Zeuge Harald Duve Doch der Auftrag bezieht sich grundsätzlich auf alle Akten

Innenausschuss hat unser Landeskriminaldirektor ausführlich Stellung genommen.

Johannes Remmel (GRÜNE): Aber wenn Sie so einen Auftrag kriegen, haben Sie nicht überall nachzuhalten, wo das jetzt wie gespeichert ist, also beispielsweise auf Festplatten?

Zeuge Harald Duve: Doch, der Auftrag bezieht sich grundsätzlich auf alle Akten. Aber uns war die Problematik mit den E-Mails zum damaligen Zeitpunkt noch nicht so bekannt."

Der Zeuge Rauschen hat während seiner Vernehmung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II zu den möglichen technischen Problemen bei der Löschung von TKÜ-Daten wie folgt Stellung genommen: (APr. 14/1054, S. 9 ff.): „Erst einmal musste verifiziert werden, was gelöscht werden muss, also Abgeordnetengespräche. Dann musste überprüft werden: In CASE war es zu diesem Zeitpunkt so, dass die Verbindungsdaten, die grau unterlegt waren, wie ich es eben gesagt habe, die uns mit der Aufzeichnung schon praktisch übermittelt wurden, nicht von uns zu löschen sind.

Wir konnten nur in die Bereiche, die für uns zugänglich waren. Das war die Protokollierung des Gesprächs. Dann wurde vorläufig, bis die Löschungsmöglichkeiten durch das LZPD zur Verfügung gestellt wurden oder bis überhaupt durch das LZPD gelöscht werden konnte, einfach in den Text geschrieben: gelöscht gemäß § 160a StPO. Das hat der Kollege H. gemacht, der eine Art CASE-Betreuer ist. Er hat die Datensätze aufgerufen und anstelle des geschriebenen Textes, des protokollierten Gesprächstextes, reingeschrieben: gemäß § 160a StPO gelöscht. Damit war der Inhalt des Gesprächs nicht mehr vorhanden. Der Rest allerdings, der einfach übermittelt wurde ­ sprich: Verbindungsdaten, Datum, Uhrzeit, Telefonnummern ­, war darin. Technische IDs und alles, was dazugehört, waren nicht wegzulöschen. Derjenige aber, der unbedarft auf diesen Datensatz gucken würde, konnte nicht auf Anhieb herausfinden, was dahintersteckt.

Dazu kommt, dass an einem solchen Datensatz noch verschiedene Verknüpfungen zu anderen Dingen, wie zum Beispiel die Rohdaten, hängen. Das ist aber so technisch, da dürfen Sie mich nicht fragen. Ich kenne mich damit nicht so ganz aus. Jedenfalls hat man auf dem Bildschirm ganz viele Eingabefelder, und unten drunter hängt eine Übersicht in Zeilenform, in Spalten untergliedert, was an Verknüpfungen noch alles daranhängt. Von diesen Verknüpfungen kann man einen Teil löschen, einen Teil nicht.

Wenn man den löscht, ist er sowieso nicht sofort weg. Das ist auch noch eine Spezialität von CASE. Man kann ihn nur zum Löschen vormerken.

Wenn man ihn dann abspeichert, wird er technisch ­ wie auch immer ­ verschoben. Wenn man dann nach 14 Tagen noch einmal guckt, ist der Datensatz auch weg. In dieser Zeit könnte er aber immer noch da sein.

Man weiß nicht, wann er gelöscht wird. Das sind Routinen, die vom LZPD gefahren werden, und dann wird die Löschung vollzogen.

Wie gesagt: Den Datensatz selbst, der übermittelt wurde, kann man auch mit dieser Art nicht löschen. Da erscheint ein Papierkorb, der manchmal durchscheinend ist, sodass man sieht: Hier kann ich nicht löschen. Wenn er nicht durchscheinend ist, kann man löschen. Wie sich das mit den Löschmöglichkeiten genau verhält, kann ich Ihnen aus der Erinnerung nicht mehr sagen. Wenn man da drinsteckt, sieht man das und kann es auch nachvollziehen. Aber das alles zu erklären, ist ein bisschen schwierig.

Vorsitzender Thomas Kutschaty: Haben Sie es denn innerhalb unseres Untersuchungszeitraums ­ wir beschäftigen uns mit dem Zeitraum bis Ende Juni 2009 ­ letztendlich geschafft, das komplett zu löschen?

Zeuge Andreas Rauschen: Am Anfang bestand die Löschmöglichkeit für uns ja nicht. Für uns Anwender war nicht klar, welche Probleme da bestehen. Das wurde uns vom LZPD so mitgeteilt. Dann gab es Termine mit dem LZPD, an denen wir mit ihnen versucht haben, die Löschung durchzuführen. Dann kam wieder die Mitteilung, dass sich das verschieben würde, weil es nicht klappt.

