Wer zahlt die „Beschleunigungsvergütung" für Baumaßnahmen an Bundesautobahnen?

In der Landtagsvorlage 14/459 hat Verkehrsminister Oliver Wittke im Rahmen des Baustellenmanagements der Landesregierung eine „Beschleunigungsvergütung" für die Unterschreitung der vereinbarten Ausführungsfrist bei Baumaßnahmen an Bundesautobahnen angekündigt.

Da das Land Nordrhein-Westfalen bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen in Auftragsverwaltung für den Bund agiert und dieser für die mit dem Bau verbundenen Kosten aufkommt, ist es notwendig, zwischen dem Ankündigungsminister und der Finanzierungsverantwortung des Bundes bei diesen Maßnahmen zu unterscheiden.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Entstehen für das Land Nordrhein-Westfalen Kosten bei der Erstattung von „Beschleunigungsvergütungen"?

2. Wenn ja, in welcher Höhe zu Lasten welchen Haushaltstitels?

3. Welche Maßnahmen werden Bauunternehmen ergreifen, um eine solche „Beschleunigungsvergütung" zu erhalten?

4. Warum sind diese nicht bereits zuvor Vertragsbestandteil?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 12. Juni 2006 namens der Landesregierung:

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein. Im Zusammenhang mit der Beschleunigungsvergütung entstehen dem Land keine besonderen Kosten.

Zur Frage 3:

Gem. § 4 Nr. 2 VOB/B hat der Auftragnehmer die Leistungen unter eigener Verantwortung auszuführen. Insofern ist es dem Auftragnehmer freigestellt, wie er die Maßnahme beschleunigt abwickelt.

Zur Frage 4:

Die VOB räumt die Anwendung von Beschleunigungsvergütungen ein und ist Grundlage aller Bauverträge.