Steuerberater

Der durchschnittliche eMail-Ausstattungsgrad beträgt landesweit etwa 60 v.H. Die lokalen Netze der Dienststellen sind weitgehend an das landesweite Kommunikationsnetz "Hessen Corporate Network" (HCN) angeschlossen. Über das HCN werden Großrechneranwendungen, Zugänge zum Internet und Landesintranet und weitere Kommunikationsdienste (z.B. zentraler Mail-Server, Zugang zu Behördennetzen der Bundesverwaltung und der Länder) abgewickelt.

Schwerpunktmäßig bietet die Landesverwaltung derzeit über das Internet Informations- und Kommunikationsdienste an (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Behördenwegweiser, Bürgerservice sowie elektronische Post, Diskussionsforen). eGovernment-Anwendungen werden in ausgewählten Pilotprojekten erprobt, um Erfahrungen zu sammeln. Beispielhafte Projekte sind:

- In einem bundesweiten Modellversuch "Elektronische Steuererklärung (ELSTER)" wird der Austausch von Steuererklärungsdaten über das Internet zwischen Finanzamt und Steuerberater bzw. dem Steuerbürger erprobt.

- Für den elektronischen Geschäfts- und Zahlungsverkehr in der Hessischen Landesverwaltung wird die betriebswirtschaftliche Standardsoftware SAP R/3 stufenweise bis zum Jahre 2004 eingeführt.

- Ein online-Abrufverfahren für das Grundbuch wurde eingeführt, das zugelassenen Nutzern die online-Einsicht und den Ausdruck von Grundbuchinhalten ermöglicht. Bis Ende 2001 soll auch das Handelsregister auf online-Auskunft umgestellt werden.

- Das Statistische Landesamt vertreibt eine Vielzahl von Statistiken als kostenpflichtiges Download-Angebot im Internet und verbessert schrittweise die elektronische Kommunikation mit den Auskunftspflichtigen und mit den Landesdienststellen.

- Das Landesvermessungsamt setzt zur Belieferung mit Daten aus der automatisierten Liegenschaftskarte eine E-Commerce-Lösung für die Energiewirtschaft ein. Für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wurde die Möglichkeit geschaffen, auf das automatisierte Liegenschaftsbuch zuzugreifen. Außerdem ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2004 alle Behörden, Notare und Banken Katasterdaten über das Internet abrufen können.

Zur Bündelung und Intensivierung der Aktivitäten wird das Innenministerium unter Beteiligung der Ressorts ein Strategiekonzept zur Einführung von eGovernment in der Landesverwaltung erarbeiten.

Frage 20. Gibt es Untersuchungen/Analysen, die so genannte "weiche" Standortfaktoren (kulturelles und soziales Umfeld, Freizeitwert) bewerten, und wenn ja, wie stellen sich diese Faktoren derzeit

a) in Rhein-Main,

b) in den übrigen Regionen Hessens mit Schwerpunkten in der Medienwirtschaft dar?

Es gibt verschiedene Umfragen zur Bewertung des Standortes, die sowohl wirtschaftliche Faktoren beinhalten als auch so genannte "weiche" Standortfaktoren, wie beispielsweise die Lebensqualität in einer Region. Die Ergebnisse dieser Umfragen fallen sehr unterschiedlich aus. Eine von Arthur Andersen und dem Wirtschaftsmagazin "Fortune Magazine"1 jährlich durchgeführte Befragung von 1400 Unternehmensvorständen aus 85 Städten (35 in Europa und je 25 in Asien und Lateinamerika) weist Frankfurt als beliebteste europäische Stadt nach London aus. Dabei wurden vier Kategorien ausgewertet: Arbeitskräftepotenzial, wirtschaftliches Umfeld, Lebensqualität für junge Talente sowie Kostenbelastung der Unternehmen. In der Studie wird Frankfurt insbesondere wegen der ausgezeichneten Telekommunikationsinfrastruktur und der guten Verkehrsanbindung gelobt.