Letztlich wurde es in mehreren Durchgängen beim LZPD gelöscht. Beim ersten Mal war Herr S. anwesend, dann war ich mal anwesend, dann war noch ein anderer Kollege anwesend, und zuallerletzt war ich damit beauftragt, die komplette Telefonüberwachung in CASE löschen zu lassen. Das war ­ wie ich es nachgelesen habe ­ am 24.11. Das war aber nur CASE. Man muss noch einmal differenzieren. Es gibt die Aufzeichnungssoftware, die GEMINI heißt. Zu der hatte ich zum Beispiel gar keinen Zugang. Ich hatte kein Kennwort dafür, das konnte nur Herr S. machen.

Er hatte Zugang zu GEMINI. Nur in GEMINI konnte man überhaupt die EMails sehen. Die E-Mail-Überwachung war ja auch mit der Telekommunikationsüberwachung abgedeckt. Die Bearbeitung geschah allein durch Herrn S..

Auch da gab es Probleme. Man musste sie auf Beweisverwertungsverbot setzen, erst dann konnten sie das beim LZPD löschen. Da Herr S. das beim ersten Durchgang vom Handling her nicht wusste, war auch beim ersten Mal nicht alles zu löschen. Dann war wieder ein Termin, wo in GEMINI gelöscht werden musste. Zum Schluss ­ wenn ich die Akte richtig gelesen habe; da war ich aber schon nicht mehr mit den ganzen Dingen betraut; bei mir endete das am 24.11. mit der Löschung in CASE

­ muss es erst im Dezember geklappt haben, dass alles gelöscht wurde.

Abkürzung erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen

Aber darüber bin ich nicht informiert. Das war dann wieder mehr Sache des Herrn Lech als Kommissionsleiter.

Vorsitzender Thomas Kutschaty: Das veranlasst mich zu einer Nachfrage. Wie viele Löschungsaktionen gibt es denn pro Jahr? Das ist doch wahrscheinlich nicht die erste gewesen.

Zeuge Andreas Rauschen: Doch, die allererste. Es war die allererste Telefonüberwachung. Das Korruptionsrecht hatte sich erst zum 01.01.2008 geändert. Erst damit war bei schwerer Korruption eine Telefonüberwachung möglich. Dementsprechend war das für unsere Dienststelle der erste Fall. Auch für das Löschen gab es zum 01.01. eine Gesetzesänderung. Bis dahin war das mit dem Löschen nicht so prekär.

Das Handling bei der Staatsanwaltschaft war auch noch nicht so sicher.

Ich weiß, dass Herr Meyer teilweise verzweifelt versuchte, die Rechtslage mit seinen Kollegen zu erörtern. Denn in dem einen Text wurde von unverzüglich gesprochen, und laut dem anderen Text war noch die Rechtssicherheit, sprich: die rechtliche Überprüfung, zu gewährleisten.

Aber wenn wir gelöscht hatten, war ja nichts mehr da. Insofern war die Frage: Wie macht man es, dass die Löschung doch die Rechtssicherheit gewährleistet? Das war von der rechtlichen Lage her und auch bei der Durchführung ein bisschen schwierig.

Zu diesem Programm hat der Landeskriminaldirektor in der Innenausschusssitzung ausführlich Stellung genommen. Da war noch kein Löschknopf vorhanden. Es war wohl bekannt ­ bei uns nicht, aber allgemein bei den Kollegen, die sich mit Telefonüberwachung auskennen ­, dass es noch Schwierigkeiten mit dem Programm gab, aber für uns war das neu. Wir hatten vorher nicht damit zu tun. Dieses Terrain war für uns ein bisschen unbekannt."

Schließlich hat LdsKD Behrendt auf die Frage des Abgeordneten Priggen, ob im vorliegenden Fall die Verbindungsdaten der Telekommunikations-Überwachung gelöscht worden seien, erklärt (APr. 14/1054, S. 122 ff.): „Am Ende ja. Wir haben das ja erst schriftlich berichtet gegenüber dem Innenausschuss, und ich hatte dazu noch ergänzende Fragen beantwortet. Die Verbindungsdaten ließen sich nicht ohne Weiteres von der Sachbearbeitung löschen, sondern das ging erst bei den zentralen polizeitechnischen Diensten und musste dann separat in der Anwendung CASE und GEMINI vorgenommen werden. Das war eine recht komplexe Geschichte, weil das eben manuell erfolgen musste.

Reiner Priggen (GRÜNE): Das heißt, die Verbindungsdaten, aber auch die Dokumentationen der Verbindungsdaten zu löschen.