Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen als Erfolgsmodell für die Zukunft sichern!

I. Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen: Ein Erfolgsmodell mit Tradition Nordrhein-Westfalen hat 1984 mit der Landesgartenschau in Hamm als erstes Land eine Landesgartenschau durchgeführt. Inzwischen sind 13 Landesgartenschauen durchgeführt worden. Andere Länder sind dem Beispiel Nordrhein-Westfalens gefolgt. Dies zeigt das nach wie vor bestehende große Interesse an Landesgartenschauen von Kommunen und Öffentlichkeit. Landesgartenschauen haben in Nordrhein-Westfalen damit eine gute, über zwanzigjährige Tradition.

Landesgartenschauen haben sich dabei zu einem wichtigen Werbefenster für die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Sie haben darüber hinaus aber auch bewiesen, dass sie weit über "Blümchenschauen" hinausgehen. Mit den Gartenschauen sind regelmäßig wichtige stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt und umgesetzt worden. Die Wirkungen und der Erfolg von Landesgartenschauen gehen weit über die Dauer der Ausstellung und Besucherzahlen hinaus. So hat die Stadt Hamm mit dem Maximilian-Park als Gartenschaugelände seit Mitte der 80er Jahre einen ganzjährig geöffneten Freizeit- und Erholungspark, der durch Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsangebote sowie als Ort für Tagungen, Symposien und gesellschaftliche Veranstaltungen ein maßgeblicher Baustein des Stadtmarketings geworden ist. Auch in den anderen LandesgartenschauStädten sind nachhaltig positive Wirkungen festzustellen. Das gilt bis hin zur Stadt Leverkusen, wo die aus einer Altlast geformte blühende Landschaft eine neue und dauerhafte Brücke zwischen der Stadt und dem Rhein bilden wird.

Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen sind ein Erfolgsmodell mit Tradition. Dieses gilt es zu sichern und fortzusetzen. Auch der damalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück, hat sich anlässlich der Eröffnung der Gartenschau in Leverkusen für die Fortsetzung von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen.

II. Sicherung der Zukunft der Landesgartenschauen in NRW:

Am 9. Oktober 2005 schließt die Landesgartenschau in Leverkusen ihre Pforten. Damit endet die nach bisherigem Planungsstand letzte öffentlich geförderte Landesgartenschau. Der Landtag hat vor diesem Hintergrund auf Initiative der damaligen Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 Mittel bereitgestellt, um tragfähige Konzepte für eine zukunftsfähige Weiterführung von Landesgartenschauen zu entwickeln. Die Landesregierung hat hiernach in Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landschaftspflege die gewünschten Vorschläge unter Einbeziehung externen Sachverstands in Form eines Workshops "Mögliche Fortentwicklungen und Finanzierungsmodelle für Landesgartenschauen in NRW" erarbeitet. Dieser Workshop hat am 22./23. Juni 2004 in Rösrath stattgefunden.

III. Rösrather Workshop zur Zukunft der Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen:

Die zentralen Ergebnisse des Rösrather Workshops zur Zukunft der Landesgartenschauen liegen seit Ende 2004 in Form eines schriftlichen Berichts des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft vor (A 12 Vorlage 13/3107).

Die am Workshop beteiligten Akteure haben Landesgartenschauen durchgängig als sehr positiv beurteilt und insbesondere folgende Aspekte und Wirkungen hervorgehoben:

· Strukturwirksames Instrument der Stadtentwicklung, insbesondere im Bereich der Grünund Freiflächenentwicklung,

· Mittel der kommunalen Standortsicherung und -entwicklung, sowohl unter wirtschaftlichen, kulturellen als auch sozialen Aspekten,

· Plattform für die Entwicklung der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur,

· attraktives Freizeitangebot für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen.