Eine Studie des Instituts für Medienentwicklung und Kommunikation2 von 1997, die sich dezidiert mit der Standortbeurteilung der hessischen Medienwirtschaft beschäftigt, enthält differenzierte Aussagen zu insgesamt 19 Standortfaktoren. Befragt wurden rund 100 Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche in Hessen. In der Einstufung, wie wichtig die einzelnen Standortkriterien für die Unternehmen sind, liegen weiche Standortfaktoren in der unteren Skalenhälfte: Das Image des Standortes halten 23 v.H. der Unternehmen für wichtig, das kulturelle Angebot 12 v.H., die Ballung von Kultur,

Wirtschaft und Politik 11 v.H., den Wohn- und Freizeitwert am Standort 9 v.H. und den Austausch mit der Kulturwirtschaft 8 v.H. An erster Stelle stehen hingegen wirtschaftliche Faktoren, wie die Kommunikationsinfrastruktur (56 v.H.), das Fachkräfteangebot (50 v.H.), die Verkehrsanbindung (49 v.H.) und die Kundennähe (47 v.H.). Neben der Rangfolge der Wichtigkeit enthält die Studie auch Auswertungen zur Beurteilung der Standortfaktoren. Auf der Skala der Schulnoten von 1 bis 6 beurteilten die Unternehmen der hessischen Medien- und Kommunikationsbranche bei den weichen Standortfaktoren das kulturelle Angebot mit 2,5 (jeweils Mittelwerte), die Ballung von Kultur, Wirtschaft und Politik mit 2,7, den Wohn- und Freizeitwert mit 2,7 sowie das allgemeine Standortimage mit 2,8. Ähnlich wie in anderen Studien erhalten die Verkehrsanbindung (1,7), die Kundennähe (2,2) und die Kommunikationsinfrastruktur (2,3) gute Noten. Insgesamt halten mehr als vier Fünftel der Unternehmen den Standort Hessen für attraktiv bzw. sehr attraktiv. Nur ein Zehntel ist gegenteiliger Meinung.

In der aktuellen Studie der FEH zur MuK-Branche in Hessen liegt das Untersuchungsziel weniger in der Standortbeurteilung der MuK-Branche, sondern in dem Themenbereich Aus- und Weiterbildung. In den Gesprächen mit Experten gab es jedoch insbesondere von Vertretern der Werbebranche den Hinweis, dass die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte im Standort RheinMain teilweise mit Problemen behaftet sei. Die Kritikpunkte lagen dabei häufig im Bereich weicher Standortfaktoren. Die Gesprächsergebnisse stellen aufgrund ihrer geringen Anzahl jedoch kein repräsentatives Meinungsbild dar.

Frage 21. Beabsichtigt die Landesregierung, den Telekommunikationsknoten Frankfurt auf Dauer zu sichern und auszubauen?

Welche Maßnahmen sind dafür vorgesehen?

Der Wirtschaftsraum Frankfurt hat sich zu einem der führenden Telekommunikationsstandorte in Europa entwickelt. Nach der Freigabe der Sprachkommunikation haben sich die meisten der internationalen Carrier in Hessen angesiedelt. Ca. 200 lizenzpflichtige Telekommunikationsanbieter haben ihren Sitz in Hessen, vornehmlich in und um Frankfurt. Dazu sind weitere Firmen zu rechnen, die ihren Sitz zwar außerhalb Hessens, hier aber wichtige Einrichtungen und bedeutende Tochterfirmen haben.

Im Internetbereich steht in Frankfurt mit DE-CIX der deutsche Internetknoten zur Verfügung, über den 85 v.H. des deutschen und 35 v.H. des europäischen Internetdatenverkehrs abgewickelt wird.

Die Landesregierung wird daher durch geeignete Rahmenbedingungen dafür Sorge tragen, dass diese international bedeutende Position gesichert und weiter ausgebaut wird. Sie hat dazu im Rahmen ihrer Technologiepolitik eine Aktionslinie "hessen-telekommunikation" entwickelt, in der alle diesbezüglichen Aktivitäten koordiniert und gebündelt werden sollen. Projektträger dieser Aktionslinie ist die TechnologieStiftung Hessen GmbH in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt. Erste Aktivitäten sind zu den Breitbandkabelaktivitäten und im Hinblick auf den UMTS-Aufbau in Hessen bereits erfolgt. Weitere Aktivitäten wie eine Datenbank der hessischen Telekommunikationsanbieter sowie weitere Informationsveranstaltungen, die Beteiligung an telekommunikationsrelevanten Messen sowie ein Telekommunikationsforum Hessen als Diskussionsplattform für technologische und ordnungs- bzw. regulierungspolitische Fragen befinden sich in der Planung.

Frage 22. Wie will die Landesregierung dazu beitragen, dass das Duale System, welches seit den 80er-Jahren existiert und sich bewährt hat, erhalten bleibt und gegebenenfalls gefördert wird?

Die Landesregierung bekennt sich zum dualen Rundfunksystem und zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des Hessischen Rundfunks.

