Gebetsräume für Musliminnen und Muslime in öffentlichen Gebäuden

Der Islam ist die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland. Allein in Nordrhein Westfalen leben eine Million Musliminnen und Muslime. Während sie durch neue Moscheebauten immer mehr in einem würdigen Rahmen beten bzw. ihrem Glauben nachgehen können, ist dies im öffentlichen Einrichtungen eher selten der Fall.

So gibt es in fast jedem Krankenhaus in NRW einen Raum, im dem Christinnen und Christen die Möglichkeit finden, Andacht zu halten und zu beten. Entsprechende Räume für Muslime sind hingegen in der Regel nicht üblich. Eine Ausnahme davon ist z. B. die Universitätsklinik in Aachen, wo muslimischen Patienten Räumlichkeiten zur Glaubensausübung zur Verfügung gestellt werden.

Altenheime und Gefängnisse verfügen in der Regel ebenfalls über einen Gebetsraum für Christinnen und Christen. Doch auch Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens brauchen Räumlichkeiten, die ihnen ihre Glaubensausübung ermöglichen.

Viele internationale Flughäfen bieten den Flugreisenden ebenfalls Gebetsmöglichkeiten. Der Frankfurter Flughafen hält z. B. neben einem Gebetsraum für Christen auch einen Gebets8 raum für Muslime vor. Dies ist hingegen am internationalen Flughafen Düsseldorf nicht der Fall.

1. Befürwortet die Landesregierung die Einrichtung von Gebetsräumen für Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens in öffentlichen Gebäuden wie z. B. Krankenhäusern, Altenheimen oder auch Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen?

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine auf den Menschen ausgerichtete Behandlung und Pflege in Krankenhäusern und Altenheimen nicht entscheidend dadurch geprägt wird, dass für jede Glaubensrichtung entsprechende Gebetsräume vorhanden sind. Viel wichtiger ist es, dass sich Einrichtungen interkulturell öffnen und Pflegekonzepte kultursensibel die variierenden Lebensgewohnheiten aufgreifen und in den Dienst am Menschen einbeziehen.

An den Universitätskliniken rechtfertigt es - bei aller gebotenen religiösen und weltanschaulichen Neutralität - die besondere Krankheits- und Behandlungssituation der Patientinnen und Patienten, denjenigen, die dies wünschen, Zugang zu seelsorgerischem Beistand und Möglichkeiten zum Gebet einzuräumen. Zum Teil verfügen insbesondere große öffentliche Krankenhäuser und Universitätskliniken über Gebetsräume für Muslime. Andere Krankenhäuser bieten stattdessen „Räume der Stille", die als konfessionsübergreifende Andachtsräume für alle Religionen nutzbar sind.

Die Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen verfügen nicht über spezielle Gebetsräume für Muslime. Sie stellen jedoch Räume für die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener durch Religionsbeauftragte (Imam, Hodscha), das Freitagsgebet und andere religiöse Veranstaltungen bereit.

2. Falls ja, durch welche Maßnahmen setzt sich die Landesregierung für die Einrichtung von muslimischen Gebetsräumen in öffentlichen Einrichtungen wie den oben genannten ein?

Die Landesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Einrichtung von Räumlichkeiten zur Religionsausübung in Krankenhäusern. Die Krankenhäuser entscheiden eigenverantwortlich, ob sie die ihnen zufließenden Fördermittel auch für die Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten nutzen. Universitätskliniken, die bereits seit ihrer Verselbständigung als Anstalten des Öffentlichen Rechts zum 01.01.2001 lediglich der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob und welche Räumlichkeiten ggf. als Gebetsräume genutzt werden können.

Unabhängig von dem Umstand, dass es sich bei Altenheimen in der Regel nicht um öffentliche Gebäude handelt, hat das Land Nordrhein-Westfalen den Anspruch aus Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz, der die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, durch § 1 Absatz 1 Satz 8 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen für Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Die besonderen Belange pflegebedürftiger Migranten sind zu berücksichtigen. Für die Versorgung demenziell erkrankter Menschen ­ auch für betroffene Muslime ­ ist das Demenzservicezentrum Gelsenkirchen ein kompetenter Ansprechpartner. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Bemühungen um eine interkulturelle Öffnung von Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens weiterhin für eine kultursensible Behandlung und Pflege einsetzen.

Bei Bauvorhaben neuer Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, wie derzeit in Wuppertal-Ronsdorf und in Ratingen, werden multifunktionale Räume eingerichtet, die u.a. für die religiöse Betreuung auch von Gefangenen muslimischen Glaubens bereitstehen.

3. Welche Folgen hat das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September 2009, wonach muslimische Schülerinnen und Schüler das Recht auf einen Gebetsraum an Schulen haben, für Nordrhein-Westfalen?

Keine ­ Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin in diesem Rechtsstreit bindet allein die Beteiligten (§ 121 Verwaltungsgerichtsordnung).

4. Wird sich die Landesregierung für die Einrichtung eines Gebetsraums für Flugreisende muslimischen Glaubens am größten Passagierflughafen Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf einsetzen?

Am Flughafen Düsseldorf gibt es bereits einen Gedenkraum, der als Gebetsraum auch von Flugreisenden muslimischen Glaubens genutzt werden kann. Maßnahmen der Landesregierung zur Einrichtung von Gebetsräumen für Muslima und Muslime sind daher am Flughafen Düsseldorf nicht erforderlich.