Schulämtern. Im Rahmen der Organleihe stellen die Kreise und kreisfreien Städte das Verwaltungspersonal und die

IX. Schulaufsicht

1. a) Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen und den Schulämtern seit 2005 jährlich entwickelt?

b) Wie viele dieser Stellen sind z. Zt. nicht besetzt?

(bitte für a) und b) detaillierte Aufstellung nach Schulformen bzw. Aufgabenbereichen und Bezirksregierungen bzw. Schulämtern)

Im Rahmen der Organleihe stellen die Kreise und kreisfreien Städte das Verwaltungspersonal und die Sachausstattung der staatlichen Schulämter zur Verfügung. Die Entscheidung über die Anzahl der zur Verfügung gestellten Stellen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft und richtet sich nach der zur angemessenen und sachgerechten Erledigung der anfallenden Aufgaben erforderlichen Höhe. Daten dazu liegen der Landesregierung nicht vor.

Dies vorausgeschickt wird die Frage 1 a) und b) wie folgt beantwortet:

Die Stellensituation in den Bezirksregierungen und den Schulämtern hat sich, wie in den Anlagen zur Frage 1 a) und b) im Datenanhang dargestellt, entwickelt (S. 78 bis 86). Einbezogen in die Aufstellung wurden jeweils die Stellen der pädagogischen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in den Dezernaten 41 bis 46. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Weiterbildung und Kultur der Dezernate 48 tätig sind, wurden nicht berücksichtigt. Weiterhin wurden Stellen, die mit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Personen besetzt sind, nicht in die Aufstellung einbezogen, da diese weder einer Schulform noch einem Dezernat zuzuordnen sind.

Bei der Beurteilung der Stellensituation sind folgende Umstände zu berücksichtigen: Stellenabgänge bei den pädagogischen Fachstellen der Dezernate der Bezirksregierungen und Schulämter aus der Realisierung der noch von der vorherigen Landesregierung beschlossenen Personalabgänge aus Anlass der Arbeitszeiterhöhung der Beamtinnen und Beamten und Ausbau der Qualitätsanalyse.

Unbeschadet des von der Landesregierung verfolgten stringenten Sparkurses zur Konsolidierung des Haushaltes wurden die pädagogischen Fachstellen der Schulaufsicht in den Bezirksregierungen und den Schulämtern von dem Stellenabbau i. H. v. 1,5% per anno ausgenommen.

2. a) Wie viele Stellen in der Abteilung 4 der Bezirksregierung sind zurzeit für die Aufgabe „Qualitätsanalyse" ausgebracht?

b) Wie viele dieser Stellen sind auf dem Wege der Abordnung aus den jeweiligen Schulkapiteln entnommen?

c) Wie viele sollen es im endgültigen Ausbau sein und wie viele sind davon momentan besetzt?

In den Abteilungen 4 der Bezirksregierungen sind zurzeit für die Aufgabe „Qualitätsanalyse" insgesamt 90 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer ausgebracht. Von diesen 90 Stellen sind 50 Stellen auf dem Wege der Abordnung entnommen.

Im endgültigen Ausbau sollen nach dem Beschluss der Landesregierung vom 02.05. insgesamt 105 Stellen für Qualitätsprüferinnen und -prüfer für die Aufgabe „Qualitätsanalyse" ausgebracht sein. Momentan sind 75 Stellen besetzt. Für die übrigen Stellen werden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren durchgeführt.

3. a) Wie viele Stellen sind aus dem bisherigen Stellenvolumen der Schulaufsicht der Bezirksregierungen und Schulämter in die Aufgabe "Qualitätsanalyse" verlagert worden?

Die Dezernate 4Q sind Teil der Schulaufsicht. Deshalb hat es keine Verlagerung von Stellen aus dem bisherigen Stellenvolumen der Schulaufsicht heraus gegeben. Im Rahmen dieses Stellenvolumens sind 40 Beamtinnen und Beamte mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten aus dem Aufgabenbereich Qualitätsanalyse betraut worden und haben damit der originären Schulaufsicht einen Teil ihrer Aufgaben abgenommen.

b) Wie viele werden noch verlagert werden müssen, um den endgültigen Ausbaustand zu erreichen (bitte detaillierte Aufstellung nach Schulformen und Wertigkeiten)?

