Aushorstung von Habichten - Genehmigte Nesträuberei?

In Bocholt fand, mit Genehmigung des Kreises Borken, im letzten Jahr eine HabichtAushorstung für den Falknernachwuchs statt, um die Jungvögel durch Falkner zu Jagdvögeln abrichten zu lassen. Dabei handelt es sich um das wahrscheinlich einzige noch besetzte Habichtrevier (von ca. 4 Exemplaren). Gleichzeitig haben aber Habicht-Nachzuchten bei einem Bocholter Falkner stattgefunden, so dass dort eine Abrichtung zu Jagdvögeln hätte stattfinden können. Laut Bundesjagdgesetz § 22 Absatz 4 ist das Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen nur im Einzelfall als Ausnahme zu Beizzwecken erlaubt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Aushorstungsgenehmigungen für Habichte gab es in den letzten fünf Jahren in NRW? (Bitte aufgelistet nach Jahren und Kreis)

2. Nach welchen Kriterien wurden diese Genehmigungen jeweils erteilt?

3. Wie viele Habichte/ Brutpaare sind in den vergangenen fünf Jahren den Unteren Jagd-, bzw. Unteren Landschaftsbehörden in NRW als Bestandstiere von Falknern gemeldet worden? (Bitte aufgelistet nach Jahren, Kreis und Anzahl Habichte)

4. Wie viele Nachzuchten sind in diesem Zeitraum in Gefangenschaft von Falknern erfolgt? (Bitte aufgelistet nach Jahren, Kreis, Anzahl Habichte)?

5. Wie bewertet die Landesregierung den Gefährdungsgrad des Habichts in NRW und in Deutschland?