Fehlgeplante Lärmsanierung an der A46

Im Jahre 2007 wurde, im Zuge von Lärmsanierungsmaßnahmen, an der A46, im Bereich Wuppertal-Elberfeld, Mirker Höhe, Üllendahler Brücke, vorhandener Lärmschutz aus Aluminiumblech-Profilen vom Landesbetrieb Straßen.NRW entfernt und durch Glasscheiben ersetzt, die nachweislich schlechteren Lärmschutz bieten, als das zuvor vorhandene Material.

Durchgeführte Messungen haben ergeben, dass die Lärmbelästigung seitdem meist weit über den zulässigen Grenzwerten liegt, was eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohnern darstellt. Es wurde somit das Gegenteil des eigentlichen Ziels von Lärmsanierungen erreicht.

Seit dieser baulichen Maßnahme im Jahr 2007 wurde wiederholt in den Medien und von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner auf die Missstände hingewiesen. Schließlich räumte Straßen.NRW im Dezember des Jahres 2009 Mängel ein. Jedoch wurden als Lösung lediglich passive Lärmschutzmaßnahmen in Aussicht gestellt, nicht aber ein Austausch der Glaswände etwa gegen effektivere Schallschutzpaneele. Durch diese passiven Maßnahmen ist eine Garten- oder Balkonnutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner auch weiterhin nicht möglich.

Permanente und erhöhte Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger ist erwiesenermaßen ein Gesundheitsrisiko.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Was war der Grund dafür, im Jahre 2007 Glasschutzwände zu installieren, die nachweislich schlechte Lärmschutzeigenschaften haben und damit nicht einmal gleichwertig mit den vorhanden Lärmschutzmaßnahmen waren?

2. Warum wurden die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner seit dem Einsetzen der Glasscheiben nicht berücksichtigt bzw. die von ihnen aufgezeigten Mängel erst Ende des Jahres 2009 eingeräumt?

3. Was war der Grund für die spätere Entscheidung, passiven Schallschutz an den Häusern zu installieren, statt effektiveren aktiven Schallschutz, etwa in Form von Schalldämmpaneelen, einzubauen?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung weiter, um zumindest den Lärmschutzstand von vor 2007 in der Umgebung wiederherzustellen?

5. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung dem Lärmschutz und damit dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger generell ein?