Das LKA nahm zunächst verdeckte Ermittlungen auf

Mit Verfügung vom 19. Dezember 2006 beauftragte der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal gemäß § 145 Abs. 1 GVG, in dem Ermittlungsverfahren Dr. Friedrich die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Das Verfahren erhielt dort das Aktenzeichen 85 Js 1/07.

Verdeckte Ermittlungen

Mit Schreiben vom 26. Januar 2007 bat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal den Direktor des LKA, die polizeilichen Aufgaben im Ermittlungsverfahren gegen Dr. Friedrich gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 3 POG zu übernehmen. Mit Schreiben vom 28. Februar 2007 entsprach der Direktor des LKA diesem Übernahmeersuchen.

Das LKA nahm zunächst verdeckte Ermittlungen auf. Die Ermittlungen konzentrierten sich zunächst auf mögliche Vergaberechtsverstöße; später wurde auch die Frage einer zweckwidrigen Verwendung von Mitteln aus der Abwasserabgabe in die Ermittlungen mit einbezogen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen betraf dabei die Projekte MAPRO, KARO, GIS-Reevaluation, Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer Teil 1 Phase 1, Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer Teil 1 Phase 2 und Niederschlagswassereinleitungen in NRW. 2.3.2.1. Allgemeine Ermittlungen und Finanzermittlungen

Im Zuge der Ermittlungen wurden Erkundigungen über Dr. Friedrich sowie über weitere Personen, Institute und private Firmen, die zu den Auftragnehmern der Abteilung IV im MUNLV gehörten, u. a. durch Internetrecherchen, Einwohnermeldeamtsüberprüfungen und Anfragen bei diversen Polizeibehörden sowie Anfragen beim Handels- und Vereinsregister eingeholt. Weiter wurden insoweit umfangreiche Finanzermittlungen durchgeführt.

Einbeziehung des MUNLV

Vom MUNLV wurden wiederholt Vergabeakten insbesondere in Bezug auf die o. g.

Projekte angefordert. Am 8. März 2007 wurde hierzu eine Dienstbesprechung im MUNLV durchgeführt, an der MR Dr. Günther, MRin Meyer-Mönnich, MRin Wender, der Leiter der die Ermittlungen führenden „EK Stuhl", KHK Lech, und KHK Richter teilnahmen. Zu Beginn dieser Besprechung wurde den Beamten des LKA auf Nachfrage der Abschlussbericht des Prüfteams „Vergabeverfahren in der Abteilung IV" vom 14. November 2006 übergeben. Weiter wurde vom MUNLV zugesagt, die in dieser Besprechung vom LKA angegebenen Unterlagen/Dateien bereits erfolgter Vergaben sowie eine Durchschrift der im arbeitsgerichtlichen Verfahren gewechselten Schriftsätze und eine Kopie des dort abgeschlossenen Vergleichs nachzureichen. Schließlich erklärte sich das MUNLV auch bereit, dem LKA die dienstlichen Dateien von Dr. Friedrich zum Zwecke der Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Hinsichtlich der privaten Festplatte von Dr. Friedrich wurde vereinbart, in Absprache mit dem sachleitenden Dezernenten der Staatsanwaltschaft Wuppertal, OStA Meyer, beim zuständigen Amtsgericht einen Beschluss zu beantragen.

Die erbetenen Akten wurden dem LKA nach und nach übermittelt. Vom Schriftwechsel des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde allerdings nur die Klageerwiderung der Rechtsanwälte des MUNLV, Hölters & Elsing, vom 8. September 2006 übersandt.

In der Folgezeit übermittelte das MUNLV weitere vom LKA angeforderte Akten, die das LKA nach und nach auswertete.

Am 8. November 2007 kam es zu einer weiteren Besprechung im MUNLV, an der MRin Wender, MR Dr. Günther, KHK Lech und OStA Meyer teilnahmen. In dieser Besprechung wurde insbesondere ein Fragenkatalog der Ermittlungsbehörden zum Projekt MAPRO erörtert, der vom MUNLV beantwortet werden sollte. Zudem stellte der OStA Meyer fest, dass neben dem Projekt MAPRO auch in Bezug auf andere Vorhaben Zweifel bestünden, dass es sich hierbei um F & E-Vorhaben handele und/bzw. dass sie der Zweckbindung der Abwasserabgabe entsprechen würden.

Man kam überein, dass nach Eingang des Fragenkatalogs mit Anlagen MR Dr. Günther die weitere Vorgehensweise mit dem Staatssekretär und dem Abteilungsleiter IV abstimmen werde. Weiter wurde vereinbart, dass zur Wahrung der Objektivität in die Prüfung keine Personen aus dem Fachreferat IV-9 mit eingebunden werden sollen, da diese bereits am Vergabeverfahren unmittelbar beteiligt waren.

Am nächsten Tag vereinbarte KHK Lech mit MR Dr. Günther telefonisch, neben dem Projekt MAPRO weitere F & E-Vorhaben in die Prüfung mit einzubeziehen, zu denen beim derzeitigen Stand der Ermittlung Zweifel bestehen, ob es sich um F & EVorhaben handelt und/bzw. dass sie der Zweckbindung der Abwasserabgabe entsprechen.

Die Fragen wurden dann unter dem 19. November 2007 in einem schriftlichen Katalog fixiert und dem MUNLV übermittelt.

Die Erstellung einer entsprechenden Stellungnahme im MUNLV zog sich über Monate bis zum 11. Juni 2008 hin und erfolgte erst nach Abschluss der verdeckten Ermittlungen.

Einbeziehung des Landesrechnungshofs

Der Vorschlag von MR Dr. Günther, den Landesrechnungshof in die Prüfung der Vergabeverfahren der Abteilung IV des MUNLV einzubinden, ließ sich nicht verwirklichen, weil der Landesrechnungshof bei einem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren keinen eigenen Prüfungsbedarf sah.