Kaninchenhaltung

Die Haltung von Kaninchen in Käfigen, wie sie in Mastbetrieben, der Versuchstierund Hobbyhaltung üblich ist, entspricht nicht den Anforderungen einer art- und verhaltensgerechten Tierhaltung. Während die Käfighaltung bei Legehennen aus Tierschutzgründen bald der Vergangenheit angehören wird, sind Drahtgitterkäfige und Holzverschläge bei Kaninchen noch an der Tagesordnung. Dabei ist das Verhaltensrepertoire der Hauskaninchen nahezu identisch mit dem der Wildkaninchen. Die Käfighaltung erlaubt den Tieren kein aufrechtes Sitzen, bietet keine Rückzugsmöglichkeiten und schränkt ihre Bewegungsfähigkeit stark ein. Diese Form der Haltung kann zu Schmerzen und Leiden sowie Verhaltensstörungen bei den Kaninchen führen.

Vorbemerkung der Sozialministerin:

In Hessen gibt es keine Meldepflicht für Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter von Kaninchen. Ebenso sind die wenigsten der oben genannten Personen in den hessischen Verbänden für Rassekaninchenzucht organisiert. Daher sind genaue Angaben zur Zahl der in Hessen gehaltenen Kaninchen nicht möglich.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Kaninchen werden in Hessen zu Mastzwecken gehalten?

Es ist nicht feststellbar, wie viele Kaninchen in Hessen zu Mastzwecken gehalten werden, da Kaninchen bei der offiziellen Viehzählung statistisch nicht erfasst werden. Im Regierungsbezirk Kassel sind gewerbliche Kaninchenmastereien nicht gemeldet. Für die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen liegen keine Angaben vor. Über private Haltungen von Kaninchen zu Mastzwecken können keine Angaben gemacht werden.

Frage 2. Wie viele Kaninchen werden in Hessen zu Versuchszwecken gehalten?

Im Regierungsbezirk Kassel gibt es derzeit keine zu Versuchszwecken gehaltenen Kaninchen. Für die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen liegen keine Angaben vor.

Frage 3. Wie viele Kaninchen werden in Hessen zu Hobbyzwecken gehalten?

Die Zahl der in Hessen zu Hobbyzwecken gehaltenen Kaninchen kann nur geschätzt werden, weil hierüber keine Statistik vorliegt.

Die ca. 20.000 in zwei Landesverbänden in Hessen organisierten Rassekaninchenzüchterinnen und -züchter halten nach deren Angaben ca. 20.

Häsinnen und die entsprechende Anzahl Rammler. Bei geschätzten zwei Würfen pro Jahr mit ca. sieben aufgezogenen Jungtieren können diese auf eine Gesamtzahl von 280.000 Kaninchen schließen lassen.

Frage 4. Unter welchen Haltungsbedingungen werden die Tiere jeweils gehalten (Bodenbzw. Gruppenhaltung, Käfighaltung, ausgestaltete Käfige nach Schweizer Tierschutznorm)? Kaninchen werden von Hobbyhalterinnen und Hobbyhaltern in der Regel in konventionellen Kaninchenställen/Kaninchenkäfigen gehalten. Gruppenhaltung erfolgt in der Regel nur bei Jungtieren. Boden- bzw. Gruppenhaltungen sind gelegentlich in den Sommermonaten anzutreffen, wenn die Tiere in vereinzelten Fällen im Freien gehalten werden. Über den Umfang der Verwendung tierschutzgerechter Haltungseinrichtungen in der Praxis, wie sie im Zoofachhandel für Kaninchen angeboten werden, können keine Angaben gemacht werden.

Die Rassekaninchenzüchter in Hessen richten sich seit Jahren nach den vom Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter (ZDK) empfohlenen Buchtengrößen. Eine Gruppenhaltung bei Kaninchen ist nur insofern üblich, als die Würfe nach dem Absetzen von der Mutter noch einige Zeit zusammen bleiben, teilweise bis zur Geschlechtsreife. Danach werden die Tiere in Einzelbuchten gehalten. Dies wird von den Züchterinnen und Züchtern für erforderlich gehalten, weil es in Gruppen erwachsener Kaninchen, auch wenn sie nach Geschlechtern getrennt sind, immer wieder zu Beißereien kommt, die zu Verletzungen führen. Die Buchtengrößen richten sich nach den Richtwerten für die Käfig- und Bodenhaltung von Kaninchen, die 1992 von der World Rabbit Science Association erarbeitet wurden.

Frage 5. Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die Haltung von Mast- und Versuchskaninchen?

Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105), zuletzt geändert durch Art. 11 § 1 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), regelt die Haltung.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) haben in diesem Jahr in den zuständigen Gremien des Europarats bereits zwei Sitzungen stattgefunden, die das Ziel haben, Europaratsempfehlungen für die Kaninchenhaltung zu erarbeiten. Nach dem bisherigen Beratungsstand soll auch weiterhin eine Haltung von Kaninchen in Käfigen zulässig sein. Die Anforderungen an die Beschaffenheit der Käfige hinsichtlich Platzangebot und Strukturierung werden sich jedoch deutlich von den bisher verwendeten Käfigen unterscheiden.