Für Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des dualen Rundfunksystems sind folgende verfassungsrechtlich vorgegebene Parameter maßgeblich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des dualen Systems, in dem die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlich-rechtlichen, von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (BVerfGE Bd. 90, S. 60, (S. 91) - Urteil des 1. Senats vom 22. Februar 1994). Daher erfordert das zugunsten des privaten Rundfunks bereits erreichte Maß an Deregulierung und die - insbesondere im europäischen Rahmen - insoweit zu erwartende weitere Deregulierung gleich24 sam "spiegelbildlich" Maßnahmen, die die Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern.

So sind Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwar nicht grenzenlos, aber innerhalb des rechtlichen Rahmens zulässig. Verfassungsrechtlich bedeutet dies, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Teilhabe an den neuen technischen Möglichkeiten einzuräumen ist. Ihre staatsvertragliche, mithin einfach-gesetzliche Ausprägung findet diese Vorgabe in der Ermächtigung von ARD, ZDF und Deutschlandradio werbe- und sponsoringfreie Abrufdienste mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt anzubieten.

Angesichts der rasanten technischen Entwicklungen und der daraus hervorgehenden neuen Dienste, deren Wesensmerkmale durch Entwicklungsoffenheit und Dynamik gekennzeichnet sind, ist allerdings nicht zu verkennen, dass sich die Regularien der dualen Rundfunkordnung in Zukunft weitgehend auf die Konzentrationskontrolle, den Jugend- und Verbraucherschutz sowie die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Zugangs beschränken werden. Entsprechend der zunehmenden Schwierigkeit, die neuen technischen Entwicklungen normativ zu erfassen, wird es sowohl im Hinblick auf den öffentlichrechtlichen als auch mit Blick auf den privaten Rundfunk immer weniger gelingen, in den Regelungswerken enumerative Begrenzungen vorzusehen.

Auf europäischer Ebene wird die Landesregierung gemeinsam mit den übrigen Ländern daran mitwirken, dass die Fernsehrichtlinie zu einem kohärenten europäischen Rechtsrahmen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte umgestaltet wird, der für die einzelnen Dienste eine jeweils abgestufte Regelungsdichte vorsehen soll. Zugunsten des privaten Rundfunks sollen die Werberegelungen auf die Grundprinzipien wie die Gebote der Trennung von Werbung und Programm, der Kennzeichnung von Werbung sowie die Verbote der Verwendung subliminaler Techniken und Schleichwerbung beschränkt werden.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 10 bis 12 und 17 verwiesen.

Frage 23. Welchen Stellenwert haben für die Landesregierung die "Offenen Kanäle" und die nicht kommerziellen Radios in Hessen in der Zukunft?

Die im Dezember 2000 verabschiedete Novellierung des Hessischen Privatrundunkgesetzes (HPRG) legt fest, dass die bisher dort verankerten Zahlenobergrenzen für nichtkommerzielle lokale Hörfunkveranstalter und Offene Kanäle entfallen. Der LPR Hessen wird damit die Option eingeräumt, weitere Offene Kanäle einzurichten und Veranstalter für den Nichtkommerziellen Lokalen Hörfunk (NKL) zuzulassen.

Die LPR Hessen hat für das Haushaltsjahr 2001 von der Einrichtung weiterer Offener Kanäle oder der Zulassung weiterer nichtkommerzieller lokaler Hörfunkveranstalter zunächst abgesehen. Ob sie mittelfristig von den im Gesetz verankerten Optionen Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

Ausweislich von Versammlungsbeschlüssen aus jüngerer Zeit plant die Landesanstalt, die inhaltliche Ausrichtung der Bürgermedien, insbesondere der Offenen Kanäle, künftig stärker in Richtung "Medienkompetenzvermittlung" zu verändern. Die Landesregierung geht insofern davon aus, dass der Stellenwert der Bürgermedien in Zukunft eher höher denn niedriger zu veranschlagen sein wird.

Frage 24. Welche Konzepte verfolgt die Landesregierung, um den Filmstandort Hessen zu stärken und weiterzuentwickeln, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch unter kulturellen Aspekten?

Mit dem gerade aufgelegten Filmfonds Hessen-Invest-Film ist das Land erstmals in die wirtschaftliche Filmförderung eingestiegen. Mit dem neuen, innovativen Instrument der Filmfinanzierung verleiht die Landesregierung der Entwicklung des Film- und Medienstandortes Hessen zusätzliche Dynamik (siehe hierzu die Beantwortung der Frage 4 c).

Mit der Kooperation mit der amerikanischen Visual Effects Society (VES) ist es darüber hinaus gelungen, ein bedeutendes internationales Festival im Rahmen der eDIT nach Frankfurt am Main zu holen (siehe hierzu die Beantwortung der Frage 3).