Ausbildungsplatzsituation bei den Bezirksregierungen im Land Nordrhein-Westfalen

Mir ist in mehreren Bürgergesprächen in den letzten Wochen berichtet worden, dass angeblich die Bezirksregierungen im Ausbildungsjahr 2006 (Einstellungstermin: 01.09.2006) trotz Ausweisung von 54 Einstellungsermächtigungen für Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter bei Kapitel 03 020 Titel 422 02 keine Auszubildenden im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter) einstellen können, da angeblich die dafür vorgesehenen Mittel vom Finanzministerium zur Gegenfinanzierung der - letztlich durch öffentlichen Druck doch noch erfolgten - Übernahme des Ausbildungsjahrgangs 2003 verwendet werden sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Innenminister:

1. Ist es richtig, dass die Bezirksregierungen im Ausbildungsjahr 2006 keine Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter ausbilden dürfen?

2. Wie viele Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter wurden in den Ausbildungsjahren seit einschließlich 2000 jeweils eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahrgängen und Bezirksregierungen)

3. Wie viele Ausbildungsstellen waren in der ursprünglichen Personalplanung für das Ausbildungsjahr 2006 vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirksregierungen)

4. Wie viele Beamte im gehobenen Dienst sind in den Jahren seit einschließlich 2000 aus dem Landesdienst ausgeschieden (Altersgrenze, vorgezogener Ruhestand, Freistellungsphase Altersteilzeit sowie Entlassung auf eigenen Antrag)? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Ausscheidungsgrund)

5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Politik die private Wirtschaft ständig und völlig zu Recht auffordert, die eigenen Ausbildungskapazitäten soweit wie möglich zu erhöhen, gleichzeitig aber offenbar nicht bereit ist, entsprechende eigene Ausbildungsleistungen zu schultern?

Antwort des Innenministers vom 21. März 2006 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Zur Frage 1:

Eine endgültige Entscheidung, ob in diesem Jahr neue Regierungsinspektoranwärter/innen eingestellt werden, ist derzeit noch nicht gefallen.

Das Innenministerium hat im November 2005 die Bezirksregierungen gebeten, die Auswahlverfahren für die Neueinstellung von Regierungsinspektoranwärter/innen zum 01. September 2006 zunächst nicht weiter fortzuführen. Der Grund hierfür liegt in der Absicht der Landesregierung, schon ab 2006 zusätzliche Stelleneinsparungen in der Landesverwaltung zu erbringen. Diese Vorgabe bleibt selbstverständlich nicht ohne Auswirkung auf die personalwirtschaftlichen Überlegungen im Hinblick auf die Nachwuchskräftegewinnung für den gehobenen Dienst der betroffenen Ressorts. Diese zusätzliche Verpflichtung zum Stellenabbau war im Frühjahr 2005, als hier die Entscheidung, auch zum 01. September 2006 wieder Regierungsinspektoranwärter/innen einzustellen, gefällt wurde, noch nicht absehbar. Es wurde somit erforderlich, die Planungsdaten der Ressorts zur Nachwuchskräftegewinnung für den gehobenen Dienst überprüfen zu lassen. Dies umfasste sowohl die Frage der Neueinstellungen als auch die damit zusammen hängende Übernahme geprüfter Anwärter/innen.

Für etwa 60 % der Regierungsinspektoranwärter/innen, die in diesem Jahr ihre Laufbahnprüfung ablegen, werden nach diesen Meldungen voraussichtlich die zur Übernahme erforderlichen (Plan-) Stellen zu dem o. a. Zeitpunkt fehlen.

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich in der Sitzung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses am 24. Januar 2006 darauf hin bereiterklärt, die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Übernahme der geprüften Anwärter/innen zu verbessern. Danach wird das Finanzministerium den Ressorts, bei denen für die Übernahme der Nachwuchskräfte keine (Plan-) Stellen vorhanden sind, im Wege einer haushaltsgesetzlichen Ausnahmeregelung gestatten, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Stellen zu führen, die sonst zur Realisierung eines kw-Vermerks weggefallen wären. Diese Zusage eröffnet für die Ressorts neue personalplanerische Möglichkeiten, die ich zum Anlass genommen habe, die Ressorts zu bitten, ihre mir zuletzt gemeldeten Bedarfszahlen hinsichtlich der Übernahme und auch der Neueinstellung von Regierungsinspektoranwärter/innen in diesem Jahr nochmals zu überprüfen.

