Zusammensetzung der bergbaubedingten Rückstellungen der RAG

Gemäß der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 300 "Wie werden die Belastungen durch die Steinkohle in den Unternehmensbilanzen abgebildet?" (Drs. 14/919) hat die RAG AG für die aus ihrem Bergwerkseigentum resultierenden Altlasten einschließlich Pensionsverpflichtungen und Ewigkeitskosten zum 31. Dezember 2004 Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mrd. gebildet.

Darüber hinaus - auch dies ist der Antwort der Landesregierung zu entnehmen ­ weist die RAG-Bilanz weitere Rückstellungen für bergbautypische Lasten (u. a. Stilllegungslasten) aus. Gemäß der Bilanzerläuterung Ziffer 21 im Konzernanhang des Jahresabschlusses 2004 beträgt die Summe der Rückstellungen für Stilllegungslasten zum 31. Dezember 2004

935,1 Mio..

Gemäß der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 335 "Kosten der Deputate bei Auslaufen des Bergbaus" (Drs. 14/989) enthält die RAG-Bilanz zum Stichtag 31. Dezember 2004 Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Deputatleistungen an anspruchsberechtigte Pensionäre in Höhe von 663 Mio..

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie setzt sich der Rückstellungsbetrag von 3,8 Mrd. EUR im Einzelnen zusammen (bitte unterteilt u. a. nach Pensionsrückstellungen, Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft, Deputatleistungen, Bergschäden, Abbruchverpflichtungen, Schachtverfüllungen, Aufwendungen für die Sanierung ehemaliger Bergwerke/Wassermaßnahmen...)?

2. Ist in dem Rückstellungsbetrag von 3,8 Mrd. die Rückstellung für zukünftig zu zahlende Deputatleistungen in Höhe von 663 Mio. enthalten?

3. Wie setzen sich die Rückstellungen für bergbautypische Lasten (u. a. Stilllegungslasten) im Einzelnen zusammen?

4. Welche inhaltlichen und zeitlichen Grundannahmen lagen der Bemessung der Stilllegungslasten zum 31. Dezember 2004 zu Grunde?

5. Von welchen Stilllegungslasten geht das Unternehmen in Verbindung mit einer Einstellung des Bergbaus im Jahr 2015 aus?

Antwort der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 28. Februar 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Zur Frage 1:

Nach Angabe des Unternehmens setzen sich die genannten Rückstellungen für Alt- und Ewigkeitslasten der RAG einschließlich DSK An-thrazit Ibbenbüren GmbH in Höhe von 3,8 Mrd. Euro zum 31.12.2004 wie folgt zusammen:

· Pensionen 1,7 Mrd. Euro,

· Deputatleistungen 0,7 Mrd. Euro,

· Schachtsicherheit 0,1 Mrd. Euro,

· Dauerbergschäden (Beiträge Wasserwirtschaftsverbände/eigene Pumpkosten) und Grundwasserreinigung 1,3 Mrd. Euro. 3,8 Mrd. Euro Verpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft sind nicht rückstellungsfähig.

Zur Frage 2:

Nach Angabe des Unternehmens ist die Rückstellung für Deputatleistungen der RAG in den o.g. Rückstellungen enthalten.

Zur Frage 3:

Nach Angabe des Unternehmens bestehen neben den o.g. Rückstellungen sowie den Rückstellungen für Stilllegungslasten noch bergbautypische Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden sowie entstandene Bergschäden, die zum 31.12.2004 mit rd. 1,6 Mrd. Euro bilanziert sind. Hinzu kommen Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen und Schachtverfüllung in einer Höhe von rund 0,3 Mrd. Euro Rückstellungen für Stilllegungslasten bestanden in Höhe von rund 1,0 Mrd. Euro (Ansatz nach HGB).

Zur Frage 4:

Nach Angabe des Unternehmens enthalten die Rückstellungen für Stilllegungslasten sowohl Restbeträge für noch zu erfüllende Verpflichtungen bereits stillgelegter Bergwerke, Kokereien und Werkstätten (z.B. Verbundbergwerk Ewald/Hugo, Bergwerk Westfalen) als auch Lasten für die im Jahr 2004 beschlossenen Stilllegungen der Bergwerke Lohberg/Osterfeld und Warndt/Luisenthal. Stilllegungslasten für aktive Bergbaubetriebe sind nicht bilanziert. Die

Stilllegungslasten setzen sich neben den Stilllegungsabschreibungen aus Rückstellungen für Personalabbau, technische Stilllegung sowie Ausgleichsverpflichtungen zusammen.

Zur Frage 5:

Die aktuelle Unternehmensplanung umfasst den Zeitraum bis zum Jahre 2012. Eine darüber hinaus gehende Berechnung liegt nicht vor.