zu werden. Die Beförderungschancen dieser Lehrperson sind nicht von der Zulassung zum EFV, sondern von der Gesamtnote der dienstlichen Beurteilung und von den nach der Übertragung des neuen Amtes erbrachten dienstlichen Leistungen abhängig.

32. a) Welche Rechtsform hat das „Landeszentrum Schulmanagement NRW"?

b) Welche Aufgaben, Kompetenzen, Organisationsstruktur und welche Personalausstattung hat das Zentrum und wer hat es wann wie eingerichtet/ errichtet?

c) Wer ist Arbeitgeber/ Dienstherr der dort beschäftigten Personen?

d) Nach welchen Verfahren ist eine Personalrekrutierung erfolgt?

e) Wo im Haushaltsplan ist das Zentrum mit welchen Sach- und Personalbeträgen auf der Einnahme- und Ausgabeseite veranschlagt?

Das Landeszentrum Schulmanagement NRW wird seit dem 01.08.2006 als Projekt im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Kooperation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit dem beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angebundenen Zentrum für Medien und Bildung in Düsseldorf betrieben. Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum 31.12.2011 befristet.

Das Landeszentrum Schulmanagement NRW übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zentrale Entwicklungsaufgaben, z. B. zur Entwicklung der SLQ und des EFV, auf dem Gebiet der Schulleitungsqualifizierung und -fortbildung und arbeitet dabei eng mit der Schulaufsicht zusammen. Gegenwärtige Auftragsschwerpunkte sind: Weiterentwicklung der SLQ und des EFV, Durchführung des EFV, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Übungen für das EFV, Schulung von Beobachterinnen und Beobachtern und Rollenspielerinnen und Rollenspielern für das EFV, Entwicklung eines Zertifizierungs- und Refinanzierungsmodells für die Teilnahme an Angeboten anderer Anbieter, Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen zum Auf- und Ausbau steuerungsrelevanter Basiskompetenzen für Schulleiterinnen und Schulleiter, Mitglieder der erweiterten Schulleitung und Steuergruppenmitglieder, Ausbildung neuer Kursleiterinnen und Kursleiter für die SLQ.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt Personal im Umfang von fünf Lehrerstellen bereit. Dienstherr für das Personal ist das Land. Die Leitung des LVR-Zentrums für Medien und Bildung trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der vertraglich vereinbarten Aufgaben und ist insofern Vorgesetzter des Personals. Die Tätigkeiten im Landeszentrum Schulmanagement NRW sind im Bildungsportal im Internet unter http://www.stella.nrw.de ausgeschrieben worden.

Die Stellen für das Personal sind bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 (Stellen für das Bedarfsfeld Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz) veranschlagt. Die Finanzierung der Sachausgaben erfolgt aus den bei Kapitel 05 020 Titel 547 90 zugewiesenen Haushaltsmitteln.

III. Unterrichtsausfall

1. Ministerpräsident Rüttgers hat am 14. Juli 2005 vor dem Landtag eine Statistik angekündigt, die dokumentieren sollte, wie viel Unterricht an jeder Schule in NRW ausfällt. Schulministerin Sommer hat im Jahr 2007 angekündigt, dass es eine Meldepflicht für alle 6400 allgemein bildenden Schulen ab diesem Jahr geben solle, um eine schulscharfe Unterrichtsausfallstatistik zu veröffentlichen.

a) Welche sachlichen Gründe haben dazu geführt, dass die Ankündigung bisher nicht umgesetzt wurde?

b) Wann ist mit der Umsetzung dieses Versprechens zu rechnen?

Die jetzige Landesregierung hat die Transparenz bei der Erhebung des Unterrichtsausfalls an Schulen deutlich erhöht. Erstens wurden die Stichprobenuntersuchungen seit 2005 im jährlichen Turnus durchgeführt; davor fanden sie lediglich alle zwei Jahre statt. Zweitens hat die jetzige Landesregierung erstmals mit der Stichprobenuntersuchung 2009 die Stichproben so ausgestaltet, dass auch Gesamtaussagen auf Ebene der Regierungsbezirke möglich sind. Hierzu ist vor allem der Stichprobenumfang verdoppelt worden.

