Ist das Leichtathletikzentrum Rhede weiterhin ein unterstützungswürdiger Landesstützpunkt für den

Januar 2006:

Wir haben die Information erhalten, dass das Leichtathletikzentrum Rhede e. V., welches als Landesleistungsstützpunkt Leichtathletik ausgewiesen ist, mit Datum vom 14. September 2005, vom Innenministerium den Bescheid erhalten hat, dass sein Antrag vom 17. August 2005 auf Gewährung einer Zuwendung für eine Baumaßnahme in Höhe 231.462,- nicht bewilligt wird. Eine Förderung komme frühestens ab 2007 wieder in Betracht. Zudem liegt der Stadt Rhede ein Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 26. Oktober 2005 vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass bis auf weiteres, offenbar auch bezogen ab dem Haushaltsjahr 2007, entgegen den Ausführungen des Innenministeriums, keine Förderung mehr möglich sei.

Gegenstand des Förderantrages, dessen Kofinanzierungsanteil durch die Stadt Rhede gesichert ist, ist der Ausbau des Stadions von bislang 6 auf 8 Rundlaufbahnen. Darüber hinaus soll der stark beschädigte Kunststoffbelag der Laufbahnen im Stadion erneuert werden.

Das LAZ Rhede ist seit 1974 durchgängig genutzter Landesstützbund des Leichtathletikverbandes Nordrhein und Austragungsort prominenter Leichtathletikveranstaltungen. Gegenwärtig trainieren 15 Kaderathleten, davon gehören 3 Athleten dem Bundeskader an, am Landesstützpunkt des LAZ Rhede.

Angesichts des stetigen Bedeutungszuwachses der Leichtathletiksportarten können die Vertreter des LAZ Rhede und der Stadt Rhede die in Bezug auf eine zukünftige Förderung widersprüchlichen Äußerungen des Innenministeriums und der Bezirksregierung Münster nicht nachvollziehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung grundsätzlich am Ziel fest, dass NRW in der Bundesrepublik seine Position als "Sportland Nr. 1" behauptet und mit einer dazu notwendigen Infrastruktur die Voraussetzungen spartenübergreifend sichert bzw. ausbaut?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass bei Bewilligung der vom LAZ Rhede vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere der Ausbau auf 8 Rundlaufbahnen, der Leichtathletikstützpunkt Rhede neben dem Lohrheide-Stadion in Bochum Wattenscheid als zweite Wettkampfstätte in NRW internationalen Standards und Vorgaben der nationalen und internationalen Verbände zur Verbesserung und Sicherung des Hochleistungstrainings erfüllen würde und damit die Möglichkeiten für die Durchführung hochrangiger Meisterschaften gegeben wären?

3. Gilt die Aussage des Innenministeriums, das die Förderung für herausragende Sportstätten ab 2007 grundsätzlich wieder in Aussicht stellt, oder aber die Äußerung der Bezirksregierung Münster, die "bis auf weiteres" eine Förderung von Projekten in Landesleistungsstützpunkten nicht mehr für möglich hält. Wie gedenkt die Landesregierung in dieser Angelegenheit die für alle Akteure notwendige Klarheit zu schaffen?

4. Wie verhält sich die Landesregierung zu der Option, dass das LAZ Rhede und die Stadt Rhede wegen der Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen in Vorleistung treten und eine kreditgestützte Vorfinanzierung auf den Weg bringen. Wäre die Landesregierung bereit, vorbehaltlich Klärung von Frage 4, dem LAZ Rhede und der Stadt Rhede eine grundsätzliche und verbindlich wirksame Förderabsicht ab 2007 zu bestätigen, so dass die Vorfinanzierung durch später fließende Landesmittel gedeckt wäre?

Antwort des Innenministers vom 17. Februar 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister:

Vorbemerkung:

Der Bürgermeister der Stadt Rhede, Herr Lothar Mittag, erhielt auf seine Anfrage vom 10. August 2005 ein Antwortschreiben vom 14. September 2005 von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Manfred Palmen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass in den Jahren 2005 und 2006 wegen fehlender Haushaltsmittel eine Förderung aus Sportstättenbaumitteln des Landes für die geplanten Maßnahmen am Sportzentrum Rhede nicht möglich sein würde.

Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine Förderung frühestens ab 2007 in Betracht kommen könnte.

Die zuständige Bezirksregierung Münster teilte am 26. Oktober 2005 dem Bürgermeister der Stadt Rhede ergänzend zum o. g. Antwortschreiben des Innenministeriums mit, dass "wegen fehlender Ressourcen bis auf Weiteres eine Förderung nicht mehr möglich sei".

Der LAZ Rhede leistet seit 1974 hervorragende Arbeit. Das betrifft sowohl die Durchführung von Wettkämpfen als auch die Förderung von Nachwuchskadern. Trotzdem ist aus vorgenannten Gründen eine Förderung von Investitionsmaßnahmen am Landesleistungsstützpunkt für Leichtathletik in Rhede nicht möglich.

Zur Frage 1:

Ja, die Landesregierung hält nach wie vor an dem Ziel fest, weiterhin das "Sportland Nr. 1" zu sein, auch bei der Förderung des Hochleistungssports, für den besondere Sportstätten benötigt werden.

Zur Frage 2:

Die Frage, ob ein Standort Austragungsort für Sportgroßveranstaltungen werden kann, ist nicht nur von der Zahl der leichtathletischen Rundlaufbahnen eines Stadions abhängig, sondern vor allem von den zur Verfügung stehenden Zuschauerplätzen. Nach den Vorgaben des Leichtathletikverbands müssen für die Durchführung internationaler Leichtathletikmeisterschaften ca. 40.000 Zuschauerplätze und für nationale Leichtathletikwettkämpfe ca. 20.000 Zuschauerplätze vorgehalten werden. Aus diesen Gründen treffen die in der Frage 2 genannten Voraussetzungen nicht zu.

Anerkannte Zuschauersportstätte von überregionaler Bedeutung für nationale Leichtathletikmeisterschaften ist in Nordrhein-Westfalen das Lohrheidestadion in Bochum. In anderen Städten in Nordrhein-Westfalen liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, da die entsprechenden Stadien in reine Fußballarenen umgewandelt wurden.

Zur Frage 3:

Der Landesleistungsstützpunkt in Rhede war so zu behandeln wie die anderen Landesleistungsstützpunkte, deren Förderung aus Gründen der knappen Ressourcen bis auf Weiteres nicht möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich die Landesleistungsstützpunkte, die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt worden waren und/oder für die eine Dringlichkeit vorlag (wenn z. B. nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugelassen wurde) sowie Landesleistungsstützpunkte, die zugleich Bundesstützpunkte sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Förderungen von Landesleistungsstützpunkten, für die nicht die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, erst dann wieder in Betracht kommen können, wenn ausreichende finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Ein Widerspruch zwischen der Aussage "bis auf Weiteres" und "frühestens ab 2007" liegt nicht vor. Die Aussage "bis auf Weiteres" wurde zu einem Zeitpunkt gemacht, als der Entwurf für das neue Landeshaushaltsgesetz 2006 noch nicht bekannt war. Es gilt weiterhin die Aussage des Innenministeriums NRW, dass auf der Grundlage des Landeshaushaltes 2007 entschieden werden kann, ob Mittel für die Landesleistungsstützpunkte zur Verfügung stehen werden, die zurzeit bei der Zuschussgewährung nicht berücksichtigt werden können.

Zur Frage 4:

Die vorgesehenen Maßnahmen am Sportzentrum Rhede sind aus Sicht der Landesregierung zwar wünschenswert, aber nicht dringlich. Deshalb würde auch im Falle einer Antragstellung zurzeit ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gem. den VV zu § 44 LHO nicht zugelassen werden. Im Übrigen würde die entscheidende haushaltsrechtliche Voraussetzung, nach der unter Beachtung der mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Haushaltsmittel voraussichtlich zur Verfügung stehen müssten, gegenwärtig nicht vorliegen.

Wenn in einer Förderangelegenheit nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugelassen würde, bestünde dennoch für den Antragsteller nach diesen Vorschriften kein Anspruch auf eine Förderung. Zwischenfinanzierungen würden gegebenenfalls zu Lasten des Zuwendungsnehmers gehen.