Arbeitgeber

Da einige Behörden im Einzugsbereich des VRS die verpflichtende Ticketabnahme von 100 % nicht mehr erfüllen konnten, wurden in der Vergangenheit bereits JobTicket-Verträge gekündigt. Mittlerweile hat der Bund durch Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH für seine Bediensteten eine Lösung gefunden. Es besteht nun die Möglichkeit des Bezugs sogenannter GroßkundenTickets, bei dem statt einer 100-prozentigen Abnahme nur noch 35 % der Beschäftigten aller Behörden und Einrichtungen des Bundes das Ticket beziehen müssen.

1. Ist der Landesregierung diese Regelung bekannt?

Ja

2. Hat die Landesregierung bereits erwogen bzw. Schritte unternommen, um ein ähnliches Modell für ihre Bediensteten auszuhandeln?

Nein

3. Falls nein, wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, ein solches GroßkundenTicket für Landesbedienstete auszuhandeln?

4. Wird die Landesregierung die notwendigen Schritte unternehmen, um ihren Bediensteten ein günstiges Ticket für die Fahrt zum Arbeitsplatz zu ermöglichen?

Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, ein Großkundenticket für die Landesbediensteten auszuhandeln.

Ein Großteil der Landesbehörden (z. B. die Bezirksregierung Köln) nutzt im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung das Angebot des sog. Firmentickets (im VRS sog. JobTicket, Solidarmodell). Dabei werden für alle Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle Tickets abgenommen. Dieses führt zu günstigeren Konditionen, als es über andere Rabattierungsmodelle des VRS möglich wäre.

Das vom VRS angebotene Großkundenticket setzt voraus, dass der Arbeitgeber mindestens 10.000 Mitarbeiter im Bereich des VRS beschäftigt und er für mindestens 35% der Gesamtbelegschaft ein solches Ticket abnimmt. Das Land wäre als Arbeitgeber verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen eine Liste der relevanten Mitarbeiter mit Nachname, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum zur Verfügung zu stellen und sämtliche Änderungen, Kündigungen, etc. mitzuteilen. Während eines Vertragsjahres des Vertrages kann jeder Mitarbeiter nur einmal ein GroßkundenTicket bestellen bzw. kündigen, unterjährige Unterbrechungen sind nicht möglich. Der zu leistende Finanzbetrag ist unter Berücksichtigung der monatlichen Änderungsmitteilungen von dem Arbeitgeber an das Vertragsverkehrsunternehmen pro Monat jeweils im Voraus zu entrichten.

Dies hätte zur Folge, dass der jeweils individuell zu zahlende Preis für das Abonnement vom Land bei den einzelnen Beschäftigten eingezogen werden müsste.

Angesichts der dezentralen Struktur der Landesverwaltung, des komplizierten und aufwändigen Verfahrens, der großen Zahl der potentiellen Nutzer und des aus der Verwaltung des GroßkundenTickets resultierenden erheblichen Personalbedarfs sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, die Nutzung dieses Tarifmodells des VRS für die Beschäftigten der Landesverwaltung zentral zu organisieren.

Den Ortsdienststellen bleibt es unbenommen, gemeinsam mit den Personalvertretungen und dem VRS geeignete Tarifmodelle zu verhandeln und abzuschließen.