Betreuungslücke aufgrund späterer Sommerferien

Betreuungsverträge für Kindertagesstätten und die Offene Ganztagsgrundschule enden in der Regel zum 31. Juli, dem offiziellen Ende des Schul- und Kindergartenjahres. Eltern, deren Kinder eingeschult werden, müssen die folgende Zeit zwischen dem 31. Juli und Schuljahresbeginn ggf. ohne ein den Kindern vertrautes Betreuungsangebot auskommen. Diese Betreuungslücke muss z. B. durch Einsatz von Urlaub überbrückt werden.

Während in den letzten Jahren aufgrund der frühen Sommerferien und eines Schuljahresbeginns Anfang/Mitte August die Betreuungslücke zeitlich klein war, wird sich dies in den kommenden Jahren ändern. 2010 beginnt das Schuljahr am 27. August und 2011 sogar erst am 07. September. Dies bedeutet, dass Kindern beim Übergang von der Kita in die Grundschule das vertraute Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung steht und bis Schuljahresbeginn eine Betreuungslücke von 4 bzw. 6 Wochen abgesichert werden muss. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Sommerferien viele Kitas zumindest teilweise geschlossen sind. Es besteht die Gefahr, dass die Zeit der Betreuungslücke so lang wird, dass sie nicht einmal durch den gesamten Jahresurlaub der Eltern geschlossen werden kann.

Welche Lösungsvorschläge hat die Landesregierung, um die in den kommenden Jahren entstehenden Betreuungslücken in einer kindgerechten und familienfreundlichen Weise zu schließen?

Es gibt keine Betreuungslücken beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule, da gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung hat. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass die Jugendämter die späteren Sommerferien in die örtliche Planung einbeziehen und dabei die Belange der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigen.

Im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich gibt es keine Betreuungslücken, weil die Zeit vom 1.8. eines Jahres bis zum 31.7. des Folgejahres nicht die Dauer des Ganztagsangebots, sondern den Zeitraum für die Finanzierung der jeweiligen Plätze im offenen Ganztag in einem Schuljahr darstellt. Die Finanzierung später Ferienzeiten am Ende eines Schuljahres in der Zeit nach dem 1.8. eines Jahres ist dann aus den für die offene Ganztagsschule bereit gestellten Mitteln des jeweilig folgenden Schuljahres möglich, ggf. auch aus den Mitteln der allen offenen Ganztagsschulen grundsätzlich zur Verfügung stehenden ergänzenden Betreuungspauschale.