Darüber hinaus sind seitens der veranstaltenden Kommunen durchgängig die positiven Folgewirkungen von Landesgartenschauen auf den Gebieten wirtschaftlicher Strukturwandel, Strukturentwicklung der Grünflächen, Infrastruktur, Bürgerengagement, Integration und Tourismus hervorgehoben worden. Schließlich kommt Landesgartenschauen nachhaltige Bedeutung als Marketinginstrument für die durchführende Kommune und die jeweilige Region zu. Die vorgenannten und weitere Aspekte werden zudem in zahlreichen einschlägigen Veröffentlichungen hervorgehoben, so in der Studie "Gartenschauen - Motor für Landschaft, Städtebau und Wirtschaft" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Juni 2002) und zuletzt in der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat NRW" (Ausgabe Juli/August 2005). Gleichzeitig wird durch die seit der Landesgartenschau 2002 Schloß Dyck eingerichteten sogenannten "fairen Gärten" ein neuer Weg beschritten, auf weltweite Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung im Sinne des Agenda 21-Prozesses hinzuweisen.

Der Workshop hat sich hiernach für eine Fortführung von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Er hat darüber hinaus Vorschläge zur konzeptionellen Weiterentwicklung und Finanzierung unterbreitet.

IV. Finanzierung von Landesgartenschauen in NRW:

Die Durchführung von Landesgartenschauen ist nur mit Unterstützung des Landes möglich.

Das Land hat daher die Durchführung von Landesgartenschauen von Anfang an mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere auch mit erheblichen finanziellen Förderungen unterstützt. Die letzten Landesgartenschauen hat das Land projektbezogen mit rund 5 6 Mio. Euro gefördert. Dazu kommen Mittel aus anderen Fördertöpfen des Landes. Dieses Geld war und ist gut angelegt, da jeder zur Verfügung gestellte Euro öffentlichen Geldes nicht nur zur Realisierung der beschriebenen vielfältigen positiven Wirkungen von Landesgartenschauen beigetragen, sondern auch an das Fünffache an privaten Investitionen ausgelöst hat.

Angesichts der angespannten Haushaltslage, die das Land Nordrhein-Westfalen ebenso wie andere Länder und den Bund trifft steht eine weitere finanzielle Unterstützung des Landes unter Sparzwängen. Zur Fortführung von Landesgartenschauen ist es daher erforderlich alle Möglichkeiten der Finanzierungsbeteiligung durch die Standortkommune, Bürgerstiftungen, Fördervereine, Erweiterungen des Förderkorridors durch grenzüberschreitende Gartenschauen, Sponsoring etc. auszuschöpfen. Der in der letzten Legislaturperiode durchgeführte Workshop zur Zukunft der Landesgartenschauen hat eine gute Grundlage geschaffen, um umgehend im Zusammenwirken mit der kommunalen Seite und den Vertretern der Gartenbauwirtschaft ein zukunftsfähiges Konzept zur weiteren Durchführung der Landesgartenschauen zu erarbeiten.

Vor dem Hintergrund, dass Landesgartenschauen eine lange Vorlauf- und Planungszeit haben und es unbedingt erforderlich ist, das vorhandene Know-how bei der Durchführung von Landesgartenschauen in Form erfahrener Mitarbeiter und Unternehmen zu halten, ist es geboten, schon vor der Vorlage eines abgestimmten Konzepts ein verbindliches Zeichen zur Weiterführung von Landesgartenschauen zu setzen.

V. Beschluss:

Der Landtag sieht in der Durchführung von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen ein Erfolgsmodell, das fort zu führen ist. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf,

1. noch in diesem Jahr das Signal zu geben, dass auch in Zukunft Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und

2. dem Landtag zu den Haushaltsberatungen 2006 ein im Zusammenwirken mit der kommunalen Seite und der Gartenbauwirtschaft erarbeitetes Konzept zur Weiterführung von Landesgartenschauen vorzulegen, das die Grundlage für die Beratungen zur weiteren Mittelfestsetzung im Haushalt 2006 ist.