Es ist nicht geplant, weitere Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte aus der originären Schulaufsicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Qualitätsanalyse zu betrauen.

4. a) Wie viele Lehrkräfte und Schulen betreut außerhalb der Qualitätsanalysen z. Zt. ein Schulaussichtsbeamter auf Bezirks- bzw. Schulamtsebene?

b) Wie sah das Verhältnis im Jahr 2005 aus (bitte detaillierte Aufstellung nach Schulformen und Schulaufsichtbehörden)?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 a) und b) dargelegt, ist die Personalausstattung der staatlichen Schulämter im Bereich der Verwaltung Sache der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft.

Aus Gründen der erforderlichen Vergleichbarkeit wird daher bei der Beantwortung der Frage 4 a) und b) zur Bildung der nachgefragten Relation nur auf die Zahl der fachlichen (pädagogischen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht abgestellt.

Hinsichtlich der in die Antwort einbezogenen Lehrerinnen und Lehrer wird darauf hingewiesen, dass:

· in die Aufstellung Lehrerinnen und Lehrer aus Ersatzschulen und Schulen nach § 124 Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BASS 1-1) nicht einbezogen wurden,

· die Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte auf den Amtlichen Schuldaten mit Stand vom 15. Oktober 2008 basiert. Die Auswertung der Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2009/10 liegt noch nicht vor (siehe Vorbemerkung). Entsprechende Übersichten sind dem Anlagenband beigefügt (S. 87 bis 89).

5. a) Um welche Aufgaben konkret wurde das Aufgabenspektrum der Schulaufsicht seit 2005 wann reduziert?

Das gesetzlich vorgegebene Aufgabenspektrum der Schulaufsicht ist sehr breit angelegt (§ 86 SchulG). Innerhalb dieses weiten Aufgabenspektrums müssen die einzelnen Aufgaben, wie u. a. die Beratung und Unterstützung der Schule entsprechend der Entwicklung des Schulwesens und den sich stetig verändernden Anforderungen an die Schulaufsicht flexibel und mit wechselnden Schwerpunkten wahrgenommen werden. Ausgehend von dem im Schulgesetz angelegten Aufgabenverständnis der Schulaufsicht bedeutet damit Aufgabenkritik in der Schulaufsicht neben dem Wegfall einzelner Tätigkeiten, z. B. des bisherigen Schulprogrammdialogs, vordringlich die Festlegung prioritärer Handlungsfelder und eine ständige Revision der aufsichtlichen Tätigkeit (Konzentration auf Kerngeschäft). Dieser Prozess wird durch eine beim Ministerium für Schule und Weiterbildung eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik" aus Vertretern des Ministeriums, der Bezirksregierungen und der Schulämter begleitet. Daneben sollen mit Hilfe der Arbeitsgruppe Prozesse identifiziert werden, die effektiver und damit ressourcenentlastend durch die Schulaufsicht erledigt werden können.

b) Um welche Aufgaben wurde es erweitert (z.B. Sprachstandsfeststellungen, Qualitätsanalysen, Beratung der Schulkonferenzen bei Schulleiterernennungen etc.)?

Im Rahmen der o. g. Beratung und Unterstützung der Schulen als dauerhaften Auftrag der Schulaufsicht sind als Einzelaufgaben im Wesentlichen die Bereiche Prognoseunterricht, Organisation Sprachstandsfeststellung, Beteiligung an Schulentwicklungskonferenzen (= Neuakzentuierung einer Aufgabe) und Kompetenzteam-Leitung hinzuzufügen.

6. Aus welchem sachlichen Grund wurden die Auswahlverfahren für Schulaufsichtsstellen so modifiziert und in der Verfahrensdauer verlängert, dass die Bezirksregierungen für die bei ihnen bzw. ihnen unmittelbar nachgeordneten Schulämtern zu besetzenden Stellen nunmehr nur noch mit beratend, aber nicht mehr entscheidungsleitend im Sinne eines Vorschlages beteiligt werden?

An dem Auswahlverfahren für Beamtinnen und Beamte in der schulfachlichen Aufsicht hat sich im hier relevanten Zeitraum nichts verändert.