Verzögerungen beim Planungsabschluss der EL 332 in der Stadt Troisdorf

Noch im Sommer d. J. war aktueller Terminstand, dass die abschließende Erörterung der Planung der Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar und Troisdorf-Eschmar ­ EL 332 ­ noch im Jahre 2005 erfolgen wird.

Wie nun zu erfahren war, ist es dazu nicht gekommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind es überraschende planerisch-inhaltliche Hindernisse, die zu der Verschiebung geführt haben oder Prioritätensetzungen bei der üblichen Weiterbearbeitung?

2. Warum wird diesem Projekt in seinem weit fortgeschrittenen Stadium nicht absolute Priorität eingeräumt, sondern es offenbar in Konkurrenz zu anderen Projekten nachrangig behandelt?

3. Wann wird der abschließende Erörterungstermin sein und wann wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden?

4. Für welches Jahr stellt die Landesregierung verbindlich Baumittel ein und in welcher Höhe?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 13. Februar 2006 namens der Landesregierung: Vorbemerkungen

Das erste Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsvorhaben L 332, Ortsumgehung Eschmar bis Troisdorf/ Sieglar (A59) hat bereits im Jahr 2002 stattgefunden. Aufgrund von Einwendungen wurden u. a. ein neues Verkehrsgutachten erstellt und daraufhin die lärmtechnischen Unterlagen geändert. Ein ergänzendes Anhörungsverfahren fand von Januar bis März 2005 statt. Die hierzu abgegebenen Stellungnahmen wurden Ende März 2005 dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zugesandt. Die bis dato bekannten Einwände veranlassten den Landesbetrieb zu der Terminprognose, dass aller Voraussicht nach im Jahr 2005 der Erörterungstermin hätte stattfinden können.

Zur Frage 1:

Die Bearbeitung der Maßnahme hat zu keiner Zeit geruht.

Ein nachträglicher Einwand der Landeseisenbahnverwaltung, der seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW so nicht erwartet worden war, machte eine umfangreiche Ergänzung der Planung um so genannte "Eisenbahntechnische Unterlagen" erforderlich.

Weiterhin standen wegen Widersprüchen von Landwirten bzw. sich ändernder städtischer Planungen bislang eingeplante, trassennahe Ausgleichsflächen nicht mehr wie bisher vorgesehen zur Verfügung. Eine Einigung konnte erst kürzlich erzielt werden.

Zur Frage 2:

Unter Bezug auf die Antwort zur Frage 1 kann die durch die Abgeordneten dargestellte Einschätzung nicht geteilt werden.

Zur Frage 3:

Die Durchführung des Erörterungstermins ist in der 9. KW 2006 geplant. Dabei ist die Ergänzung der Planung und zusätzliche Behördenabstimmung zu berücksichtigen.

Ein Termin für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hängt vom bevorstehenden Verlauf und Abschluss des Anhörungsverfahrens ab und kann daher nicht genannt werden.

Zur Frage 4:

Die Einstellung der erforderlichen Baumittel für die Ortsumgehung kann erst vorgenommen werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und die Maßnahme bei den regelmäßig anstehenden Bauprogrammbesprechungen berücksichtigt wird.