Die von der Opposition eingeforderte Einführung einer zentralen, flächendeckenden und ganzjährigen Dokumentation von Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall würde bei einem vorsichtig kalkulierten, durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand von mindestens einer Stunde je Schule Ressourcen im Umfang von rund 220 Stellen beanspruchen. Handlungsleitend für die Landesregierung ist jedoch, dass weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen. Diese Maxime hat zur Reduktion des Anteils des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts von durchschnittlich 4,5% unter der früheren Landesregierung auf durchschnittlich 2,3% in den Jahren 2006 bis 2009 beigetragen.

2. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2005 ein „Unterrichtssicherungsgesetz" angekündigt.

a) Wie steht die Landesregierung zu einem solchen Unterrichtssicherungsgesetz?

b) Wird die Landesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen?

Handlungsführend für die Landesregierung ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005 und die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten „Mehr Selbstbestimmung wagen" vom 13.07.2005. Hierdurch war angekündigt worden, dass zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls schrittweise und bedarfsgerecht auf alle Schulformen verteilt 4.000 neue Lehrerstellen geschaffen werden sollten.

Seit Regierungsübernahme hat die Landesregierung die Lehrerversorgung schon jetzt um 14.445 Lehrerstellen verbessert; im Schuljahr 2010/11 werden es 17.324 sein (vergleiche auch die Antwort zu Frage I.6).

Die Sicherstellung des Unterrichts ­ gegebenenfalls auch am Nachmittag ­ liegt in der Verantwortung der Schulleitungen. Elternsprechtage, Konferenzen etc. finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten statt.

Im Vergleich der Jahre bis 2005 unter der Vorgängerregierung konnte der Unterrichtsaufall in den Jahren 2006 bis 2009 praktisch um die Hälfte reduziert werden. Er beträgt danach durchschnittlich nur noch 2,3 Prozent (gegenüber früher 4,5 Prozent).

3. Ministerpräsident Rüttgers hat im Interview im Generalanzeiger vom 23.05. eine Unterrichtsgarantie angekündigt.

a) Welche rechtliche Qualität hätte eine solche Garantie?

b) Wie verhält sich die Landesregierung zu einer solchen Unterrichtsgarantie?

c) Warum wurde das Versprechen des Ministerpräsidenten bisher nicht umgesetzt?

d) Wann wird das Versprechen umgesetzt?

In besagtem Interview wurde angekündigt, dass die neue Landesregierung 4.000 neue Lehrerstellen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall schaffen würde. Diese Ankündigung hat die Landesregierung erfüllt.

4. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm die „Einrichtung einer Lehrervertretungsreserve für alle Schulformen" für notwendig erachtet.

Wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung, und wie soll die Umsetzung organisiert werden?

Handlungsführend für die Landesregierung ist der Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005.

Die jetzige Landesregierung hat, wie angekündigt, u. a. insgesamt 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall und für Individuelle Förderung geschaffen (siehe hierzu auch die Antwort auf Frage I.6). Damit stehen für alle Schulformen zusätzliche Stellen für Vertretungszwecke zur Verfügung. Ferner wurde mit der Schaffung der schulübergreifenden Vertretungsreserve Grundschule zum Schuljahr 2006/07 in Höhe von 900 Stellen ein weiteres tragendes Element zur Sicherung der Lernzeit aufgebaut.

5. Auch nach der Stichprobe zum Unterrichtsausfall 2007/2008 weist die gegenüber dem Vorjahr gesunkene durchschnittliche Stellenbesetzung eklatante Abweichungen nach unten auf, d.h. vielen Schulen fehlen die notwendigen Lehrkräfte.

Wiederholt mahnt die Landesregierung wegen dieses Mangels an, die Schulaufsicht müsse sich stärker als bisher um eine ausgewogene Besetzung an einzelnen Schulen kümmern.

Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diesen Missstand endlich zu beseitigen?

Die gleichmäßige und bedarfsgerechte Lehrerversorgung unserer Schulen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personalsituation (Stellenbedarf, Stellenbesetzung, Personalausstattung) der Schulen nach einheitlichen Kriterien ermittelt wird. Erst dann ist ein echter Vergleich der Schulen untereinander möglich.