Nach Vorliegen des Qualitätsberichts sollen die Schulen Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen

Dabei kommen standardisierte Verfahren zum Einsatz. Die Ergebnisse werden vom Institut für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund im Auftrag des Schulministeriums evaluiert. Einzelheiten zu den hierzu erhobenen Daten sind im Jahresbericht der Qualitätsanalyse veröffentlicht.

21. Nach Vorliegen des Qualitätsberichts sollen die Schulen Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen. Wie ist die Schulaufsicht in den verschiedenen Bezirken und Schulformen auf diese Aufgabe vorbereitet worden?

In den Jahren 2006 und 2007 haben zu diesem Bereich in allen Bezirksregierungen mehrere zweitägige Fortbildungen für die gesamte schulfachliche Aufsicht stattgefunden. Inhalte waren die Verfahren und Instrumente der Qualitätsanalyse sowie der Zielvereinbarungsprozess.

Die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierungen in die Erarbeitung des Erlasses zur institutionellen Zielvereinbarung hat sichergestellt, dass die Erfahrungen der Bezirksregierungen dort eingehen und die schulfachliche Aufsicht jederzeit über den Arbeitsstand informiert war. In den Bezirksregierungen haben Dienstbesprechungen zum Thema stattgefunden.

22. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Zahl und Qualität von Zielvereinbarungen in den Bezirken und Schulformen vor?

Aussagen hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.

Eine detaillierte Untersuchung zur Qualität von Zielvereinbarungen wird erwogen.

23. a) Wie sind die Schulen auf das Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen vorbereitet worden?

Die Schulen sind durch die Qualitätsanalyse-Verordnung vom 27.04.2006 auf das Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen hingewiesen worden. Eine detaillierte Vorbereitung erfolgte durch die Beilage zum Zielvereinbarungsprozess zwischen Schulen und Schulaufsicht in Schule NRW (Beilage 08/09 zur Ausgabe vom 15.08.2009). Darüber hinaus hat die Schulaufsicht in Dienstbesprechungen mit Schulleitungen die Qualitätsanalyse eingehend vorgestellt und erörtert

b) Auf welche Hilfen können sie zurückgreifen?

Die Schulen können auf die Beratungskompetenz der schulfachlichen Aufsicht zurückgreifen.

Außerdem sind pro Bezirksregierung fünf Personen als Multiplikatoren in diesem Bereich qualifiziert worden. Sie führen in den Kompetenzteams entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durch, so dass Schulen nach Qualitätsanalyse auf qualifizierte Beraterinnen und Berater zurückgreifen können.

c) Welche personellen Ressourcen stehen dafür zur Verfügung?

Der Abschluss von Zielvereinbarungen wurde und wird auch weiterhin durch verschiedene Fortbildungsangebote, eine entsprechende Handreichung und Dienstbesprechungen begleitet. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und des Querschnittscharakters von Zielvereinbarungen - nicht nur im Anschluss an eine Qualitätsanalyse - sind spezielle personelle Ressourcen nicht eigens ausgewiesen.

24. a) Hat die Landesregierung die Wirksamkeit solcher Zielvereinbarungen überprüft oder plant sie eine entsprechende Prüfung?

b) Falls ja, wann ist mit einem entsprechenden Bericht zu rechnen?

Aussagen hierzu finden sich im Jahresbericht der Qualitätsanalyse.

Eine detaillierte Untersuchung zur Wirksamkeit von Zielvereinbarungen wird erwogen. Ein Berichtstermin kann wegen der Komplexität des Untersuchungsprozesses noch nicht genannt werden.

25. Die Qualitätsprüfer sind Mitarbeiter in den Schulabteilungen der fünf Bezirksregierungen.

a) Welche durchschnittlichen Bewertungen haben die Qualitätsprüfer in den verschiedenen Bezirken und Schulformen bei den verschiedenen Qualitätsaspekten, Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren vorgenommen?

Für den Jahresbericht der Qualitätsanalyse wurden noch keine diesbezüglichen Daten erhoben, da die entsprechende Datenlage noch nicht aussagekräftig und eine Repräsentativität der Schulformen noch nicht gegeben ist.

b) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe in den fünf Bezirken vor?

Die Bewertungsmaßstäbe sind landesweit einheitlich festgelegt. Sie werden in regelmäßigen Dienstbesprechungen in Bewertungstrainings gesichert.

Darüber hinaus zeigen die Auswertungen der Bewertungen gemeinsam beobachteter und individuell bewerteter videografierter Unterrichtssequenzen eine sehr hohe Inter-RaterReliabilität.

26. In wie vielen Fällen mussten in den einzelnen Bezirken und Schulformen aufgrund erheblichen Entwicklungsbedarfs Nachanalysen angesetzt werden?

In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der bisher durchgeführten Nachanalysen nach Schulform und Bezirksregierung abgebildet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Welche besondere Unterstützung haben die betroffenen Schulen erhalten?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

28. Wie häufig musste der Qualitätsaspekt „4.1 Führungsverantwortung der Schulleitung" mit Stufe 1 oder 2 bewertet werden (bitte Darstellung nach Bezirken und Schulformen)?

Die gewünschten Daten liegen für die Schuljahre 2006/2007 und 2007/2008 vor. Insgesamt wurden 552 Schulen besucht. Insgesamt wurde bei 14 Schulen der Qualitätsaspekt 4.1 mit Stufe 1 und Stufe 2 bewertet.

Dabei handelt es sich um sechs Grundschulen (BR Köln), zwei Hauptschulen (je eine BR Detmold und BR Köln), drei Gesamtschulen (zwei BR Arnsberg, eine BR Düsseldorf), zwei Förderschulen (je eine BR Arnsberg und BR Köln) und ein Berufskolleg (BR Arnsberg). 29. Zu welchen Konsequenzen und Hilfestellungen führte eine solche Bewertung?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

30. Wie häufig musste der Qualitätsaspekt „2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung" mit Stufe 1 oder 2 bewertet werden (bitte Darstellung nach Bezirken und Schulformen)?

Der Qualitätsaspekt 2.6 wurde weder im Schuljahr 2006/2007 noch im Schuljahr 2007/2008 mit der Stufe 1 bewertet. Vielmehr erhielten 12% der besuchten Schulen im Schuljahr 2007/2008 eine Bewertung der Stufe 4 und 60% eine Bewertung der Stufe 3. Nur 29% (93

Schulen) wurden mit der Stufe 2 bewertet.