Das Ergebnis liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Nach Eingang der Meldungen der Ressorts werde ich zeitnah eine Entscheidung über den Fortgang der Auswahlverfahren für die Neueinstellung von Regierungsinspektoranwärter/innen zum 01. September 2006 treffen.

Zur Frage 2:

In den Jahren 2000 bis 2005 wurden Regierungsinspektoranwärter/innen in folgendem Umfang bei den Bezirksregierungen eingestellt:

In 2000 wurden noch keine Regierungsinspektoranwärter/innen ausgebildet.

Zur Frage 3:

Basierend auf der hierzu durchgeführten Ressortabfrage aus dem Jahr 2005 waren bis zu 74

Einstellungen in diesen Vorbereitungsdienst zum 01. September 2006 beabsichtigt. Die Erteilung von Einstellungsermächtigungen an die Bezirksregierung war bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Auswahlverfahren in Anlehnung an die Aufteilung aus dem Vorjahr geplant.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass bei der Ermittlung der Gesamteinstellungszahlen auch 20 Nachwuchskräfte einbezogen wurden, die nach Abschluss ihrer Ausbildung in den Polizeibereich übernommen werden sollten. Hierfür konnten in diesem Umfang Einstellungsermächtigungen sowie Anwärterstellen aus dem Polizei-Kapitel (03 110) in Anspruch genommen werden.

Zur Frage 4:

Eine zentrale Erfassung der unterschiedlichen Arten des Ausscheidens aus dem Landesdienst, wie in der Anfrage gewünscht, erfolgt nicht.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen konnte jedoch die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführte Anzahl von Versorgungseintritten für den Bereich des gehobenen Dienstes der gesamten Landesverwaltung (incl. Es müssen vielmehr auch die mit dem Haushalt ausgebrachten sowie die von der Landesregierung beschlossenen kw-Vermerke berücksichtigt werden.

Zur Frage 5:

Die Landesregierung ist sich ihrer Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass auch die Landesverwaltung einen angemessenen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation leistet, sehr wohl bewusst. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden zwischen den anwärtergespeisten Ausbildungsgängen und den so genannten marktgängigen Berufen, für die im Rahmen des Ausbildungskonsenses ausgebildet wird.

Bei den anwärtergespeisten Ausbildungsgängen ­ sofern es sich nicht um Monopolausbildungen handelt - wird bedarfsorientiert ausgebildet. Daher werden hier die Ausbildungszahlen jeweils von dem für das Ausbildungsende prognostizierten Bedarf an Nachwuchskräften einerseits sowie den haushaltsrechtlichen Vorgaben andererseits bestimmt. Da es sich etwa bei dem Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes um einen rein verwaltungsspezifischen Ausbildungsgang handelt, dessen Absolventinnen und Absolventen in aller Regel keine Übernahmemöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes haben, kommt eine Ausbildung über Bedarf nicht in Betracht.

Anders sieht es im Bereich der marktgängigen Berufe aus, bei denen die Dienststellen der Landesverwaltung bereits seit Jahren in vielen unterschiedlichen Berufsbildern ausbilden.

Zielrichtung dieses Ausbildungssegments ist nicht in erster Linie die Übernahme in den Landesdienst. Vielmehr sollen die vorhandenen Ausbildungskapazitäten der Landesverwaltung genutzt werden, arbeitslosen Jugendlichen den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen, mit der sie dann später auch auf dem freien Arbeitsmarkt Chancen haben. Hier sind in den vergangenen Jahren immer wieder verstärkte Anstrengungen unternommen worden, die Zahl der Ausbildungsplätze ­ zum Teil auch im Wege der Verbundausbildung in Kooperation mit Betrieben der Privatwirtschaft - zu steigern. Ich möchte hier nur auf die letzte Initiative der Landesregierung aus August 2005 erinnern, die es ermöglicht hat, kurzfristig 100 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Ende des letzten Jahres zu schaffen und zu besetzen.