Verordnung über das Tragen von Dienstgradabzeichen an der Dienstkleidung der Polizei

Mit der Durchführung der Verordnung über das Tragen von Abzeichen der Amtsbezeichnung und anderer Kennzeichen an der Dienstkleidung der Polizei des Landes vom 11. April 2002 sind für das Land Hessen Kosten in Höhe von 216.000 verbunden. Trotz erheblicher Kritik der betroffenen Beamten sollen diese ab 1. Januar zum Tragen der Dienstgradabzeichen verpflichtet werden. Gleichzeitig ist aber die Versorgung der Polizeibeamten mit den erwünschten Schulterstücken mehr als fragwürdig und gleicht einem Schildbürgerstreich.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Das Land Hessen hat sich mit der Wiedereinführung der Abzeichen der Amtsbezeichnung der Polizei wieder in die Gemeinschaft aller anderen Bundesländer und darüber hinaus in die des europäischen und außereuropäischen Auslandes eingereiht, wo das Tragen von Abzeichen der Amtsbezeichnung einen festen Bestandteil der Dienstkleidung bildet.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Dienstgradabzeichen getragen werden und Probleme nicht bekannt geworden sind.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist der Hessischen Landesregierung bekannt, dass jeder Polizeibeamte insgesamt 10

Abzeichen zur Ausstattung der Dienstkleidung erhält und dass diese Anzahl maximal zur Bestückung von 5 Diensthemden ausreicht?

Bei dieser Anzahl handelt es sich um die Grundausstattung, die die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aus allgemeinen Haushaltsmitteln erhalten haben. Mit dieser Anzahl können wechselweise bis zu fünf Kleidungsstücke bestückt werden. Das Wechseln der Abzeichen ist einfach und geht sehr schnell.

Da die Dienstgradabzeichen nicht angenäht werden, sondern mithilfe von Durchknüpfern lediglich vorübergehend befestigt werden, ist die Anzahl der zu bestückenden Diensthemden wesentlich höher.

Weitere Amtsabzeichen, die von den Beamtinnen und Beamten gewünscht werden, können zulasten ihres jeweiligen Bekleidungskontos jederzeit käuflich erworben werden. Darüber sind die Beamtinnen und Beamten mit einem Begleiterlass informiert worden.

Frage 2. Wird die Hessische Landesregierung in einer weiteren Verordnung klarstellen, ob diese 10 Abzeichen zunächst an der Sommer- oder der Winterdienstkleidung angebracht werden sollen?

Dienstgradabzeichen sind grundsätzlich zu tragen.

Frage 3. Ist der Hessischen Landesregierung bekannt, dass ein Anbringen der Dienstgradabzeichen an den noch gebräuchlichen Diensthemden einen Schnellkurs im Nähen für die Polizeibeamten oder aber die Bereitschaft und Fähigkeit der im allgemeinen weiblichen Partner erfordert, die Kleidungsstücke ihrer Ehemänner mit den entsprechenden Dienstrangabzeichen zu versehen?

Die Fragestellerin unterschätzt offensichtlich die handwerklichen Fähigkeiten und die Kreativität der hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Anbringen der mitgelieferten Tunnel (nicht das Dienstgradabzeichen) an den Dienstkleidungsstücken nicht zu Schwierigkeiten führt. Gegenteiliges ist bisher jedenfalls nicht bekannt geworden. Im Übrigen sind bei den Kleidungsstücken der neueren Generation die Tunnel bereits vorhanden.

Frage 4. Ist der Hessischen Landesregierung bekannt, dass die Zahl der Überstunden bei den Streifenbeamten so hoch ist, dass sie selbst einen vom Land finanzierten Nähkurs zum Anbringen ihrer Dienstrangabzeichen schwerlich bis zum 1. Januar 2003 mit den dienstlichen Anforderungen vereinbaren könnten?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 5. Welche Erfordernisse der inneren Sicherheit führten dazu, die Summe von 216. für die Ausstattung mit Dienstrangabzeichen aufzuwenden?

Mit der Einführung der Dienstrangabzeichen wird die hessische Polizei zurück in den Kreis aller Polizeien des Bundes, der Länder und auch der gesamten Welt geführt.

Die Kompetenz- und Verantwortungsstruktur muss gerade bei länderübergreifenden Einsätzen eindeutig erkennbar sein. Im Übrigen geht die Wiedereinführung der Dienstrangabzeichen einher mit der Verbesserung der Funktionalität und der Qualität einzelner Bekleidungsstücke und der Einführung neuer Stücke, die die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten erheblich erhöhen, wie z. B. Anorak aus Goretex, Verkehrsdienstparka, Jeans, leichtere Tuchqualitäten bei Tuchjacke und Diensthosen. Es ist der Landesregierung stets ein besonderes Anliegen, die Ausstattung der hessischen Polizeibeamtinnen und beamten ständig zu verbessern.