Zeuge Dr JörgMichael Günther Ich hatte den Prüfauftrag die Unterlagen zu prüfen ob sich Pflichtverletzungen ergeben
Johannes Remmel (GRÜNE): Das heißt, Sie haben nach strafrechtlichen Verfehlungen gesucht?
Zeuge Dr. Jörg-Michael Günther: Ich hatte den Prüfauftrag, die Unterlagen zu prüfen, ob sich Pflichtverletzungen ergeben. Naturgemäß bezieht sich der Begriff „Pflichtverletzungen" auf Pflichtverletzungen jeder Art. Manche Pflichtverletzung kann unter Umständen auch eine Straftat sein.
Johannes Remmel (GRÜNE): Sie hatten also den Auftrag vom Staatssekretär, nach strafrechtlichen Sachverhalten zu suchen?
Zeuge Dr. Jörg-Michael Günther: Wir hatten den Auftrag, die von Frau Delpino an den Staatssekretär überreichten Unterlagen bezogen auf Pflichtverletzungen von Herrn Dr. Friedrich zu prüfen."
Weiter hat er auf die Frage des Abgeordneten Remmel (APr. 14/998, S. 67), „Und Sie haben gegenüber Frau Delpino auch zu erkennen gegeben, dass Sie zusammen mit Frau Wender und Frau Meyer-Mönnich allgemeine Verfehlungen sammeln?", erklärt (APr. 14/998, S. 67): „Sie müssen sehen, dass das zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem Herr Dr. Friedrich durch sein Verhalten gegenüber dem Landesrechnungshof massivste Zweifel an seiner Seriosität als Abteilungsleiter und Führungsperson gesät hatte. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Überprüfung des Verhaltens eines Abteilungsleiters eines Ministeriums vorgenommen. Zu den Prüfprozessen zählte eben auch eine neutrale Prüfung der Unterlagen durch drei Juristen. Herrn Staatssekretär war es wichtig, dass eine solche Prüfung korrekt, objektiv und neutral vorgenommen wird. So ist es dann auch pflichtgemäß an einem Feiertag geschehen." MRin Meyer-Mönnich hat in ihrer Vernehmung ebenfalls bekundet, dass an diesem Tag weder eine Prüfung in strafrechtlicher Hinsicht stattgefunden habe noch sei gesammelt worden (APr. 14/999, S. 194 f.).
Im weiteren Verlauf des Tages erschien MRin Delpino, die sich an diesem Tag ebenfalls im Ministerium aufhielt, um - nach eigenem Bekunden - dort zu arbeiten und erkundigte sich nach dem Stand der Angelegenheit. Zum Inhalt dieses Gesprächs erklärte MR Dr. Günther (APr. 14/999, S. 127 f.): „Später rief Frau Delpino an zu meiner Überraschung, denn sie war auch im Haus, kam dann zu der Besprechung und fragte, wie wir die Unterlagen bewerten würden. Ich habe Frau Delpino mitgeteilt, dass in der Kürze der Zeit eine Bewertung von komplexen Vergabevorgehen schwierig sei, aber nachdem wir die Akten mal durchgeblättert und angeschaut hatten, jedenfalls nicht evident gravierende Dienstpflichtverletzungen auf den ersten Blick zu erkennen seien."
Weitere interne und externe Prüfungen
Nachdem der Staatssekretär Kenntnis von den Vorwürfen von MRin Delpino in Bezug auf das Verhalten von Dr. Friedrich bei dem Auswahlverfahren im Jahre 2004 erhalten hatte, beauftragte er noch am 16. Juni 2006 MR Dr. Günther zu prüfen, ob unter den gegebenen Umständen eine außerordentliche Kündigung von Dr. Friedrich gerechtfertigt wäre.
Gleichzeitig wies er MR Dr. Günther an, ein renommiertes Rechtsanwaltsbüro mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer außerordentlichen Kündigung zu beauftragen.
MR Dr. Günther fasste diesen Arbeitsauftrag unter dem 17. Juni 2006 wie folgt zusammen: „Arbeitsauftrag vom 16.06.2006 an den Unterzeichner durch Herrn Staatssekretär Dr. Schink:
1) Prüfung der Erfolgsaussichten für eine außerordentliche Kündigung des Leiters der Abteilung IV des Ministeriums, Herrn Dr. Harald Friedrich, und ggf. Absendung/ Übergabe der Kündigungserklärung möglichst am Mittwoch
2) Beauftragung eines renommierten Anwaltsbüros mit der Erstattung eines entsprechenden (parallelen) (Kurz-)Gutachtens mit gleicher zeitlicher Zielsetzung. zu 2) Anwaltsbeauftragung
Am 16.06.2006 wurde tel. mit Herrn Dr. Zimmermann von dem sehr renommierten Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro Dr. Hölters und Dr. Elsing, welches auch im Individualarbeitsrecht tätig ist, Kontakt aufgenommen. Herr
Dr. Zimmermann erklärte sich bereit, innerhalb des besprochenen Zeitrahmens ein arbeitsrechtliches Gutachten zu erstellen. Es wurde Herrn Dr. Zimmermann zugesagt, ihm am Montag morgen die für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen und eine Darstellung des Sachverhalts, auf dessen Basis eine gutachterliche Bewertung erfolgen soll.
Die nachfolgende Darstellung dient der Information des RA über die Hintergründe des Falles und die entscheidenden Grundlagen für die sich stellende Frage nach einer fristlosen Kündigung:
I. Ausgangssituation
A. Aktueller Kündigungsanlass/Kündigungsgrund Schreiben des Mitglieds des Abteilungsleitungsteams der Abteilung IV, Frau Delpino, vom 15.6.2006, in welchem sie dem Staatssekretär mitteilt, dass der AL IV zu ihren Gunsten das sie betreffende Personalauswahlverfahren manipuliert hat (Anlage 1).
B. Allgemeine Ausgangslage/Hinweise zur Position des AL IV/Hintergrundinfos
Die sich aktuell stellende Frage nach einer fristlosen Kündigung des AL IV bedarf einiger Hintergrundinformationen:
Der Leiter der Abteilung IV (im Weiteren: AL IV) ist seit vielen Jahren sehr umstritten, hatte aber nahezu unbeschränkte Rückendeckung der alten Hausspitze.
Die Kritik am AL IV bezog/bezieht sich sowohl auf die fachliche Arbeit als auch auf seine Personalführung und den Umgang mit externen Personen und bedeutenden Institutionen, Behörden und Unternehmen etc. Es gibt mündliche und schriftliche Beschwerden an die Hausspitze über das Verhalten des AL IV. Der AL IV in Persona war bereits Gegenstand von Landtagsanfragen etc. Es gibt sehr ernstzunehmende (und aktuelle) Hinweise auf aktives Mobbing usw. durch den AL IV und Rechtsverstöße bzw. Verletzung von Dienstpflichten.
In der Vergangenheit und bis heute hat der AL IV u.a. in unterschiedlichster Form grundlegende Hauserlasse des Ministeriums nicht beachtet und Vergabevorschriften nicht eingehalten, was bisher aus den verschiedensten Gründen zu keinen Konsequenzen führte.
Das Vorgehen des AL IV hat nunmehr am Freitag, den 17.06.2006, kurz vor dem Ende eines mehrwöchigen Amerika-Aufenthalts des AL zu einer 2monatigen Freistellung (Suspendierung) geführt.